Häufig gestellte Fragen
Fragen zu den Kosten
- Ist die Beratung kostenlos? Was kostet die Beratung?
- Nein. Die Erstberatung kostet gem. § 34 RVG bei uns 190,00 EUR. Dazu kommen
20 EUR Post & Telekommunikationspauschale sowie die gesetzliche
Umsatzsteuer. - Die Mehrwertsteuer beträgt ab dem 01.01.2021 voraussichtlich wieder 19%. Dann
ergibt dies einen Brutto Endpreis von 249,90 EUR. - Derzeit beträgt die Umsatzsteuer nur 16%. Das führt dann zu einem Brutto
Endpreis von 243, 60 EUR.
- Nein. Die Erstberatung kostet gem. § 34 RVG bei uns 190,00 EUR. Dazu kommen
- Ich will nur eine Frage stellen, muss ich den vollen Betrag bezahlen?
- Ja. Es handelt sich um eine zeitunabhängige Pauschale.
- Kann man das über Beratungshilfe abrechnen?
- Prinzipiell ja. Allerdings können wir das aufgrund Überlastung nur im Ausnahmefall
übernehmen. Im Bundesland Hamburg gibt es die sogenannte Beratungshilfe nicht.
Falls Sie sich eine Beratung nicht zu den o.g. Kosten leisten können, wenden Sie
sich bitte an die öffentliche Rechtsauskunft.
- Prinzipiell ja. Allerdings können wir das aufgrund Überlastung nur im Ausnahmefall
- Kann eine Vertretung auf Basis von Verfahrenskostenhilfe erfolgen?
- Grundsätzlich ja. Wir machen aber darauf aufmerksam, dass wir eine Vertretung zu
Bedingungen der Verfahrenskostenhilfe nur in wenigen Einzelfällen und nur in
Hamburg anbieten können. Aufgrund der hohen Auslastung der Kanzlei besteht
eine Möglichkeit zur Vertretung zu Bedingungen der Verfahrenskostenhilfe derzeit
nicht.
- Grundsätzlich ja. Wir machen aber darauf aufmerksam, dass wir eine Vertretung zu
- Trägt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
- Die Kosten der Erstberatung werden von Rechtschutzversicherungen dann
getragen, wenn familienrechtliche Streitigkeiten mitversichert sind. - Die späteren Kosten unserer Beratung nach Honorarvereinbarung tragen die
meisten Rechtsschutzversicherungen nicht. Hier würden nur die sogenannten
Kosten der „Gesetzlichen Vergütung“ (im Regelfall ca. 600 -700 EUR)
übernommen. Den Rest unseres Honorars müssten Sie selbst aufbringen können.
- Die Kosten der Erstberatung werden von Rechtschutzversicherungen dann
Fragen zum Ablauf der Erstberatung
- Können Sie meine Frist verlängern?
- Erst mit Erteilung des Mandates an unsere Kanzlei, also normalerweise nach der
Erstberatung, sind wir rechtlich dazu in der Lage für Sie tätig zu werden. Erst dann
können wir ggf. Fristen, die man verlängern kann für Sie verlängern. - Auch dann gibt es unterschiedliche Fristen. Manche lassen sich generell nicht
verlängern. Dazu zählen unter anderem:- Beschwerdefristen: Also Fristen gegen Endentscheidungen in
Hauptsacheverfahren. Hier beträgt die Frist 4 Wochen ab Zustellung. Bitte
beachten Sie, dass das Datum der Zustellung eines durch Sie beauftragten
Anwaltes der Zeitpunkt des Beginns der Frist ist! - Sofortige Beschwerden: Gegen Eilentscheidungen und angreifbare
Zwischenentscheidungen (zum Beispiel Ablehnung der Befangenheit)
beträgt die Frist 14 Tage ab Zustellung. - Diese Fristen können nicht verlängert werden!
- Reine Stellungnahmefristen lassen sich jedoch meist relativ problemlos verlängern.
- Beschwerdefristen: Also Fristen gegen Endentscheidungen in
- Erst mit Erteilung des Mandates an unsere Kanzlei, also normalerweise nach der
- Kann ich jetzt einen Anwalt nur kurz, max. 5 Minuten sprechen?
