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Umgangs- und Sorgerechts-Blog
Ich packe meinen Koffer und nehme mit: Das Kind? – Sorgerechtliche Aspekte zum Thema Umzug mit Kind

Ich packe meinen Koffer und nehme mit: Das Kind? – Sorgerechtliche Aspekte zum Thema Umzug mit Kind

Steffanie Kracke

Ein Beitrag von Stefanie Kracke

Nicht immer ist der Wohnort, den man als Paar für die Gründung einer Familie gewählt hat, nach der Trennung noch passend. Vielleicht ist der Wohnort sehr weit entfernt von Freund*innen und Verwandtschaft. Vielleicht passte er beruflich nur für die Pläne des anderen Elternteils, für die eigenen gibt es jedoch keine Perspektive. Was im Rahmen einer gemeinsamen Planung als Familie noch stimmig war, kommt einem plötzlich fremd und gegen die eigenen Bedürfnisse vor. Was ist zu tun? Umzug? Mit Kind – oder im Zweifel sogar ohne? Was gibt es rechtlich für Hürden und (wie) kann ich diese nehmen?

Entscheidend für alles Weitere: Die sorgerechtliche Ausgangslage

Wichtig für das weitere Vorgehen ist zunächst: Wer ist Inhaber*in des Aufenthaltsbestimmungsrechts? Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein wesentlicher Teil der elterlichen Sorge und bedeutet, wie der Name schon sagt, dass derjenige, der es hat, den Aufenthalt des Kindes bestimmen kann. Wenn Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, sind auch beide berechtigt, über den Aufenthalt der Kinder zu bestimmen. Das wird dann zum Problem, wenn ein Elternteil nach der Trennung die Kinder mitnehmen und somit einen anderen (neuen) Aufenthaltsort bestimmen möchte.

Kann ein Elternteil bei gemeinsamem Sorgerecht einfach mit den Kindern umziehen?

Nein. Bei gemeinsamem Sorgerecht kann ein Elternteil zwar für sich frei entscheiden, ob er umziehen will und wohin, die Kinder kann er aber gegen den Willen des anderen Elternteils nicht mitnehmen und auch nicht an einem neuen Wohnort anmelden. Sollte sich also im Gespräch oder in einer Elternberatung zum Thema Umzug keine Einigung ergeben, so wird ein Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei dem zuständigen Familiengericht nötig.

Darf das Familiengericht entscheiden, ob der Umzug stattfinden darf oder nicht?

Nein. Nach BGH Rechtsprechung sind die Umzugspläne eines Menschen an sich nicht in Frage zu stellen. Dies wäre schon mit den Grundrechten nicht in Einklang zu bringen. Gerichtlich kann der Umzugsplan eines Elternteils nur in Hinblick auf das Kindeswohl näher unter die Lupe genommen werden. So zum Beispiel, wenn ein begründeter Verdacht dafür besteht, dass der Umzug eine gezielte Entfremdung der Kinder von dem anderen Elternteil bewirken soll. Oder wenn der neue Wohnort für sich genommen eine Gefahr für die Kinder darstellt. Welche Motive Mutter oder Vater für den Umzug haben, ist ansonsten ihre Sache. Ob tatsächlich bessere Berufschancen an dem einen oder anderen Ort winken, ist also vor dem Gericht weder zu beweisen noch zu rechtfertigen.

Wonach entscheidet sich, ob die Kinder mit umziehen oder nicht?

Aus Anlass des Umzugs ist eine gerichtliche Überprüfung dahingehend notwendig, welcher Elternteil besser geeignet ist, die Kinder zukünftig bei sich zu betreuen. Diese Prüfung erfolgt nach den sog. Kindeswohlkriterien, die u.a. die Förderungsfähigkeit der Eltern sowie ab einem bestimmten Alter den Willen der Kinder beinhalten. Auch die Bindungen zwischen Eltern und Kindern werden genauer angeschaut. Am Ende kommt es darauf an, welche Regelung dem Kindeswohl am besten entspricht. Da fragt man sich schnell: Wie wollen fremde Leute wissen, was für das eigene Kind das Beste ist? Wie können Richter*innen, die Jura studiert haben, einschätzen, wie gut die Bindung zwischen mir und meinem Kind ist? Da diese schwierige Frage häufig nicht (nur) rechtlich zu beantworten und zu beurteilen ist, kommt es in dem Bereich des Aufenthaltsbestimmungsrechts vermehrt zu psychologischen Begutachtungen.

Psychologisches Gutachten: Chancen und Risiken

Wenn ein psychologisches Gutachten gut gemacht wird, kann es offenbaren, wie die Beziehungen der Familienmitglieder zueinander tatsächlich ausgestaltet sind und welchem Elternteil es gelingt, die Kinder zu trösten, zu ermutigen oder ihnen Grenzen aufzuzeigen. Und welchem dies vielleicht weniger gut gelingt. Wenn der Gutachtenprozess nicht professionell abläuft und das Gutachten zwangsläufig nicht professionell erstellt wird, besteht das Risiko einer falschen Beweiswürdigung durch das Gericht. Daher ist es wichtig, sich mit den qualitativen Mindeststandards von Gutachten in Kindschaftsverfahren auszukennen. Wenn man erkennt, wo Fehler unterlaufen sind, können Gutachter*innen abgelehnt und Gutachten für unverwertbar erklärt werden.

Wieviel Zeit muss ich für ein Verfahren bis zum Umzug einplanen?

Je nachdem, ob es in dem Verfahren zu einem psychologischen Gutachten kommt oder nicht, ist ca. ein halbes bis zu einem Jahr Verfahrensdauer einzuplanen. Wenn es schnell gehen muss, beispielsweise weil es ein Jobwechsel oder die Betreuung eines Verwandten etc. es erfordert, kann ein Eilantrag gestellt werden. Hier ist besondere Vorsicht geboten, da ein „Hin und Her“ der Kinder möglichst vermieden werden sollte.

Kann ich direkt umziehen, wenn der Beschluss da ist?

Ja. Der Beschluss über das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist direkt wirksam. Es muss nicht erst die Rechtsmittelfrist abgewartet werden.

Was ist mit dem Umgang nach dem Umzug?

Sollte der Umzug eines Elternteils mit den Kindern beschlossene Sache sein, so muss meistens der Umgang mit dem anderen Elternteil neu geregelt werden. Distanzen können oft nicht mehr so leicht so häufig überwunden werden. Hier empfehle ich, zunächst außergerichtlich eine Lösung zu suchen. Häufig kann hier wieder besonnener überlegt werden, was im Sinne der Kinder gut und realistisch umsetzbar ist, wenn die Würfel in der „großen“ Entscheidung gefallen sind. Klappt dies nicht, kann der Umgang auf Antrag in einem gerichtlichen Umgangsverfahren geregelt werden.

Wie kann ich meine Kinder vor Belastungen schützen?

Sie sollten versuchen, Ihren Kindern möglichst wenig Verantwortung für die Gestaltung der Zukunft der Familie aufzubürden. Das Thema Umzug komplett auszuklammern und so zu tun, als wäre nichts, ist aber auch unnatürlich. Ihre Kinder werden wittern, dass Sie etwas Großes beschäftigt und ihre eigenen Fragen dazu entwickeln. Hier ist es hilfreich, ein offenes Ohr zu haben, die größten Fragezeichen zu beseitigen und mitzuteilen, dass ein Umzug im Raum steht. Wichtigste Botschaft: Mama und Papa kümmern sich um eine Lösung!

Falls Sie zu diesem Thema mehr Informationen wünschen, oder spezielle Fragen in Ihrer eigenen Angelegenheit haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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