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Umgangsrecht, Sorgerecht, Kontrolle von familienpsychologischen Gutachten: Wir helfen Ihnen als Ihre Kanzlei!

Wir sind die Kanzlei Kind & Recht und haben uns auf das Umgangs- und Sorgerecht spezialisiert. Auf unserer Homepage beschreiben wir die zahlreichen Problematiken und Themen rund um das Thema Kindschaftsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht. Darüber hinaus geben wir Ihnen einen Überblick, wie wir unsere Aufgabe als Ihre Anwältinnen verstehen und wie wir in unserer Arbeit vorgehen. Aktuelle Themen im Umgangs- und Sorgerecht behandeln wir außerdem regelmäßig ausführlich in unserem Blog.

Konflikte im Sorge- und Umgangsrecht sind immer hoch emotional und verlangen Ihnen als betroffenen Eltern viel Kraft ab. Mit unserer Arbeit möchten wir Sie unterstützen, Problemlösungen zu finden und eine zufriedenstellende Gesamtsituation für alle Beteiligten herzustellen.

Das Sorgerecht in Trennungskonflikten

Zu Beginn einer Liebesbeziehung ist es für viele Paare kaum vorstellbar, dass die Zuneigung und gegenseitige Wertschätzung einmal vergehen könnte und am Ende über den Kindesunterhalt gestritten wird – z. B. wegen eines Wechselmodells beim Anwalt. Die Enttäuschung über die Trennung oder gar Scheidung kann grenzenlos sein und wie jedes Abschiednehmen emotional extrem belasten. Besonders bitter ist die Situation dann, wenn Kinder während der Beziehung zur Welt kamen und die Eltern nun um das Sorgerecht streiten.

Glücklicherweise gibt es aber immer auch wieder Trennungen, in denen nicht um gemeinsame Kinder gestritten wird sondern die Eltern im gegenseitigen Einvernehmen, das gemeinsame Sorgerecht beantragen. In diesem Zusammenhang wird sehr oft vom sog. „Wechselmodell“ gesprochen. Beim Wechselmodell wechseln sich die Eltern bei der Betreuung der Kinder ab. Welche Auswirkungen dies auf den Kindesunterhalt hat, ist in der Rechtssprechung hingegen immer wieder Thema – häufig kommt es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen über den zu leistenden Barunterhalt.

Sofern Eltern also das gemeinsame Sorgerecht beantragen wollen, empfiehlt es sich, ein eventuell geplantes Wechselmodell mit einem Anwalt zu besprechen. Und eines sollten Eltern keinesfalls aus den Augen verlieren: Bei allen Fragen um das Sorgerecht eines Kindes, sollte immer das Kindeswohl berücksichtigt werden.

