Sorgerecht, Umgang, Gutachten: Problematiken im Umgangs- und Sorgerecht
Als Anwälte im Kindschaftsrecht wissen wir, dass Auseinandersetzungen um Umgangs- und das Sorgerecht von leiblichen Kindern oder Pflegekindern immer hoch emotionale und komplexe Konflikte sind. Sie als Eltern stehen unter enormem Druck und Sie wünschen sich schnelle Hilfe. Verschiedene Szenarien führen zu gerichtlichen Verfahren zum Umgang oder Sorgerecht für die Kinder bzw. Pflegekinder.
Häufig kommt es vor, dass Eltern sich voneinander trennen wollen und das alleinige Sorgerecht oder das Umgangsrecht beantragen – hin und wieder geht es auch um das gemeinsame Sorgerecht im Urlaub. Die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts ist auch oft Gegenstand unserer Beratung. Dabei prüfen wir sorgfältig, ob die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts wirklich die effektivste und für das Kind und unsere Mandanten beste Strategie ist. Oft gibt es andere, effektivere und für das Kindeswohl bessere Möglichkeiten, die Probleme zu lösen. Solche Situationen stehen unter großer Spannung und sind emotional sehr belastend.
Immer wieder stehen Eltern aber auch im Konflikt mit dem Jugendamt, weil dieses eine Kindeswohlgefährdung vermutet und daraufhin in besonderen Fällen das Aufenthaltsbestimmungsrecht dem Jugendamt selbst zugesprochen wird.
Auch Pflegeeltern sind immer wieder mit dem Jugendamt konfrontiert. Darüber hinaus haben sie aber auch Auseinandersetzungen mit den leiblichen Eltern der Pflegekinder. Welche Umstände dabei eine Kindeswohlgefahr beinhalten, die das Jugendamt oder die Gerichte zum Eingreifen berechtigt – gerade bei langfristigen Pflegeverhältnissen – ist sehr schwierig zu bestimmen.
Ein weiteres Problem für Sie als betroffene Eltern ist der gerichtliche Umgang mit Gutachten im Kindschaftsrecht – gemeint sind hier vor allem familienpsychologische Gutachten das Aufenthaltsbestimmungsrecht betreffend oder entscheidungsorientierte psychologische Gutachten für das Familiengericht. Nach einer aktuellen Studie der Fernuni Hagen sind diese viel zu häufig qualitativ minderwertig und beeinflussen das Gericht daher in unangemessener Weise. Auf der Grundlage solcher unbrauchbaren Gutachten werden durch Gerichte Kindeswohlgefahren festgestellt und Umgangsregelungen oder aber sogar ein Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts bestimmt. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihnen kein derartiges Unrecht widerfährt!