- Nein. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir aus organisatorischen Gründen
keine Kurzberatungen und Kurzkontakte spontan einschieben können. Wir erhalten
jeden Tag zahlreiche Anfragen und unsere Anwält*innen sind intensiv dabei unsere
Fälle zu bearbeiten. Da lässt sich ein spontaner Kurzkontakt nicht einrichten.
- Nein. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir aus organisatorischen Gründen
- Wie lange dauert eine Beratung?
- Die Länge der Erstberatung richtet sich nach dem Inhalt der Beratung. Sie dauert
maximal ca. eine Stunde. - Die Kosten der Erstberatung sind auch dann in vollem Umfang fällig, wenn die
Beratung weniger als eine Stunde dauert, da es sich um eine Pauschalvergütung
handelt.
- Die Länge der Erstberatung richtet sich nach dem Inhalt der Beratung. Sie dauert
- Wie schnell kann mein Fall bearbeitet werden?
- Das hängt von der Art des Falles und der Auslastung der Kanzlei ab. Wir werden
das im Rahmen der Erstberatung besprechen. In einem bereits laufenden
Verfahren müssen wir meist zunächst erst die Gerichtsakten einsehen. Bis wir die
Akten erhalten vergehen zwischen 2 und 3 Wochen, bisweilen auch mehr. Wir
brauchen dann ca. 1 Woche, um die Akten zu prüfen und aktiv zu werden.
In besonderen Eilfällen können wir – wenn nötig – auch unmittelbar nach Erhalt der
unterschriebenen Unterlagen und des ersten Vorschusses tätig werden. Auch dies
wird in der Erstberatung besprochen.
- Das hängt von der Art des Falles und der Auslastung der Kanzlei ab. Wir werden
- Kann ich persönlich vorbeikommen?
- Prinzipiell ja. Allerdings können wir aufgrund der häufigen Reisen der Anwälte nur
wenige persönliche Beratungstermine ermöglichen.
- Prinzipiell ja. Allerdings können wir aufgrund der häufigen Reisen der Anwälte nur
- Können Sie mein Gutachten beurteilen?/ Können Sie ein Gegengutachten
machen?- Ja. Die Kanzlei Kind & Recht prüft regelmäßig Gutachten, greift diese an und wehrt
befangene Gutachter ab. Dies geschieht allerdings nicht im Rahmen einer
Erstberatung. Dafür fehlt in dieser Ersteinschätzung die Zeit.
Gegengutachten können wir nicht selbst erstellen, da wir keine Psychologen bzw.
Psychiater sind. Wir arbeiten aber mit entsprechenden Fachleuten zusammen, die
so ein Gegengutachten erstellen können, wenn wir das für nötig halten.
- Ja. Die Kanzlei Kind & Recht prüft regelmäßig Gutachten, greift diese an und wehrt
- Vertreten Sie mich auch in München? Berlin? Leipzig?
- Ja. Wir sind bundesweit tätig. Wir haben bundesweit vor über 120 Amtsgerichten
und nahezu allen Oberlandesgerichten bereits Fälle vertreten.
- Ja. Wir sind bundesweit tätig. Wir haben bundesweit vor über 120 Amtsgerichten
- Lesen Sie vorher alle Unterlagen?
- Die Erstberatungen werden von uns vorbereitet. Gerne lesen wir uns die letzten
Beschlüsse durch oder prüfen die Schlussfolgerungen eines Gutachtens. Diese
Vorbereitung ist aber nur in geringem Ausmaß und geringer Intensität möglich. Eine
vollständige Einarbeitung in den Fall können wir vor einer Erstberatung nicht
ermöglichen. Bitte senden Sie uns daher nicht mehr Unterlagen zu, als in dem
Formular für die Anmeldung aufgeführt ist. Insbesondere können wir nicht vor der
Erstberatung vollständige Gutachten komplett durcharbeiten. Die Erstberatung dient
dazu, mit dem Mandanten die Grundlagen des Falles zu besprechen.
