Telefonischer Kontakt

Zwischen 8:30 und 14 Uhr sind wir telefonisch grundsätzlich erreichbar. Für einen Erstkontakt nutzen Sie bitte die Möglichkeit sich zur Erstberatung anzumelden.

040 – 36 036 217

Anmeldung zur Erstberatung

Was bedrückt Sie? Wie können wir Ihnen und Ihrem Kind helfen? Unsere Erstberatung hilft Ihnen bei allen Fragen zu Sorgerecht, Umgangsrecht, Inobhutnahme oder Gutachten. Wir sind für Sie da.

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Online Anmeldung, wir können telefonisch keine Erstkontakte entgegennehmen. Die Online Anmeldung ist der schnellste Weg zu einer Beratung.

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Häufig gestellte Fragen

Fragen zu den Kosten

  • Ist die Beratung kostenlos? Was kostet die Beratung?
    • Nein. Die Erstberatung kostet gem. § 34 RVG bei uns 190,00 EUR. Dazu kommen
      20 EUR Post & Telekommunikationspauschale sowie die gesetzliche
      Umsatzsteuer.
    • Die Mehrwertsteuer beträgt ab dem 01.01.2021 voraussichtlich wieder 19%. Dann
      ergibt dies einen Brutto Endpreis von 249,90 EUR.
    • Derzeit beträgt die Umsatzsteuer nur 16%. Das führt dann zu einem Brutto
      Endpreis von 243, 60 EUR.
  • Ich will nur eine Frage stellen, muss ich den vollen Betrag bezahlen?
    • Ja. Es handelt sich um eine zeitunabhängige Pauschale.
  • Kann man das über Beratungshilfe abrechnen?
    • Prinzipiell ja. Allerdings können wir das aufgrund Überlastung nur im Ausnahmefall
      übernehmen. Im Bundesland Hamburg gibt es die sogenannte Beratungshilfe nicht.
      Falls Sie sich eine Beratung nicht zu den o.g. Kosten leisten können, wenden Sie
      sich bitte an die öffentliche Rechtsauskunft.
  • Kann eine Vertretung auf Basis von Verfahrenskostenhilfe erfolgen?
    • Grundsätzlich ja. Wir machen aber darauf aufmerksam, dass wir eine Vertretung zu
      Bedingungen der Verfahrenskostenhilfe nur in wenigen Einzelfällen und nur in
      Hamburg anbieten können. Aufgrund der hohen Auslastung der Kanzlei besteht
      eine Möglichkeit zur Vertretung zu Bedingungen der Verfahrenskostenhilfe derzeit
      nicht.
  • Trägt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
    • Die Kosten der Erstberatung werden von Rechtschutzversicherungen dann
      getragen, wenn familienrechtliche Streitigkeiten mitversichert sind.
    • Die späteren Kosten unserer Beratung nach Honorarvereinbarung tragen die
      meisten Rechtsschutzversicherungen nicht. Hier würden nur die sogenannten
      Kosten der „Gesetzlichen Vergütung“ (im Regelfall ca. 600 -700 EUR)
      übernommen. Den Rest unseres Honorars müssten Sie selbst aufbringen können.

Fragen zum Ablauf der Erstberatung

  •  Können Sie meine Frist verlängern?
    • Erst mit Erteilung des Mandates an unsere Kanzlei, also normalerweise nach der
      Erstberatung, sind wir rechtlich dazu in der Lage für Sie tätig zu werden. Erst dann
      können wir ggf. Fristen, die man verlängern kann für Sie verlängern.
    • Auch dann gibt es unterschiedliche Fristen. Manche lassen sich generell nicht
      verlängern. Dazu zählen unter anderem:

      • Beschwerdefristen: Also Fristen gegen Endentscheidungen in
        Hauptsacheverfahren. Hier beträgt die Frist 4 Wochen ab Zustellung. Bitte
        beachten Sie, dass das Datum der Zustellung eines durch Sie beauftragten
        Anwaltes der Zeitpunkt des Beginns der Frist ist!
      • Sofortige Beschwerden: Gegen Eilentscheidungen und angreifbare
        Zwischenentscheidungen (zum Beispiel Ablehnung der Befangenheit)
        beträgt die Frist 14 Tage ab Zustellung.
      • Diese Fristen können nicht verlängert werden!
      • Reine Stellungnahmefristen lassen sich jedoch meist relativ problemlos verlängern.
  • Kann ich jetzt einen Anwalt nur kurz, max. 5 Minuten sprechen?
    • Nein. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir aus organisatorischen Gründen
      keine Kurzberatungen und Kurzkontakte spontan einschieben können. Wir erhalten
      jeden Tag zahlreiche Anfragen und unsere Anwält*innen sind intensiv dabei unsere
      Fälle zu bearbeiten. Da lässt sich ein spontaner Kurzkontakt nicht einrichten.
  • Wie lange dauert eine Beratung?
    • Die Länge der Erstberatung richtet sich nach dem Inhalt der Beratung. Sie dauert
      maximal ca. eine Stunde.
    • Die Kosten der Erstberatung sind auch dann in vollem Umfang fällig, wenn die
      Beratung weniger als eine Stunde dauert, da es sich um eine Pauschalvergütung
      handelt.
  • Wie schnell kann mein Fall bearbeitet werden?
    • Das hängt von der Art des Falles und der Auslastung der Kanzlei ab. Wir werden
      das im Rahmen der Erstberatung besprechen. In einem bereits laufenden
      Verfahren müssen wir meist zunächst erst die Gerichtsakten einsehen. Bis wir die
      Akten erhalten vergehen zwischen 2 und 3 Wochen, bisweilen auch mehr. Wir
      brauchen dann ca. 1 Woche, um die Akten zu prüfen und aktiv zu werden.
      In besonderen Eilfällen können wir – wenn nötig – auch unmittelbar nach Erhalt der
      unterschriebenen Unterlagen und des ersten Vorschusses tätig werden. Auch dies
      wird in der Erstberatung besprochen.
  • Kann ich persönlich vorbeikommen?
    • Prinzipiell ja. Allerdings können wir aufgrund der häufigen Reisen der Anwälte nur
      wenige persönliche Beratungstermine ermöglichen.
  • Können Sie mein Gutachten beurteilen?/ Können Sie ein Gegengutachten
    machen?

