Telefonischer Kontakt

Zwischen 8:30 und 14 Uhr sind wir telefonisch grundsätzlich erreichbar. Für einen Erstkontakt nutzen Sie bitte die Möglichkeit sich zur Erstberatung anzumelden.

040 – 36 036 217

Anmeldung zur Erstberatung

Was bedrückt Sie? Wie können wir Ihnen und Ihrem Kind helfen? Unsere Erstberatung hilft Ihnen bei allen Fragen zu Sorgerecht, Umgangsrecht, Inobhutnahme oder Gutachten. Wir sind für Sie da.

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Online Anmeldung, wir können telefonisch keine Erstkontakte entgegennehmen. Die Online Anmeldung ist der schnellste Weg zu einer Beratung.

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Unsere Aufgabe: Wir setzen uns für Sie ein!

Auseinandersetzungen im Umgangsrecht und Sorgerecht sind immer hoch emotionale und komplexe Konflikte. Als Ihre Anwälte beschäftigen wir uns ausführlich mit jedem einzelnen Fall, um tragfähige Lösungen zu finden.

Viele Fragen werden uns immer wieder gestellt:

  • Was bedeutet gemeinsames Sorgerecht?
  • Was kann ich tun, wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Jugendamt liegt?
  • Wie kann ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht zurück beantragen?
  • Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Wir investieren viel Zeit und arbeiten sehr gewissenhaft, um alle Ihre Fragen zu beantworten. Außerdem haben wir viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl, um Konflikte richtig einschätzen zu können. Wir verfolgen für Sie eine umfassende Gesamtstrategie, die mehr ist, als eine reine juristische Beratung.

In unserer täglichen Arbeit sehen wir, dass Konflikte im Umgangs- und Sorgerecht von zahlreichen Teilproblemen und vielen Nebenkriegschauplätzen gekennzeichnet sind. Das Recht gibt einen Rahmen vor, in dem sich ein Konflikt zu bewegen hat. In diesem Rahmen kommt es aber auch darauf an, dass wir als Anwälte verstehen, welche Dynamiken die einzelnen Teilkonflikte außerdem mitbestimmen. Insofern ist eine lösungsorientierte Vorgehensweise wichtig, die eine klare Zukunftsorientierung beinhaltet. Große Konflikte werden durch die Lösung von kleineren Teilkonflikten zu einfacher zu handhabenden Herausforderungen.

Der Eingriff ins Sorgerecht von Eltern durch das Rechtssystem ist unserer Meinung nach einer der schwerwiegendste Eingriffe in den intimsten Persönlichkeitsbereich – z. B. gerade dann, wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht unrechtmäßig dem Jugendamt zugesprochen wurde.

Als Ihre Anwälte tragen wir eine enorme Verantwortung. Wir legen daher den größten Wert auf juristische Präzision und Genauigkeit.