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Umgangs- und Sorgerechts-Blog

Inobhutnahme, Strafbarkeit des Jugendamtes und Schmerzensgeld von 24.000 Euro

Matthias Bergmann
Jugendamt gone wild – wenn rechtswidrige Inobhutnahmen und Boykott des Umgangs Konsequenzen haben

– Strafbarkeit des Jugendamtes und Schmerzensgeld von 24.000 Euro

Jugendamt: Helfer und Wächter

Jugendämter haben eine schwere Aufgabe. Einerseits sollen sie Familien stützen und helfen, andererseits aber die Kinder auch vor den Familien schützen und rechtzeitig eingreifen. Was passiert, wenn das schief geht sehen wir gerade in Staufen.
Aber leider ist das Versagen des Kinderschutzes nicht nur in die eine Richtung häufig. Wenn Jugendämter und Gerichte zu spät eingreifen ist das in der Presse. Wenn das Jugendamt und die Familiengerichte zu früh und zu intensiv eingreifen bleibt das oft im Dunkeln und ohne Konsequenzen. Glück haben die Kinder und Familien, denen es gelingt die Familie über die oft langen und schwierigen Verfahren wieder zusammen zu bekommen.
Leider ist beides – sowohl der viel zu späte und geringe, als auch der viel zu frühe und heftige Eingriff in die Familien – in unserem oft versagenden familienrechtlichen System in der Spannung zwischen Jugendamt und Familiengericht sehr häufig. Dabei muss gesagt werden, dass die vielen engagierten und fähigen Jugendamtsmitarbeiter und Familienrichter sich mit Kraft gegen diese Tendenz stemmen und in der Mehrheit der Fälle engagiert und gut gearbeitet wird. Aber dennoch: viel zu oft kommt es zu Totalversagen.

Genau hinsehen – Fehlanzeige: Gerichte und Jugendämter prüfen oft nicht kritisch

Den Ausgangspunkt nehmen Verfahren in denen zu früh und zu stark eingegriffen wird meist in mangelnder Sachaufklärung. Weder Jugendamt noch Gericht (das Familiengericht ist eigentlich zur eigenen Sachaufklärung verpflichtet, § 26 FamFG) klären bei Inobhutnahmen immer genau auf, was der Hintergrund bestimmter Berichte sind. Oft werden bei Inobhutnahmen Angaben von unerfahrenen Fachleuten ungeprüft übernommen, einmal gefasste Eindrücke zu Fällen nicht hinterfragt und durch Gerichte bei Inobhutnahmen und Umgangsverfahren nicht ausreichend kritisch geprüft.
Wenn das zum „System“ wird und sich verfahrensrechtliche Standards im Brei der „ortsüblichen“ Vorgehensweisen und auf der wackligen Basis unkritisch übernommener Berufserfahrung bis zur Unkenntlichkeit auflösen, dann resultiert daraus nicht nur Schaden für das Kind und die Eltern, sondern immer wieder auch strafbares Verhalten der betroffenen professionellen Helfer.

Ein Beispiel: Unnötige Inobhutnahme, überlange Verfahren und krimineller Boykott von Umgang

In dem Vorliegenden Fall geschah genau dies: Ungenaues, unkritisches Verhalten gepaart mit mangelnder Umsetzung rechtsstaatlicher Standards führte nicht nur zu rechtswidriger Inobhutnahme, rechtsstaatlich fragwürdigem Sorgerechtsentzug und einem Umgangsboykott durch das Jugendamt, sondern als Resultat auch zu einer Strafbarkeit der Mitarbeiter des Jugendamtes und einer Schmerzensgeldverpflichtung der Stadt. Zum großen Glück der Mitarbeiter sorgte eine Neuwahl des Bürgermeisters für eine glimpfliche und gütliche Auflösung der Misere.

*

Jugendamt als Hilfe und Wächter

Der Ausgangspunkt des Falles in einem großen deutschen Flächenstaat, nahe der Grenze lag in einer grenzüberschreitenden Beziehung mit erheblichen Sprachbarrieren zwischen dem Vater und der deutschen Seite. Gleichzeitig war die Mutter dem Jugendamt bekannt, eins ihrer deutlich älteren Kinder aus erster Ehe war als Jugendliche schwer kriminell und mit Drogenproblemen aufgefallen. Die Mutter galt als psychisch labil und in der Zusammenarbeit schwierig.

Das Jugendamt trat hier zunächst in seiner Rolle als Helfer auf, mittels zur Verfügung gestellter Familienhebamme und Familienhelferin. Beide trafen auf eine Mutter, die nach der Geburt des Kindes unter einer erheblichen postnatalen Depression litt. Zwischen dem Kindesvater und der Kindesmutter kam es nach den Berichten der Mutter zu Spannungen. Eines Tages berichtete diese der jungen und unerfahrenen Familienhebamme von Schlägen und anderer Gewalt des Kindesvaters und wurde vom Jugendamt in ein Frauenhaus gebracht. Dem Kindesvater wurde mitgeteilt, er solle sich fernhalten. Als dieser aufgebracht reagierte, leitete die Familienhebamme einen Bericht an das Jugendamt weiter, in welchem sie die Schilderungen der Mutter von Gewalt als eigene Beobachtungen einfügte. Aufgrund des aufgebrachten Verhaltens des Kindesvaters bei der Mitteilung, dass er seinen Sohn nicht sehen sollte, hielt sie die Berichte der Kindesmutter für wahr. Und das Jugendamt schaltete in seine zweite Aufgabe um: Die des Wächters für das Wohl des Kindes. Es wurde mit der Mutter gesprochen, dass diese ein Gewaltschutzverfahren einleiten solle. Auf das Raten der Jugendamtsmitarbeiter tat sie das auch.
Bei Gericht ging der Antrag ein, zusammen mit dem Bericht der Familienhebamme, welcher sich anhörte, als ob sie selber Gewalt gesehen habe. Das Gewaltschutzverfahren wurde eröffnet und durch das Gericht ohne Prüfung oder mündliche Anhörung eine Gewaltschutzanordnung erlassen, dass der Kindesvater sich von Mutter und Sohn fern zu halten habe. Der Kindesvater verstand die deutschen Dokumente nicht. Die Kindesmutter, welche inzwischen mit der postnatalen Depression psychiatrische Hilfe erhalten hatte versöhnte sich mit dem Kindesvater. Beide berichteten dem Amt übereinstimmend, dass es nie zur Gewalt gekommen sei und alles wieder im Reinen sei.

Inobhutnahme ohne Prüfung

Als das Amt erfuhr, dass die Familie wieder zusammenwohne und sich die Mutter nicht dazu überreden ließ den Vater vor die Tür zu weisen wurde die Inobhutnahme durch das Jugendamt mit Hilfe der Polizei veranlasst. Denn der Vater sei gewalttätig und die Mutter psychisch krank (angeblich Borderline) und daher weder in der Lage das Kind vor dem Vater zu schützen noch in der Lage das Kind selbst zu erziehen.
Auf die Idee die Berichte der unerfahrenen Familienhelfer und Familienhebamme genau zu überprüfen kam das Amt nicht.

Mangelnde Sachprüfung durch das Familiengericht – Sorgerechtsentzug nach § 1666 BGB

Das nach § 1666 BGB eingeschaltete Gericht prüfte ebenfalls nicht weiter, sondern setzte allein die Akte als Grundlage der Prüfung an. Das Sorgerecht wurde nach § 1666 BGB entzogen, der kleine 6 Monate alte Sohn kam in eine Pflegefamilie.
Der Verpflichtung des Familiengerichtes gem. § 26 FamFG umfassend und sorgfältig den Sachverhalt aufzuklären (BVerfG, Beschluss vom 07.04.2014, 1 BvR 3121/13) kam der Familienrichter nicht nach. In der leider üblichen schlechten fachlichen Durchführung wurde dann ein familienpsychologisches Gutachten in Auftrag gegeben.

Umgangsregelung durch das Gericht bei Sorgerechtsentzug

Richtigerweise erließ das Jugendamt eine Umgangsregelung. Die Eltern sollten das Kind jede Woche für mindestens zwei Stunden begleitet sehen können. Dies wurde auch in einem rechtsverbindlichen Umgangsbeschluss festgehalten.
Das geschah auch zunächst, bis die Eltern anlässlich eines Umgangs Sorge hatten, dass sich bei ihrem Sohn Anzeichen eines sexuellen Missbrauchs ergeben hätten. Als sie dies überprüfen ließen reagierte das Jugendamt mit einem vollständigen Umgangsausschluss. Dieser wurde einerseits als Eilantrag bei Gericht eingeleitet. Ohne dies jedoch abzuwarten wurde der Umgang durch das Jugendamt auch einfach ausgesetzt. Das Gericht reagierte auf den Umgangsantrag nicht (an dem betreffenden Gericht wurde das betroffene Familiendezernat innerhalb von 1,5 Jahren nacheinander mit insgesamt 5 Familienrichtern besetzt).
An dieser Stelle kamen die Eltern zu uns.

Gerichtsbeschlüsse sind verbindlich – auch für das Jugendamt

Wir machten das Jugendamt sofort darauf aufmerksam, dass gerichtliche Beschlüsse auch für das Jugendamt als Behörde verbindlich sind. Und auch darauf, dass sich die Mitarbeiter des Jugendamtes, und ganz besonders der Amtsvormund gem. § 235 StGB wegen Kindesentziehung strafbar machen, wenn sie einen Beschluss zum Umgang nicht einhalten.
Tatsächlich riefen wir nicht nur den Amtsvormund und die Sachbearbeiter mit zunehmender Dringlichkeit an, sondern machten auch den Jugendamtsleiter und den Bürgermeister auf die massiven Rechtsverstöße schriftlich und telefonisch aufmerksam. Eine Reaktion erfolgte nicht.

Rückkehr des Kindes nach Inobhutnahme

Über die folgenden 8 Monate wurde der Umgang nahezu komplett verweigert. Die Eltern sahen ihren kleinen Sohn insgesamt beinahe 11 Monate nicht. Das Jugendamt unterlag im Hauptsacheverfahren vor dem Amtsgericht, die Eltern erhielten die elterliche Sorge zurück. Das Jugendamt ging in die Beschwerde zum OLG. Bei der dort angesetzten mündlichen Verhandlung erschien das Jugendamt nicht. Das Oberlandesgericht war das erste Gericht, welches sich die Mühe machte eine tatsächliche eigene Ermittlung vorzunehmen. Und sowohl Familienhelferin als auch Familienhebamme von damals als Zeugen vernahm. Und es stellte sich sofort heraus, dass die beiden – anders als in ihrem Bericht geschildert – eben nicht selber Gewalt gesehen hatten. Sondern das die Kindesmutter im Zustand akuter psychischer Not Schilderungen abgegeben hatte, welche die beiden ungeprüft als eigene Beobachtungen in die Akte gebracht hatten. Daraufhin wurde das Sorgerecht rückübertragen und der Sohn kurz später in den Haushalt der Eltern verbracht. Dort lebt er bis heute gesund und munter.

Der Weg zur Strafbarkeit des Jugendamts

Die inzwischen angebrachten Strafanzeigen gegen die Mitarbeiter des Jugendamtes wurden zunächst nicht bearbeitet. Erst nachdem mit mehrfachen Dienstaufsichtsbeschwerden, einer Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt gegen den zuständigen Staatsanwalt und einer Beschwerde beim Justizminister des Landes über mehr als 1,5 Jahre Druck aufgebaut worden war kam es schließlich zur Anklage wegen Kindesentziehung gem. § 235 StGB.

Strafbarkeit gem. § 235 StGB des Jugendamtes

Voraussetzung der Strafbarkeit gem. § 235 StGB durch das Jugendamt ist der Verstoß gegen eine gerichtliche Umgangsregelung (das passiert leider erstaunlich oft). Diese war hier in vielfacher Form gegeben.
Parallel forderten wir das Jugendamt zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz auf.

Zahlung von Schmerzensgeld wegen rechtswidrigem Boykott des Umgangs

An dieser Stelle kam es zu einer – vor allem für die Mitarbeiter des Jugendamtes – glücklichen Fügung: Neuwahlen. Ein neuer Bürgermeister kam ins Amt und prüfte die Angelegenheit mit der Rechtsabteilung gründlich.
Es folgte ein Angebot, dass für meine Mandanten sehr gut war: 24.000 Euro Schmerzensgeld, die Zahlung der Rechtsanwaltskosten und eine persönliche Entschuldigung des Bürgermeisters. Gleichzeitig wurde der Jugendamtsleiter aus dem Dienst entfernt und die weiteren Mitarbeiter anderweitig versetzt.
Als Gegenleistung verpflichteten wir uns die Presse nicht zu informieren und keine weiteren Schritte in der Strafklage zu unternehmen. Erwartungsgemäß (das große Flächenland ist durchaus bekannt für den kleinen Dienstweg) wurde die Sache durch die Staatsanwaltschaft nicht weiterverfolgt.

Am Ende haben wir nicht nur den kleinen Jungen in seine Familie zurückgebracht, sondern auch für eine erhebliche finanzielle Ausgleichszahlung und einer Veränderung der Strukturen im betreffenden Jugendamt sorgen können.
Nur mit sehr viel Geduld und Mandanten, die sich streng an alles gehalten haben, was wir ihnen geraten haben war das möglich.

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Dirk Eichler
Dirk Eichler
vor 2 Monaten

Was die geschilderte Handhabung betrifft, gibt es viele Parallelen zu dem, was meiner Familie wiederfahren ist.
Nachdem wir uns trennten ist auch meine ehemalige Gattin, unter Abholung der beiden Kinder, damals 5 und 7 Jahre alt, aus dem Garten der langjährig, von der Fam. gemieteten Wohnung, und anschließendem Ausruf, ich würde die Kinder nie mehr sehen,…,sie führe ins Frauenhaus, auch genau dahin gefahren,

Obwohl ich umgehend das Jugendamt darüber, telefonisch, informiert habe wurde mir in Folge „Aggressivität“ vorgehalten weil ich mich darüber aufgeregt habe, dass mir die Kinder, über den Frauenhausaufenthalt hinaus, mit Sicherheitsbedenken, nicht mehr in die Wohnung zurück übertragen wurden sondern bis auf Weiteres im Haushalt der Schwiegermutter leben sollten.
Mir ist bis zum heutigen Tag nicht mal mitgeteilt worden, welchen Grund die Mutter für den Frauenhausbesuch genannt hat! Das war vor 12 Jahren!

Auf diese Weise verfuhr man dann, seitens des Jugendamts, weiter und weiter.

Zeugen, über Gewalttätigkeiten im Haushalt der Mutter( deren Vermieter, die OGS-Mittarbeiterin…) Wurden nicht beachtet, genau wie ein DIN A4 großer Zeitungsbericht, dem zu entnehmen war, dass der Freund meiner Ex-Frau, unter erheblich Einfluss von Alkohol und mutmaßlicher Sedierung durch weitere Rauschmittel, mit seinem Auto das Haus deren Nachbarn wegen Einsturzgefahr, unbewohnbar machte. Ein, eben großes, Bild war auch beigefügt,

Bei Gericht berichtete die Mitarbeiterin des Amtes, dass betreffenden Freund, sich in Therapie BEGEBEN habe und keine Gefährdung bestünde.
Die Polizei hat ihn natürlich dahin BEGEBEN!

Um es abzukürzen, die Kinder wurden dem Haushalt der Mutter überantwortet!

Das, obwohl es weitere, derart Unglaublichkeiten gab, war dann, wegen tatsächlicher Aggressionen, mein erster stationärer, psychologischer Behandlungsgrund.

Auch mir wurde untersagt, mich meiner Ex-Frau zu nähern. Natürlich, es gab eine Anzeige wegen Körperverletzung, die zwar schnell durch die Staatsanwaltschaft fallen gelassen wurde aber noch schneller wurde diese Verfügung beschlossen.

Meine ältere Tochter lebt jetzt seit 2018 dauerhaft bei mir, nachdem sie, auf Grund von suizidialer Gefährdung, geschützter Therapie bedurfte!!!

Meine jüngere kam dann, auch nur auf eigenen Wunsch, 2019 zu mir.
Allerdings zog sie zu Beginn des letzten Jahres zurück zur Mutter, in einen anderen Kreis.
Quasi seit dem hat sie mit mir nicht mehr gesprochen und erklärt mich zum Alkoholiker, etc.

Vor bald 4 Monaten wurde bei Gericht eine häusliche Betreuung, entsprechend der dringenden Empfehlung durch die Fachkräfte der Jugendpsychiatrie, welche meine Kleine tagesklinisch behandelten, beantragt.

Anderer Kreis,…,anderes Jugendamt!

Und das ist der zweite stationärer Aufenthalt. Es ist alles zerstört und dafür werde ich das Amt verklagen, sobald ich wieder kann!

Jahre habe ich davon nicht erzählt, weil ich mich darum nur lächerlich gemacht habe, weil es einfach unglaublich ist!