    • Ja. Die Kanzlei Kind & Recht prüft regelmäßig Gutachten, greift diese an und wehrt
      befangene Gutachter ab. Dies geschieht allerdings nicht im Rahmen einer
      Erstberatung. Dafür fehlt in dieser Ersteinschätzung die Zeit.
      Gegengutachten können wir nicht selbst erstellen, da wir keine Psychologen bzw.
      Psychiater sind. Wir arbeiten aber mit entsprechenden Fachleuten zusammen, die
      so ein Gegengutachten erstellen können, wenn wir das für nötig halten.
  • Vertreten Sie mich auch in München? Berlin? Leipzig?
    • Ja. Wir sind bundesweit tätig. Wir haben bundesweit vor über 120 Amtsgerichten
      und nahezu allen Oberlandesgerichten bereits Fälle vertreten.
  • Lesen Sie vorher alle Unterlagen?
    • Die Erstberatungen werden von uns vorbereitet. Gerne lesen wir uns die letzten
      Beschlüsse durch oder prüfen die Schlussfolgerungen eines Gutachtens. Diese
      Vorbereitung ist aber nur in geringem Ausmaß und geringer Intensität möglich. Eine
      vollständige Einarbeitung in den Fall können wir vor einer Erstberatung nicht
      ermöglichen. Bitte senden Sie uns daher nicht mehr Unterlagen zu, als in dem
      Formular für die Anmeldung aufgeführt ist. Insbesondere können wir nicht vor der
      Erstberatung vollständige Gutachten komplett durcharbeiten. Die Erstberatung dient
      dazu, mit dem Mandanten die Grundlagen des Falles zu besprechen.
  • Kann ich mir aussuchen, bei welchem Anwalt ich beraten oder vertreten
    werde?

    • Nein. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir aus organisatorischen Gründen
      eine Zusage eines bestimmten Anwaltes für die Erstberatung nicht gewährleisten
      können. Alle unsere Anwälte und Anwältinnen sind hervorragend ausgebildete
      Spezialisten.
      Die Frage, wer welchen Fall vertritt wird kanzleiintern organisiert. Dabei werden
      sämtliche Fälle im Team besprochen und gemeinsam betreut. Es gibt jeweils einen
      Hauptansprechpartner.
  • Ich will nur durch Herrn Bergmann vertreten werden, geht das?
    • Nein. Herr Bergmann übernimmt keine aktiven Mandate. Er steht im Hintergrund für die gemeinsame Besprechung aller Verfahren zur Verfügung. Sämtliche Verfahren werden im Team besprochen und abgestimmt.

Fragen zu den Erfolgsaussichten

  • Wie sind meine Chancen?
    • Das können wir erst im Rahmen der Erstberatung beurteilen. Sinn und Zweck der
      Erstberatung ist es mit Ihnen zusammen den Stand des Verfahrens, die möglichen
      weiteren Schritte und die Aussichtschancen zu beurteilen.
  • Wie schnell kriege ich meine Kinder zurück?
    • Das können wir so vorab nicht beantworten. Wir können in der Erstberatung
      gemeinsam prüfen, welche Schritte nötig sind und welche Aussichtschancen
      bestehen. Dabei lässt sich auch grob abschätzen, wie lange die Verfahren dauern
      könnten.
  • Welche Erfahrungen haben Sie? Wie viele Fälle haben Sie schon gewonnen?
    Quote?

    • Die Kanzlei Kind & Recht ist in extremen Maßen spezialisiert. Wir führen seit 2013
      ausschließlich Mandate im Kindschaftsrecht, also Umgangs- Sorgerechts- und
      Pflegekinderverfahren.
      Eine „Erfolgsquote“ lässt sich in dieser Form nicht bestimmen. Viele Verfahren
      enden in Kompromissen und Ergebnissen, die sich nicht als Sieg oder Niederlage
      einordnen lassen. Unsere Mandanten sind in hohem Maße zufrieden mit unserer
      Arbeit. Wie wir die Erfolgschancen einschätzen, werden wir Ihnen in der Beratung
      beantworten können.
  • Haben Sie schon erfolgreich das Wechselmodell erstritten?
    • Ja. Allerdings gilt auch hier, dass diese Verfahren immer noch schwierig und
      aufwendig sind.
  • Haben Sie schon Umgangsausschlüsse durchgesetzt?
    • Ja. Zum Schutze vor gewalttätigen, übergriffigen oder substanzabhängigen
      Umgangselternteilen zum Beispiel.
  • Haben Sie schon Erfolge gegen PAS/Eltern-Kind-Entfremdung errungen?
    • Ja. Allerdings war jedes einzelne dieser Verfahren schwierig, langwierig und mit
      erheblichen Anforderungen an die Frustrationstoleranz und Kritikfähigkeit des
      Mandanten verbunden. Diese Verfahren sind notorisch schwer zu gewinnen und bei
      Entfremdungen im Endstadium können auch wir bisweilen nicht mehr viel
      ausrichten. Die Chancen in Ihrem spezifischen Fall können wir in der Erstberatung
      besprechen.