Telefonischer Kontakt

Zwischen 8:30 und 14 Uhr sind wir telefonisch grundsätzlich erreichbar. Für einen Erstkontakt nutzen Sie bitte die Möglichkeit sich zur Erstberatung anzumelden.

040 – 36 036 217

Anmeldung zur Erstberatung

Was bedrückt Sie? Wie können wir Ihnen und Ihrem Kind helfen? Unsere Erstberatung hilft Ihnen bei allen Fragen zu Sorgerecht, Umgangsrecht, Inobhutnahme oder Gutachten. Wir sind für Sie da.

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Online Anmeldung, wir können telefonisch keine Erstkontakte entgegennehmen. Die Online Anmeldung ist der schnellste Weg zu einer Beratung.

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Unser Versprechen: Sie können uns vertrauen!

Es ist uns wichtig, dass wir mit Ihnen eng und gut zusammen arbeiten. Wir halten eine vertrauensvolle und offene Kommunikation für elementar wichtig, um in einem Mandat erfolgreich agieren zu können.

Es geht uns vor allen Dingen darum, Ihre Interessen zu verstehen, um Ihnen eine Bandbreite an Möglichkeiten vorzustellen, wie Sie mit ihrer schwierigen Situation umgehen können. Dabei verstehen wir uns selber nicht bloß als Juristen.

Unsere Anwältinnen Stefanie Kracke, Lisa-Marie Schinke und Jennifer Otto beraten und vertreten Sie in Ihren Problemsituationen betreffend Umgang, Sorgerecht, Begutachtung und Mediation, Scheidung und Scheidungsfolgesachen. Wir sind für Sie da. Wir sind in der Lage, unseren Mandanten auch außerhalb von juristischen Auseinandersetzungen wertvolle Lösungswege aufzuzeigen.

Unsere freie Mitarbeiterin, Mediatorin und systemische Familienberaterin Sina Töpfer hilft uns und Ihnen dabei die außergerichtliche Kommunikation und den Umgang mit Kindern und anderem Elternteil bestmöglich zu gestalten. Sie kann Ihnen auch bei Terminen beim Jugendamt beistehen und Sie bei Begutachtungen begleiten.

Als Team besprechen wir alle Fälle regelmäßig zusammen und beraten die richtige Strategie.

Sofern sich ein gerichtlicher Prozess nicht vermeiden lässt, bieten wir Ihnen als Ihre Anwältinnen klare und verständliche Aussagen zur juristischen Situation. Wir besprechen mit Ihnen die Erfolgsaussichten und zeitliche Perspektiven – besonders auch dann, wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Jugendamt liegt, Umgänge ausgesetzt werden, oder der Schutz vor häuslicher Gewalt o.ä. die Einschränkungen von Umgang erfordert. Außerdem analysieren wir mit Ihnen gemeinsam, wie Sie wahrscheinlich von Richtern und anderen Verfahrensbeteiligten eingeschätzt werden, ob diese Wahrnehmung richtig ist und wie sie sich ändern lässt. Dies ist vor allem dann entscheidend, wenn Sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht zurück beantragen wollen. Aus juristischer Sicht gibt es immer mehrere Lösungswege. Wie sich ein Richter zwischen diesen entscheidet, hängt nicht zuletzt davon ab, wie er Sie als Eltern in Ihrer Persönlichkeit einschätzt und wie er Ihre Fähigkeiten einschätzt, auf die Interessen und Bedürfnisse der Kinder einzugehen. Gemeinsam haben wir den größten Erfolg, wenn wir Ihre Position klar analysieren. Daraus erhalten wir eine Grundlage für eine juristische Interessensvertretung. Am Ende entwickeln wir gemeinsam eine umfassende Strategie, deren Ziel es ist, eine dauerhaft tragfähige und nachvollziehbare Lösung des Konflikts zu erreichen.

Was Sie von uns erwarten dürfen:

  • Fachkenntnis: Wir arbeiten spezialisiert im Umgangs- und Sorgerecht
  • einen engen und persönlichen Kontakt
  • die vollständige Einarbeitung in alle relevanten Unterlagen
  • eine schnelle und verständliche Kommunikation über Entscheidungen
  • die Zusammenarbeit mit Psychologen und Psychiatern bzgl. Gutachten

Wir sind persönlich für Sie da, fokussiert auf Ihr Anliegen und erfahren im lösungsorientierten Arbeiten!