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Umgangs- und Sorgerechts-Blog

Weshalb eine Begleitung zu einem Hilfeplangespräch vor dem Jugendamt sinnvoll ist

Sina Töpfer

Im Rahmen eines Jugendamtshilfeplangespräches habe ich am 21.09.2017 eine Mutter zu einem Termin begleitet. Der Termin wurde vom Jugendamt im Rahmen des halbjährlich stattfindenden Hilfeplangespräches initiiert. Diese Gespräche dienen in der Regel dazu, die vom Jugendamt verhängten Maßnahmen zu überprüfen und regelmäßig anzupassen. Dabei wird sehr kritisch auf die Entwicklung der Kinder in solchen Situationen geschaut.

„Ein großer Erfolg für die von mir begleitete Mutter und ihren Sohn!“

Das Gespräch fand nicht, wie üblicherweise, in den Räumen des zuständigen Jugendamtes statt, sondern im Kinder- und Jugendhaus, wo der Sohn der von mir begleiteten Mutter derzeit in einer Wohngruppe lebt. Das Interesse der Mutter lag in der Ausweitung der Umgangskontakte mit ihrem Sohn. Beteiligt an diesem Gespräch waren das Jugendamt, die Umgangsbegleitung, die Ergänzungspflegerin, Mitarbeiter des Kinder- und Jugendhauses, die Mutter und der Vater. Alle Beteiligten konnten von einer positiver Entwicklung berichten, so dass der Umgangskontakt in der Frequenz und sogar um wöchentliche Telefonate ausgeweitet werden kann. Ein großer Erfolg für die von mir begleitete Mutter und ihren Sohn.

„…, indem ich sicherstelle, dass auch diese in dem Hilfeplangespräch mit ihren Wünschen Gehör finden.“

Meine Aufgabe in diesen Terminen ist es, bestehende, übliche Gesprächsmuster aufzubrechen und Dialog zu ermöglichen. Als systemische Beraterin und Familientherapeutin i.A. akzeptiert mich der Teilnehmerkreis als unparteiische Dialogpartnerin. Die zu begleitenden Eltern(-teile) werden professionell unterstützt, indem ich sicherstelle, dass auch diese in dem Hilfeplangespräch mit ihren Wünschen Gehör finden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass mein Dabeisein auf den restlichen Teilnehmerkreis als lösungsorientierte Maßnahme der Eltern(-teile) verstanden wird.
Die Rückmeldungen an mich in meiner Rolle nach dem gestrigen Termin waren:
„Wie gut, dass Sie da waren, die Atmosphäre war eine völlig andere.“
„Gut, dass Sie die Mutter begleitet haben.“
Wir sehen darin den Willen der Mutter alles daran zu setzen, an der Situation etwas verändern zu wollen.“

„… die begleiteten Umgangskontakte auch außerhalb eines bestimmten Ortes stattfinden zu lassen.“

Das Jugendamt hat einen nächsten Termin im Frühjahr 2018 angesetzt. Dann wird überprüft werden, ob Telefonate regelmäßig und zuverlässig stattfinden konnten und wie die Umgangskontakte verlaufen sind. Ein möglicher weiterer Schritt bei positiver Entwicklung könnte dann sein, die begleiteten Umgangskontakte auch außerhalb eines bestimmten Ortes stattfinden zu lassen.

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Sven reen
Sven reen
vor 9 Monaten

Ich bin Vater von zwei Söhne und die sind mit der Mutter im mutterkindhaeim und das Jugendamt droht der mutter das wenn sie und die kinder kein Abstand zu mir nehmen die kinder in eine Flege familie kommen ob wohl nix vom Gericht festgelegt wurde das betrifft auch das telefonieren was wir jeden tag machen und meine freundin und ich wissen nicht was wir da machen sollen obwohl laut Gesetz. In der tatsächlichen Ausgestaltung des Umgangs ist der Umgangsberechtigte grundsätzlich frei (vgl. nur Staudinger/Dürbeck (2019), BGB, §1684 Rn. 97), sodass es allein der Entscheidung des Kindesvaters obliegt, ob er mit dem Kind telefonieren oder skypen möchte.des wegen verstehe ich nicht warum die meine freundin mit so was drohen und sie ist echt sehr beeinflussbar und sie ist kurz davor unsere 6 jährige beziehung zu beenden was auf keinen fall möchte aber das Jugendamt drängt sie da zu was kann ich dar machen mfg sven und danke ihnen im voraus

Matthias Bergmann
Admin
Matthias Bergmann
vor 9 Monaten
Antwort an  Sven reen

Sie können damit zu Gericht gehen. Die „Drohung“ mit dem Gericht ist ja keine wirkliche Drohung. Buchen Sie gerne eine Erstberatung dazu.

Rabea
Rabea
vor 1 Jahr

Ich habe dasselbe vor mit Begleitung meines Anwalts. Meine Frage an Sie, musste die Mutter ihre Begleitung zahlen oder hat das Gericht die Zahlung an sie übernommen?

Matthias Bergmann
Admin
Matthias Bergmann
vor 1 Jahr
Antwort an  Rabea

Das muss die Mandantin selber zahlen.