Telefonischer Kontakt

Zwischen 8:30 und 14 Uhr sind wir telefonisch grundsätzlich erreichbar. Für einen Erstkontakt nutzen Sie bitte die Möglichkeit sich zur Erstberatung anzumelden.

040 – 36 036 217

Anmeldung zur Erstberatung

Was bedrückt Sie? Wie können wir Ihnen und Ihrem Kind helfen? Unsere Erstberatung hilft Ihnen bei allen Fragen zu Sorgerecht, Umgangsrecht, Inobhutnahme oder Gutachten. Wir sind für Sie da.

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Online Anmeldung, wir können telefonisch keine Erstkontakte entgegennehmen. Die Online Anmeldung ist der schnellste Weg zu einer Beratung.

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Anwälte für Sorgerecht

In unserer täglichen Arbeit als Anwälte für Sorgerecht sehen wir, dass Konflikte im Sorgerecht sind oft existentielle Notlagen. Als spezialisierte Anwälte für Sorgerecht verstehen wir, welche Dynamiken die einzelnen Teilkonflikte des Sorgerechts prägen. Daher ist uns eine lösungsorientierte Vorgehensweise wichtig, die eine klare Zukunftsorientierung beinhaltet.

Kommen Sie möglichst frühzeitig zu den spezialisierten Anwälten für Sorgerecht und Umgangsrecht, um mit unserer Hilfe eine umfassende Lösung für Sie und Ihre Kinder zu finden. Buchen Sie dazu gerne eine Erstberatung bei uns.

Als Ihre Anwälte für Sorgerecht tragen wir eine enorme Verantwortung. Wir legen daher den größten Wert auf juristische Präzision und Genauigkeit.

Kontaktieren Sie uns:

über unsere Anmeldung zur Erstberatung für eine zügige und kompetente Einschätzung Ihres Falles

Unser Angebot als Anwälte für Sorgerecht:

  • Wir nehmen uns Zeit Ihren Fall zu verstehen und arbeiten uns vollständig in alle Unterlagen ein
  • Fachkenntnis: Wir arbeiten spezialisiert im Sorgerecht
  • Wir suchen nach einer langfristigen Lösung des Konfliktes
  • Wir suchen einen engen und persönlichen Kontakt
  • Wir engagieren und durchsetzungsstark für Ihre Interessen
  • Wir begleiten Sie auch außerhalb des Gerichtes bei Jugendamt, Gutachten und Verfahrensbeistand
  • Wir lassen Sie im Gerichtssaal nicht allein
  • Wir garantieren eine schnelle und verständliche Kommunikation über Entscheidungen
  • Wir erklären Abläufe und juristische Geschehen nachvollziehbar

Was bedeutet das Sorgerecht?

Als Anwälte für Sorgerecht geht es für uns um die Pflicht und das Recht der Eltern für ihr Kind zu sorgen. Geregelt ist das Sorgerecht in § 1626 Absatz 1 BGB. Inhalt des Sorgerechtes ist vor allem die Berechtigung Entscheidungen für das Kind zu treffen, die Interessen des Kindes zu schützen und durchzusetzen und das Kind gegenüber Dritten zu vertreten. Bei all diesen Fragen kann Sie ein spezialisierter Anwalt für Sorgerecht unseres Teams beraten.

Was beinhaltet das Sorgerecht?

Im Streit um das Sorgerecht unterscheidet ein Anwalt für Sorgerecht die verschiedenen Inhalte des Sorgerechts. Das Sorgerecht der Eltern unterteilt sich in die Vermögenssorge und die Personensorge. Die Personensorge unterteilt sich weiter in:

  • das Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • die Schulsorge
  • die Gesundheitssorge
  • die Vertretung gegenüber Behörden
  • die religiöse Erziehung
  • das Umgangsbestimmungsrecht

Ein Konflikt um das Sorgerecht muss nicht alle diese Bereiche umfassen. Als Ihre Anwälte für Sorgerecht wollen wir mit Ihnen den besten Weg für Sie und ihr Kind durch den Konflikt finden und durchsetzen. Unter Mitwirkung unserer systemischen Familienberaterin Sina Töpfer können wir dabei interdisziplinär nach dem richtigen Weg zur Lösung suchen.

Gemeinsames Sorgerecht in der Ehe

Wenn ein Kind in der Ehe geboren wird, so kommt es automatisch zum gemeinsamen Sorgerecht der Eltern. Genauso kommt es automatisch zur gemeinsamen elterlichen Sorge, wenn die unverheirateten Eltern nach der Geburt heiraten. Dies regelt der § 1626a Absatz 1 Nr. 2 BGB.

Gemeinsames Sorgerecht bei Unverheirateten

Etwas problematischer ist die Frage des gemeinsamen Sorgerechtes bei Kindern unverheirateter Eltern. Gem. § 1626a Absatz 1 BGB gibt es hier kein automatisches gemeinsames Sorgerecht bei der Geburt des Kindes. Das gemeinsame Sorgerecht der unverheirateten Eltern kann aber auf verschiedenen Wegen hergestellt werden.

Als Anwälte im Sorgerecht unterstützen wir Sie gerne bei einem Antrag auf gemeinsames Sorgerecht oder dessen Abwehr.