- Die Erstberatungen werden von uns vorbereitet. Gerne lesen wir uns die letzten
- Kann ich mir aussuchen, bei welchem Anwalt ich beraten oder vertreten
werde?- Nein. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir aus organisatorischen Gründen
eine Zusage eines bestimmten Anwaltes für die Erstberatung nicht gewährleisten
können. Alle unsere Anwälte und Anwältinnen sind hervorragend ausgebildete
Spezialisten.
Die Frage, wer welchen Fall vertritt wird kanzleiintern organisiert. Dabei werden
sämtliche Fälle im Team besprochen und gemeinsam betreut. Es gibt jeweils einen
Hauptansprechpartner.
- Nein. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir aus organisatorischen Gründen
- Ich will nur durch Herrn Bergmann vertreten werden, geht das?
- Nein. Herr Bergmann übernimmt keine aktiven Mandate. Er steht im Hintergrund für die gemeinsame Besprechung aller Verfahren zur Verfügung. Sämtliche Verfahren werden im Team besprochen und abgestimmt.
Fragen zu den Erfolgsaussichten
- Wie sind meine Chancen?
- Das können wir erst im Rahmen der Erstberatung beurteilen. Sinn und Zweck der
Erstberatung ist es mit Ihnen zusammen den Stand des Verfahrens, die möglichen
weiteren Schritte und die Aussichtschancen zu beurteilen.
- Das können wir erst im Rahmen der Erstberatung beurteilen. Sinn und Zweck der
- Wie schnell kriege ich meine Kinder zurück?
- Das können wir so vorab nicht beantworten. Wir können in der Erstberatung
gemeinsam prüfen, welche Schritte nötig sind und welche Aussichtschancen
bestehen. Dabei lässt sich auch grob abschätzen, wie lange die Verfahren dauern
könnten.
- Das können wir so vorab nicht beantworten. Wir können in der Erstberatung
- Welche Erfahrungen haben Sie? Wie viele Fälle haben Sie schon gewonnen?
Quote?- Die Kanzlei Kind & Recht ist in extremen Maßen spezialisiert. Wir führen seit 2013
ausschließlich Mandate im Kindschaftsrecht, also Umgangs- Sorgerechts- und
Pflegekinderverfahren.
Eine „Erfolgsquote“ lässt sich in dieser Form nicht bestimmen. Viele Verfahren
enden in Kompromissen und Ergebnissen, die sich nicht als Sieg oder Niederlage
einordnen lassen. Unsere Mandanten sind in hohem Maße zufrieden mit unserer
Arbeit. Wie wir die Erfolgschancen einschätzen, werden wir Ihnen in der Beratung
beantworten können.
- Die Kanzlei Kind & Recht ist in extremen Maßen spezialisiert. Wir führen seit 2013
- Haben Sie schon erfolgreich das Wechselmodell erstritten?
- Ja. Allerdings gilt auch hier, dass diese Verfahren immer noch schwierig und
aufwendig sind.
- Ja. Allerdings gilt auch hier, dass diese Verfahren immer noch schwierig und
- Haben Sie schon Umgangsausschlüsse durchgesetzt?
- Ja. Zum Schutze vor gewalttätigen, übergriffigen oder substanzabhängigen
Umgangselternteilen zum Beispiel.
- Ja. Zum Schutze vor gewalttätigen, übergriffigen oder substanzabhängigen
- Haben Sie schon Erfolge gegen PAS/Eltern-Kind-Entfremdung errungen?
- Ja. Allerdings war jedes einzelne dieser Verfahren schwierig, langwierig und mit
erheblichen Anforderungen an die Frustrationstoleranz und Kritikfähigkeit des
Mandanten verbunden. Diese Verfahren sind notorisch schwer zu gewinnen und bei
Entfremdungen im Endstadium können auch wir bisweilen nicht mehr viel
ausrichten. Die Chancen in Ihrem spezifischen Fall können wir in der Erstberatung
besprechen.
- Ja. Allerdings war jedes einzelne dieser Verfahren schwierig, langwierig und mit