Telefonischer Kontakt

Zwischen 8:30 und 14 Uhr sind wir telefonisch grundsätzlich erreichbar. Für einen Erstkontakt nutzen Sie bitte die Möglichkeit sich zur Erstberatung anzumelden.

040 – 36 036 217

Anmeldung zur Erstberatung

Was bedrückt Sie? Wie können wir Ihnen und Ihrem Kind helfen? Unsere Erstberatung hilft Ihnen bei allen Fragen zu Sorgerecht, Umgangsrecht, Inobhutnahme oder Gutachten. Wir sind für Sie da.

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Online Anmeldung, wir können telefonisch keine Erstkontakte entgegennehmen. Die Online Anmeldung ist der schnellste Weg zu einer Beratung.

Hier anmelden

Umgangs- und Sorgerechts-Blog
Begleitung eines Hilfeplangespräches – ein Erfahrungsbericht

Begleitung eines Hilfeplangespräches – ein Erfahrungsbericht

Sina Töpfer

Ende des Jahres 2017 habe ich eine Mutter zu einem Hilfeplangespräch beim Jugendamt begleitet. Diese Termine finden für betroffene Eltern alle sechs Monate statt. In diesem Fall ging es um das jüngste Kind der Mutter, was seit einiger Zeit bei einer Pflegefamilie lebt. An diesem Termin haben eine Kindertherapeutin, zwei Mitarbeiterinnen vom Jugendamt, die Ergänzungspflegerin, die Mutter und ich teilgenommen.

„Die Atmosphäre bei allen Beteiligten war entspannt und meine Anliegen wurden ernsthaft berücksichtigt.“

Meine Rolle in der Begleitung bei einem solchen Hilfeplangespräch ist eine unterstützende. Als Systemische Beraterin verstehe ich das Familien-System und finde hier auf Kompetenzebene schnell Zugang zu allen Beteiligten. Damit ist die wichtigste Voraussetzung, nämlich eine gute Gesprächsatmosphäre herzustellen, gegeben und ein gegenseitiges Zuhören und Einfühlen in eine Situation wird möglich.

Ich habe die Mutter nach dem Gespräch, was im Ergebnis für sie sehr gut gelaufen ist, gefragt, woran sie merkt, dass meine Begleitung für sie einen gewinnbringenden Nutzen hat und sie hat folgendes geantwortet:

„Ich fühlte mich sicher und selbstbewusst.
Die Atmosphäre bei allen Beteiligten war entspannt und meine Anliegen wurden ernsthaft berücksichtigt. Ich fühlte mich rund um wohl dank Ihrer kompetenten Begleitung.“ 
Außerhalb der rechtlichen Fragestellungen, wo es die Unterstützung von Rechtsanwalt Matthias Bergmann bedarf, gibt es für meine Tätigkeit, neben der Begleitung bei Hilfeplangesprächen, weitere Möglichkeiten, meint die betroffene Mutter, die ich in diesem Fall begleitet habe:
„Z.B. immer bei erschwerter Kommunikation zwischen Eltern und allen zuständigen Ämtern, immer dann wenn Angst da ist, das eigene Anliegen zu formulieren und damit gehört und berücksichtigt zu werden.“
Für mich in der Begleitung bei einem solchen Hilfeplangespräch ist sehr schnell spürbar, dass sich begleitete Elternteile emotional entspannen und somit der Austausch mit den weiteren Beteiligten (Jugendamt, Ergänzungspfleger, Umgangsbegleitungen, Therapeuten) konstruktiv verläuft. Die begleitete Mutter antwortete mir auf die Frage, welches der für sie entscheidendste Unterschied zwischen einem von mir begleiteten und einem unbegleiteten Termin zum Hilfeplangespräch ist:
„Ein begleiteter Umgangstermin zum Hilfeplangespräch nimmt mir die Angst, etwas falsches zu sagen, mein Auftreten ist sicher und die Ämter sind kompromissbereit. 
Vielen Dank an die begleitete Mutter, dass ich ihre Antworten veröffentlichen durfte.
Sina Töpfer, Systemische Beraterin, Kontakt über die Kanzlei Bergmann

 

0 0 Bewertungen
Bewerten Sie diesen Artikel
Subscribe
Notify of
guest
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments