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Umgangs- und Sorgerechts-Blog

Kinderklau durch Inobhutnahme

Matthias Bergmann

Beitrag bei Frontal 21 – falsche Gutachten vor Familiengerichten

Gestern Abend wurde wieder einmal in der Presse über die katastrophale Qualität der Gutachten in Verfahren wegen Sorgerecht und Umgangsrecht berichtet. In dem Bericht von Frontal 21 – Gutachten im Sorgerecht und Umgangsrecht wurde auch über einen unserer Fälle berichtet. Während Frau Thelen von meinem Vater Elmar Bergmann vertreten wurde, haben wir den Vater des Kindes vertreten.

Kinderklau durchs Jugendamt – eine Inobhutnahme ohne Maß und Verstand

Der Fall beinhaltet leider noch mehr Katastrophen als das völlig unbrauchbare Gutachten in dem Verfahren wegen Sorgerecht. Auch im Umgangsrecht wurde so ziemlich alles falsch gemacht, was falsch gemacht werden konnte.

Inobhutnahme statt Hilfe

Es handelt sich zunächst um eine Inobhutnahme durch das Jugendamt, welche so ziemlich alle Regeln verletzte, die es für solche Maßnahmen gibt. Statt einer Familie zu helfen, welche aufgrund äußerer Umstände stark belastet wurde, ließ sich das Jugendamt ohne jegliche Prüfung auf die wilden und übertriebenen Beschreibungen einer extrem jungen und unerfahrenen Familienhelferin ein. Im Verfahren wegen Sorgerecht wurde durch das OLG später festgestellt, dass ein einfaches Gespräch mit dem Vater und den Familienhelfern die meisten Probleme hätte beheben können. Allerdings ist der Vater Niederländer und spricht nur schlecht deutsch, man hätte sich also schon die Mühe machen müssen, vor der Inobhutnahhme durch das Jugendamt mittels eines Dolmetschers die Fakten zu klären. Stattdessen wurden die Aussagen der unerfahrenen Kraft genauso ungeprüft übernommen, wie die Erzählungen einer unter postnatalen psychischen Problemen und enormem familiären Stress leidenden Mutter. Keiner der Mitarbeiter des die Inobhutnahme durchführenden Jugendamtes kam auf die Idee, beruhigend auf die Eltern einzuwirken oder den Vater in die Problemlösung einzubinden.

Inobhutnahme ohne Gefahr in Verzug

Stattdessen erfolgte eine m.E. völlig rechtswidrige Inobhutnahme ohne vorherigen Beschluss zum Sorgerecht durch das Amtsgericht. Gemäß § 42 II SGB VIII ist das nur zulässig, wenn „Gefahr in Verzug“ ist. An einem Wochentag vormittags ist aber – in Abwesenheit akuter lebensbedrohlicher Situationen, in denen wenige Stunden entscheidend sind – nie „Gefahr in Verzug“. Denn das setzt voraus, dass das zuständige Gericht nicht erreichbar ist. Und wochentags ist das Familiengericht im Eilverfahren binnen weniger Stunden erreichbar. Die mittels Polizei durchgeführte Inobhutnahme durch das Jugendamt war also schlicht rechtswidrig. Ein Kinderklau durchs Jugendamt wie aus einem schlechten Bilderbuch.

*

Sorgerechtsentzug ohne Grund

Dann erfolgte auch beim Amtsgericht keine vernünftige Prüfung.

Sorgerecht entzogen – ohne Überprüfung

Die Inobhutnahme durch das Jugendamt wurde – ebenfalls ohne genauere Prüfung der Vorwürfe – abgenickt. Der Vater hatte keinen Dolmetscher vor Gericht, er verstand kaum worum es ging. Das Gericht merkte nicht einmal, dass auch der Vater das Sorgerecht hatte. Es entzog in einem Beschluss mit knapp 10 Zeilen Begründung der Mutter das Sorgerecht. Als der Vater einen Anwalt nahm, machte dieser das Gericht darauf aufmerksam, dass ja der Vater noch das Sorgerecht hatte. Keine sonderlich gute Idee, nachdem dieses Gericht bereits unter Beweis gestellt hatte, dass es die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Begründung eines Sorgerechtsentzuges völlig ignoriert. Besser wäre es gewesen den klar rechtswidrigen (Mindestens wegen Verstoßes gegen § 1680 BGB – die Frage der Übertragung des Sorgerechts auf den Vater hätte durch das Gericht geprüft werden müssen) Beschluss schnellstmöglich vor dem OLG anzufechten. Stattdessen übernahm das Gericht ohne jegliche Prüfung (!) den Bericht einer Familienhelferin über angebliche Gewalt des Vaters gegen die Mutter um ihm mit drei Zeilen Begründung das Sorgerecht zu entziehen. Dieser Bericht stellte sich in dem Verfahren wegen Sorgerecht vor dem OLG Düsseldorf deutlich später als völlig haltlos dar. Als das OLG die Familienhelferin fragte, wann diese die von ihr beschriebene Gewalt des Vaters gegen die Mutter beobachtet habe, musste diese einräumen, dass sie den Vater nie kennengelernt habe. Eine einfache Anhörung mit zwei einfachen Fragen hätte die Richterin des Amtsgerichts Kleve zur Überprüfung der Vorwürfe, auf welche Sie sich stützte benötigt. Stattdessen folgte sie einfach den Angaben des Jugendamtes bezüglich der Inobhutnahme und beteiligte sich durch ihre miserable Arbeit an dem Kindesentzug.

Familienpsychologisches Gutachten unbrauchbar

Im Folgenden wurde dann das in dem Beitrag beschriebene Gutachten angefertigt, qualitativer Nonsens. Psychiatrische Einschätzungen wurden durch eine dazu nicht befähigte Psychologin getroffen, Verdachtsdiagnosen ohne nachvollziehbare Begründung erstellt und weiterhin wurden die in der Akte enthaltenen Angaben zur Gewalt durch den Vater zur Grundlage der Feststellungen gemacht. Und das, obwohl mittlerweile sowohl Vater als auch Mutter eindeutig klargestellt hatten, dass diese Angaben falsch seien und nur im Zusammenhang mit einem auf kurzfristigen extremen Belastungen beruhenden psychischen Zusammenbruch der Mutter entstanden waren.

krimineller Kindesentzug durch das Jugendamt

Leider wurde es dann noch schlimmer. Während der Gutachtenerstellung war ein Gerichtsbeschluss zum Umgang erfolgt. Die Eltern sollten ihr Kind (zu diesem Zeitpunkt unter 1 Jahr alt) jede Woche gemeinsam sehen. Dieser Gerichtsbeschluss zum Umgang wurde durch das Jugendamt im Januar 2014 als falsch eingestuft. Das Jugendamt beantragte, den Umgang einzuschränken auf Umgang einmal im Monat. Das Gericht reagierte auf diesen Antrag nicht. Es galt also weiterhin die gerichtliche Regelung des Umgangs. Das Jugendamt wurde nun kriminell: Es verweigerte den Eltern den Kontakt mit ihrem Kleinstkind, obwohl es verpflichtet war, diesen sicherzustellen. Mittlerweile waren wir beauftragt. Wir erreichten – durch Einlegen mehrerer Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Untätigkeit des Gerichtes – dass der Gerichtsbeschluss zum Umgangsrecht der Eltern mit der Androhung von Zwangsmitteln nach § 85 II FamFG versehen wurde und forderten das Jugendamt auf, den Umgang zu gewähren. Das Umgangsrecht wurde dennoch weiter verhindert. Die jede Woche erstellten Ordnungsgeldanträge entschied das Gericht – trotz Verpflichtung zur zügigen Behandlung und mehrfacher Dienstaufsichtsbeschwerden – erst im Herbst 2014 nachdem das Kind wieder bei den Eltern war. Als Mittel zur Durchsetzung des geltenden Rechts waren diese also wegen Untätigkeit des Familiengerichtes nicht wirksam.
Im Juli 2014 erfolgte die Rückübertragung des Sorgerechtes auf die Eltern. Das Jugendamt ging dagegen in die Beschwerde, erschien aber vor dem angesetzten Termin des OLG nicht. In diesem Termin stellte sich heraus, dass es keinerlei Grund für einen Sorgerechtsentzug gab. Das Kind kam kurz später, nach mehr als 14 Monaten in einer Pflegefamilie zurück zu den Eltern.

*

Folgen für das Jugendamt?

Folgen für das Jugendamt hat dieser Vorgang bisher nur begrenzt. Der Stadt Goch wurden 4.000 Euro Ordnungsgeld auferlegt. Ich habe gegen verschiedene Mitarbeiter des Jugendamtes wegen Kindesentzug und Nötigung Strafanzeige gestellt. Leider ist die Staatsanwaltschaft Kleve trotz der eindeutigen Rechtslage, welche bei einem bewussten Verstoß gegen eine gerichtliche Umgangsregelung vorliegt, bisher nicht tätig geworden. Hier werden nunmehr dienstaufsichtsrechtliche Mittel gegen die ermittelnde Staatsanwaltschaft nötig werden.
Insgesamt handelt es sich sicherlich um einen extremen Fall, in dem die verantwortlichen Behörden und Mitarbeiter der Behörden nicht nur versagt haben, sondern sich in strafbarer Weise gegen das ihnen anvertraute Kind vergangen haben. Leider sind aber die verschiedenen Elemente, welche hier zusammenkamen (unrechtmäßige Inobhutnahme, schlechte Gutachten, unsorgfältige Richter) vor deutschen Familiengerichten keine Seltenheit.

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Krüger
Krüger
vor 1 Jahr

Das ist Normalität in unserem sog. demokratischen Staat Deutschland geworden.
Jugendämter und Jugendamt Pfleger haben Narrenfreiheit, auch in Frankfurt am Main.
Die Richter des AG und OLG arbeiten ohne jegliche Prüfung und gestatten nur von ihnen ernannte Gutachterinnen. Ist das schon so korrupt wie bei der Oberstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Main (Verurteilung des Oberstaatsanwaltes )?

Detlef Michael
Detlef Michael
vor 1 Jahr

So arbeiten Gerichte,Staatsanwälte,Jugendämter Verfahrensbeiständin in der BRD, wo die Familie an erster Stelle stehen sollte – ich gLaube Kinder sind zur Ware Geld geworden.
Leider kein Einzelfall aber zum Glück nicht alle. Manchmal ist auch Menschlichkeit zu erkennen. Und das in einem demokratischen Staat- wo ist da die Demokratie bei der Zerstörung davon Familien?

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