Telefonischer Kontakt

Zwischen 8:30 und 14 Uhr sind wir telefonisch grundsätzlich erreichbar. Für einen Erstkontakt nutzen Sie bitte die Möglichkeit sich zur Erstberatung anzumelden.

040 – 36 036 217

Anmeldung zur Erstberatung

Was bedrückt Sie? Wie können wir Ihnen und Ihrem Kind helfen? Unsere Erstberatung hilft Ihnen bei allen Fragen zu Sorgerecht, Umgangsrecht, Inobhutnahme oder Gutachten. Wir sind für Sie da.

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Online Anmeldung, wir können telefonisch keine Erstkontakte entgegennehmen. Die Online Anmeldung ist der schnellste Weg zu einer Beratung.

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Ausgangslage und Konfliktlösung:
Wie wir Sie als Anwälte unterstützen.

Eltern, die um das Umgangs- und Sorgerecht ihrer Kinder streiten und bangen, befinden sich in einer emotionalen Ausnahmesituation. In unserer Arbeit als Anwälte sehen wir täglich, wie groß die Belastungen für Sie als Eltern sind. Daneben erkennen wir weitere problematische Bedingungen, die die Lösung der Konflikte zusätzlich erschweren. Unsere Mandanten klagen zu Recht über:

Unser Ziel ist immer die Konfliktlösung – sei es vor Gericht oder im gegenseitigen Einvernehmen der streitenden Parteien. Als Anwälte verfolgen wir eine durchsetzungsorientierte Taktik mit einer zweigleisigen Strategie. In juristischer Hinsicht wirken wir auf ein Gericht ein und sorgen für die Einhaltung und Durchsetzung des Rechts. Außerdem arbeiten wir mit Ihnen an der außergerichtlichen Beeinflussung des Geschehens und versuchen, alle Beteiligten in die Konfliktlösung einzubinden.

Im Gerichtssaal setzen wir uns dafür ein:

  • dass die Prozessordnung eingehalten wird.
  • dass Ihre Grundrechte und die Ihrer Kinder volle Berücksichtigung finden.
  • dass nur qualitativ gesicherte Gutachten eine Entscheidung beeinflussen.
  • dass gerichtliche Entscheidungen nicht an einen Gutachter delegiert werden.

Wir erarbeiten mit Ihnen eine Strategie, die:

  • einer sachlichen Lösung des Konflikts gegenüber offen ist.
  • alle Positionen und Auffassungen kritisch hinterfragt.
  • die Gesamtsituation sowohl juristisch als auch faktisch berücksichtigt.

Frau Kracke und Frau Büchner machen sich dafür stark, dass die juristischen Standards eingehalten und durchgesetzt werden. Außerdem achten wir darauf, dass nur qualitativ gesicherte Gutachten eine gerichtliche Entscheidung beeinflussen. Dies betrifft sowohl familienpsychologische Gutachten des Aufenthaltsbestimmungsrechts als auch entscheidungsorientierte psychologische Gutachten für das Familiengericht. Darüber hinaus haben wir viel Erfahrung im Umgang mit Jugendämtern. In der Kommunikation mit den Behörden verhandeln wir durchsetzungsstark aber sachlich. Wenn Eltern untereinander um das Sorgerecht streiten, sehen wir unsere wichtigste Aufgabe darin, zu beruhigen und gemeinsam tragfähige und langfristige Umgangsvereinbarungen und Lösungen zu erarbeiten.

Egal warum und wie es zum Streit gekommen ist. Sie wünschen sich nur eins: Dass es Ihren Kindern gut geht. Das wünschen wir uns auch!