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Kompetente Hilfe: der spezialisierte Anwalt für Sorgerecht

Anwalt für Sorgerecht: Hilfe nach Trennung mit Kind

Im Schwerpunkt berät ein Anwalt für Sorgerecht Eltern nach einer Trennung oder Scheidung mit Kindern.

Sorgerecht nach der Scheidung

Das gemeinsame Sorgerecht der verheirateten Eltern bleibt während und nach einer Scheidung im Grundsatz erhalten. Gerade eine einvernehmliche Scheidung ändert nichts am gemeinsamen Sorgerecht. Als Anwälte im Sorgerecht wissen wir aber, dass in vielen Fällen ein Konflikt um das Sorgerecht nach der Scheidung entsteht. Beide Eltern können bei erheblichen Konflikten um die Kinder bei der Scheidung einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht gem. § 1671 Absatz 1 Nr. 2 BGB stellen. Das Familiengericht muss dann zunächst entscheiden, ob eine Auflösung des gemeinsamen Sorgerechtes für das Kindeswohl das Beste ist. Nur wenn das Familiengericht das bejaht muss es dann entschieden, welchem Elternteil die alleinige elterliche Sorge zuzusprechen ist. Als Anwälte für Sorgerecht prüfen wir sorgfältig mit Ihnen, welcher Antrag erfolgversprechend ist und welche Lösungswege es für die bestehenden Konflikte gibt.

Antrag auf alleiniges Sorgerecht

Ein Antrag auf alleiniges Sorgerecht nach Trennung und Scheidung gem. § 1671 Absatz I Nr. 2 BGB setzt zunächst voraus, dass das Verhältnis der Eltern so zerrüttet ist, dass es das Beste für das Wohl des Kindes ist, wenn das gemeinsame Sorgerecht der Eltern aufgelöst wird.
Viele Anträge auf alleiniges Sorgerecht nach Trennung und Scheidung scheitern schon an dieser Schwelle. Denn die Gerichte sehen dies erst als gegeben an, wenn es den Eltern in Angelegenheiten erheblicher Bedeutung auch mit Hilfe Dritter nicht möglich ist gemeinsame Entscheidungen für das Kind zu treffen. Nicht ausreichend ist als der Wunsch eines Elternteils in Ruhe gelassen zu werden (OLG Köln, Beschluss vom 26.03.2015 – 26 UF 21/15, FamRZ 2015, 2180 (2182); KG FamRZ 2006, 1626 (1627)), unterschiedliche Erziehungsideale- und Vorstellungen der Eltern (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.08.1999 – 2 U F 63/99 2 F 399/98, NJW-RR 2001, 507 (508)), oder die Tatsache, dass Entscheidungen nur unter Einfluss Dritter möglich waren (OLG Naumburg, Beschluss vom 23.07.2001 – 14 UF 36/01, JAmt 2002, 32 (35) = FamRZ 2002, 564 (565)). Sie sollten sich daher vor einem Antrag auf alleiniges Sorgerecht mit einem Anwalt für Sorgerecht beraten.

Antrag auf Alleinentscheidung in wichtigen Fragen

Immer wieder sehen wir als spezialisierte Anwälte für Sorgerecht aber auch Fälle, in denen die Schwelle des § 1671 I Nr. 2 BGB zur Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach Trennung und Scheidung nicht erreicht ist. Beispielsweise, weil der Streit der Eltern sich auf die Schulwahl beschränkt. Dann kann es sinnvoll sein den Antrag gem. § 1628 BGB auf die Übertragung der Entscheidung über die einzelne wichtige Frage (hier also die Schulwahl) zu beschränken.

Sorgerecht nach Trennung unverheirateter Eltern

Nach der Trennung unverheirateter Eltern gilt grundsätzlich, dass sich ebenfalls an der Lage beim Sorgerecht nach Trennung und Scheidung nichts ändert. Hier kann es aber sein, dass die Eltern bisher kein gemeinsames Sorgerecht haben. Dann bleibt es bei der Trennung gem. § 1626a Absatz 3 BGB auch bisher bestehenden alleinigen Sorgerecht der Mutter.
Allerdings muss es nicht dabei bleiben. Möglich ist es die Frage des Sorgerechts nach der Trennung durch einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht, oder einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht des bisher nicht sorgeberechtigten Elternteils gem. § 1671 Absatz 2 Nr. 2 BGB zu verändern.

Antrag auf gemeinsames Sorgerecht

Wenn ein Antrag auf gemeinsames Sorgerecht gestellt wurde, so überträgt das Familiengericht den Eltern das Sorgerecht gemeinsam, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht (§ 1626a II BGB). Auch in diesem Fall muss das Gericht umfassend das Kindeswohl prüfen, wenn die Kindesmutter keine nachvollziehbaren Gründe gegen das gemeinsame Sorgerecht vorbringen kann und solche auch nicht erkennbar sind, so wird das Gericht das gemeinsame Sorgerecht anordnen.

Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

Immer zu entscheiden ist aber ein Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes als Teil des Sorgerechts nach Trennung und Scheidung, wenn ein Elternteil (mit dem Kind) umziehen will. Denn hier ist eine Entscheidung faktisch zwingend und kann nur durch Zuweisung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes an einen Elternteil beantwortet werden. Dabei kann ein Gericht nicht anordnen, dass ein Elternteil nicht umziehen darf. Es kann also nur prüfen, ob der Verbleib des Kindes beim anderen Elternteil am alten Wohnort, oder beim umziehenden Elternteil am neuen Wohnort dem Wohl des Kindes besser dient (vgl. sog. Mexiko Entscheidung, BGH, Beschluss vom 28. 4. 2010 – XII ZB 81/09).
Als Anwälte für Sorgerecht können wir Sie sowohl bei Stellung als auch Abwehr eines solchen Antrags auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes unterstützen.