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Umgangs- und Sorgerechts-Blog

Weshalb eine Begleitung zu einem Hilfeplangespräch vor dem Jugendamt sinnvoll ist

Sina Töpfer

Im Rahmen eines Jugendamtshilfeplangespräches habe ich am 21.09.2017 eine Mutter zu einem Termin begleitet. Der Termin wurde vom Jugendamt im Rahmen des halbjährlich stattfindenden Hilfeplangespräches initiiert. Diese Gespräche dienen in der Regel dazu, die vom Jugendamt verhängten Maßnahmen zu überprüfen und regelmäßig anzupassen. Dabei wird sehr kritisch auf die Entwicklung der Kinder in solchen Situationen geschaut.

„Ein großer Erfolg für die von mir begleitete Mutter und ihren Sohn!“

Das Gespräch fand nicht, wie üblicherweise, in den Räumen des zuständigen Jugendamtes statt, sondern im Kinder- und Jugendhaus, wo der Sohn der von mir begleiteten Mutter derzeit in einer Wohngruppe lebt. Das Interesse der Mutter lag in der Ausweitung der Umgangskontakte mit ihrem Sohn. Beteiligt an diesem Gespräch waren das Jugendamt, die Umgangsbegleitung, die Ergänzungspflegerin, Mitarbeiter des Kinder- und Jugendhauses, die Mutter und der Vater. Alle Beteiligten konnten von einer positiver Entwicklung berichten, so dass der Umgangskontakt in der Frequenz und sogar um wöchentliche Telefonate ausgeweitet werden kann. Ein großer Erfolg für die von mir begleitete Mutter und ihren Sohn.

„…, indem ich sicherstelle, dass auch diese in dem Hilfeplangespräch mit ihren Wünschen Gehör finden.“

Meine Aufgabe in diesen Terminen ist es, bestehende, übliche Gesprächsmuster aufzubrechen und Dialog zu ermöglichen. Als systemische Beraterin und Familientherapeutin i.A. akzeptiert mich der Teilnehmerkreis als unparteiische Dialogpartnerin. Die zu begleitenden Eltern(-teile) werden professionell unterstützt, indem ich sicherstelle, dass auch diese in dem Hilfeplangespräch mit ihren Wünschen Gehör finden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass mein Dabeisein auf den restlichen Teilnehmerkreis als lösungsorientierte Maßnahme der Eltern(-teile) verstanden wird.
Die Rückmeldungen an mich in meiner Rolle nach dem gestrigen Termin waren:
„Wie gut, dass Sie da waren, die Atmosphäre war eine völlig andere.“
„Gut, dass Sie die Mutter begleitet haben.“
Wir sehen darin den Willen der Mutter alles daran zu setzen, an der Situation etwas verändern zu wollen.“

„… die begleiteten Umgangskontakte auch außerhalb eines bestimmten Ortes stattfinden zu lassen.“

Das Jugendamt hat einen nächsten Termin im Frühjahr 2018 angesetzt. Dann wird überprüft werden, ob Telefonate regelmäßig und zuverlässig stattfinden konnten und wie die Umgangskontakte verlaufen sind. Ein möglicher weiterer Schritt bei positiver Entwicklung könnte dann sein, die begleiteten Umgangskontakte auch außerhalb eines bestimmten Ortes stattfinden zu lassen.

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Rabea
Rabea
vor 5 Monaten

Ich habe dasselbe vor mit Begleitung meines Anwalts. Meine Frage an Sie, musste die Mutter ihre Begleitung zahlen oder hat das Gericht die Zahlung an sie übernommen?

Matthias Bergmann
Admin
Matthias Bergmann
vor 4 Monaten
Antwort an  Rabea

Das muss die Mandantin selber zahlen.