Alleiniges Sorgerecht beantragen

Teilweise ist es allerdings leider notwendig, dass ein Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragt. In solchen Fällen sollte genauestens geprüft werden, ob diese Aufteilung der Verantwortung und die damit oft einhergehende Trennung des Kindes von einem Elternteil auch wirklich gerechtfertig ist. Für ein Kind bedeutet die Trennung von seinen Eltern in den meisten Fällen schwerwiegende Traumatisierungen. Die Trennung von Eltern zum Kind kann also immer nur das allerletzte Mittel sein, egal ob die Mutter für das Kind verantwortlich ist oder das alleinige Sorgerecht dem Vater zugesprochen wurde. Als Ihre Anwältinnen begleiten wir Sie, wenn Sie das alleinige Sorgerecht beantragen möchten. Mit viel Sorgfalt und juristischem Fingerspitzengefühl analysieren wir Ihre Situation und beraten Sie umfassend. Mittlerweile haben wir auch viele Fälle betreut, in denen am Ende das alleinige Sorgerecht dem Vater übertragen wurde. Genauso aber vertreten wir häufig Mütter, die mit ihren Kindern vor gewalttätigen, manipulativen, psychisch gestörten oder stalkenden Vätern geschützt werden müssen. Generell lässt sich nur im Einzelfall und nach sorgfältiger Prüfung der Umstände bewerten, ob das alleinige Sorgerecht dem Vater oder der Mutter übertragen werden muss. Wir verstehen es dabei als unseren Auftrag dafür zu kämpfen, dass die gerichtlichen Verfahren ordnungsgemäß und sorgfältig durchgeführt werden und die Ergebnisse auf einer sachlich richtigen Wertung der Gegebenheiten beruhen.
Häufig beschließen Gerichte aber auch, dass Kinder in Pflegefamilien aufgenommen werden – dem muss allerdings eine deutliche Kindeswohlgefährdung voraus gehen. Ein solcher Eingriff bedeutet häufig die komplette Trennung von Eltern zum Kind. Wenn Sie als Eltern von einem solchen Eingriff betroffen sind und Sie sich ungerecht behandelt fühlen, kontaktieren Sie uns umgehend. Unter Ablauf des Mandats erfahren Sie außerdem, wie die Kontaktaufnahme normalerweise abläuft. Wir verstehen Ihre Sorge und machen uns für Ihre Rechte stark!

Kindesentzug durch das Jugendamt

Der Kindesentzug durch das Jugendamt ist ein weitreichender Eingriff in den intimsten Persönlichkeitsbereich einer Familie. In der Gesellschaft entsteht in diesem Zusammenhang oft ein verzerrtes Bild. In der Presse wird häufig über die Versäumnisse der Jugendämter berichtet, gerade dann, wenn ans Tageslicht kommt, das Kinder misshandelt wurden oder gar zu Tode gekommen sind. Außerhalb der medialen Berichterstattung sehen wir uns aber in unserer täglichen Arbeit sehr machtbewussten Jugendämtern gegenüber, die die Inobhutnahme von Kindern sehr häufig und sehr schnell veranlassen. In unseren Augen ist eine Inobhutnahme durch das Jugendamt immer das letzte Mittel, da die Trennung von Eltern und Kind immer eine schwerwiegende Traumatisierung nach sich zieht. Nur in gesicherten Ausnahmefällen ist eine Inobhutnahme des Jugendamts gerechtfertigt. In solchen Fällen sollte allerdings unverzüglich gehandelt werden. Nicht selten stellt sich der Kindesentzug durch das Jugendamt aber als unbegründet heraus. In solchen Fällen helfen wir Ihnen unverzüglich weiter. Sollte ein Jugendamt die Inobhutnahme von Ihren Kindern veranlasst haben, kontaktieren Sie uns sofort über meine Sofort-Hilfe.

Der Umgang mit familienpsychologischen Gutachten

Ein großes Problem im Sorge- und Umgangsrecht ist der gerichtliche Umgang mit Gutachten. Gutachter berühren die intimsten Lebensbereiche von Familien, was sehr unangenehm für die Betroffenen ist. Eltern haben sehr oft Fragen zu familienpsychologischen Gutachten und deren Ablauf. Häufig sind Gutachter nicht ausreichend qualifiziert bzw. weisen die erstellten Gutachten methodische Schwächen auf. Wenn ein solches falsches Gutachten verantwortlich für das Aufenthaltsbestimmungsrecht eines Kindes ist, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Daher ist es gerade im Umgangsrecht wichtig, dass der Richter seine Entscheidung nicht ausschließlich an einen Gutachter delegiert. In unserer Arbeit überwachen wir den Umgang mit familienpsychologischen Gutachten und deren Ablauf. Wir möchten, dass lediglich methodisch einwandfreie Gutachten Einfluss auf die gerichtliche Entscheidungsfindung haben. Es geht um das Aufenthaltsbestimmungsrecht Ihres Kindes. Wir als Ihre Kanzlei möchten, dass es Ihnen und Ihrem Kind gut geht!

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