Umgangs- und Sorgerechts-Blog

Familienrechtliche Gutachten

Bei Kindschaftsverfahren handelt es sich um sogenannte Amtsermittlungsverfahren. Das bedeutet, dass die Ermittlung des dem Streit zugrunde liegenden Sachverhalts durch das Gericht vorgenommen wird. In diesem Zuge kann es auch familienpsychologische Gutachten in Auftrag geben. Häufig geht es dabei darum, die Erkenntnisse über die sog. Erziehungsfähigkeit eines Elternteils zu erlangen und zu beurteilen, ob die Eltern in der Lage sind, das Sorgerecht über ihre Kinder ordnungsgemäß auszuüben. Eltern sind jedoch nicht schutzlos, wenn sie eine Begutachtung für sich und ihre Kinder verhindern möchten. Sie können die Teilnahme grundsätzlich verweigern. Allerdings kann eine verweigerte Teilnahme unter Umständen dazu führen, dass den verweigernden Eltern Teilbereiche des Sorgerechts entzogen werden, um eine Begutachtung doch noch zu ermöglichen.