Es gibt bundesweit immer mehr Sorgerechtsverfahren und Umgangsverfahren. Die Familiengericht müssen immer öfter unabhängig von Ehescheidungen über Sorgerecht oder Umgangsrecht entscheiden und stützen sich dabei sehr häufig auf – oft zweifelhafte – Gutachten.
Gleichzeitig werden aber nur sehr wenige dieser vielen tausend Entscheidungen veröffentlicht. Gerade in der Fachöffentlichkeit entsteht so schnell der Eindruck, dass die vielen Klagen über das Familiengericht nicht wahr sind, oder auf Einzelfällen beruhen. Dieser Effekt wird dadurch verstärkt, dass die Fachzeitschriften – aus nachvollziehbaren Gründen – vor allem die guten Entscheidungen veröffentlichen.
Umgangsbeschlüsse, Sorgerechtsbeschlüsse veröffentlichen
Wir haben uns deshalb entschlossen ein Projekt zu starten, mit dem Ziel möglichst viele gute und auch schlechte Sorgerechtsbeschlüsse und Umgangsbeschlüsse vor allem auch aus den Amtsgerichten zu veröffentlichen. Dies wird entweder auf unserer Website oder auf einer separaten, spezialisierten website passieren und öffentlich zugänglich sein. Wir wollen die Beschlüsse im Volltext anonymisiert veröffentlichen und soweit möglich auch fachlich kommentieren.
Die Veröffentlichung von Sorgerechtsbeschlüssen und Umgangsbeschlüssen ist fachlich unproblematisch, da sie rechtlich bei richtiger Anonymisierung zulässig ist.
Veröffentlichung von familiengerichtlichen Gutachten
Wir beabsichtigen auch Gutachten zu veröffentlichen. Allerdings ist hier die Frage des Urheberrechtes schwieriger zu beantworten. Daher müssen wir hier prüfen, ob eine Veröffentlichung in Betracht kommt.
Veröffentlichung von Umgangsbeschlüssen und Sorgerechtsbeschlüssen – wie?
Für die Veröffentlichung von vielen Umgangsbeschlüssen und Sorgerechtsbeschlüssen brauchen wir nicht nur unsere eigenen Entscheidungen aus unseren Verfahren sondern hoffen auf Ihre Hilfe. Bitte senden Sie uns gerne Ihre Beschlüsse als pdf zu. Die Anonymisierung nehmen wir vor.
Bitte senden Sie die Dateien per Email an urteil@anwalt-kindschaftsrecht.de
Bitte wenden Sie sich nicht an das Büro, sondern ausschließlich an die genannte Emailadresse.
Wir werden das Projekt nicht vor Januar 2019 öffentlich machen können und bitten daher um Geduld.