Niemand
Niemand
vor 4 Monaten

Also als Vater fühle ich mich total vom Jugendamt hintergangen !! Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde nie verhandelt. Die Mutter nahm meine Kleine einfach mit nach der Trennung. Die Bindung zwischen meiner Tochter und mir war viel größer als zur Mutter. Ich habe zb immer mit ihr gespielt und beschäftigt während die Mutter nur abseits mit dem Handy rumhantierte. Desweiteren wohnt gleich seit Beginn ein neuer Partner dort. Ich wurde nie gefragt ob ich damit einverstanden bin. Klar ist das doof ich möchte ja auch nicht jemanden fragen müssen ob das ok ist wenn meine Freundin bei mir einzieht. Allerdings in dem Fall war das erste was in der Wohnung stand ein Computertisch und natürlich ein Computer. Hinzufügen sollte ich noch das die Mutter Hartz 4 Empfänger ist oder Bürgergeld Empfänger. Also sie hat bis vor ein paar Monaten nicht gearbeitet .Der neue Partner arbeitet und wohnt dort ist aber nicht gemeldet und das schon 5 oder 6 Jahre. Sie hat Leistungen bezogen für Wohnung,Kind und sich natürlich. Den Unterhalt nicht zu vergessen den ich seit Tag 1 der Trennung selbstständig unaufgefordert gezahlt habe. Also ich bin gleich von mir aus zum Jugendamt hab erklärt was Phase ist und Unterhalt berechnen lassen und gezahlt. Wir wissen ja das die meisten Mütter Unterhalt brauchen weil sie es alleine finanziell nicht hinbekommen ihr leben mit dem Kind zu bestreiten. Respekt an die Mütter und Väter die es trotzdem schaffen alleine für das Kind zu sorgen und schon alleine aus Stolz kein Geld vom Ex Partner verlangen. Sollte nicht von Anfang an erstmal festgehalten werden : Wer hat die stärkere Bindung zum Kind bzw Wer macht mehr Dinge mit dem Kind außer essen und trinken verabreichen
Und : Wieso bekommt überhaupt derjenige das Kind der es finanziell nicht mal gebacken bekommt für das Kind zu sorgen? Ein Kind wird hier teilweise wie eine Behinderung angesehen. Deswegen kann man doch trotzdem arbeiten. Ich würde genauso arbeiten hätte ich meine Tochter bei mir. Nun habe ich sie nur alle 2 Wochen und mein eigenes Kind wird mir zunehmend entfremdet. Es schadet meiner Kleinen und Mir .Sie ist etwas mollig geworden weil die Mutter nie mit ihr raus geht außer mal zum Einkaufen. Echt tolle Leistung von Euch allen !!!! Ich reiße mir jedes Mal den Arschloch auf und das seit Jahren um für mein Schatz die Zeit mit mir zu gestalten. Ausflüge, Urlaub, soziale Kontakte zu anderen Kindern (was sehr wichtig ist) usw usw. Also als derjenige der das Kind erstmal zuhause hat kann man halt alles schleifen lassen man gibt den Kind ein Handy oder so in die Hand und geht nicht raus. Arbeiten muss man auch nicht Feld fällt vom Himmel und den Rest zahlt Papa. Papa sieht das Kind nur alle zwei Wochen also ca 70 Tage im Jahr inklusive Ferien usw. Papa geht immer arbeiten ..Ach ich will das hier garnicht mehr alles schreiben mit wird einfach nur kotzübel.Jede andere Mutti sagt zu mir du bist so ein guter Vater ich wünschte ich hätte so ein Glück mit meinem Kindsvater. Jetzt bin ich krank geworden ins Krangeld gefallen und das jobcenter will neu berechnen da sie der Meinung sind ich zahle zu wenig. Ich zahle 110% ca 420€ und mindestens genauso viel hab ich fast jeden Monat trotzdem noch für meine Tochter ausgegeben wenn sie bei mir war aber das ist egal🤢🤢 Nun bis 20 Dezember musste alles beim Amt sein Lohnzettel usw. Ansonsten Bußgeld .Aber der Typ vom Amt sagte es kann bis zu 3 Monaten dauern mit der Berechnung 👌 das dauert eigentlich 5 Minuten oder jetzt mal ehrlich!! Der springende Punkt ist allerdings das ich solange den Unterhalt in voller Höhe weiter zahlen soll. Ich hab ca 400€ nach allen Abzüge und Unterhalt übrig zum Leben für mich und die meine Tochter wenn sie bei mir ist . Ich bezahle aber ca 420€ für mein Kind Unterhalt. Ab Januar wird die Düsseldorfer Tabelle einfach mal ca 40€ erhöht . Also muss ich vom Krankengeld sogar noch die Erhöhung zahlen. Weil das Jobcenter mit Absicht Berechnungen in die Länge ziehen will um selbst keine Leistung zu zahlen .Das ist meiner Meinung nach ganz großer Betrug . Schon alleine die Anrechnung des Unterhalts ans Hartz 4 ist eine Frechheit. Mein Kind hat also nichts davon. Der einzige der sich bereichert ist der Staat der mein Lohn schon zu 1/3 frisst. Sowas darf nicht rechtens sein in Deutschland. Das ich an ein Amt zahlen muss weil ich arbeite . Ich bezahle ja nicht an die Frau oder das Kind nein am enden ans Jobcenter. Andere arbeiten nicht und bekommen theoretisch noch was vom Staat . Ich zahle doch nicht extra 110% damit der Staat weniger Leistung an die Mutter zahlen muss. Dann sollen die sagen ja dann muss das Kind zum Vater der Arbeitet ja wenigstens. Außerdem hat bei geteilten Sorgerecht die Hälfte des Unterhalts die Mutter zu zahlen das ist geteiltes Sorgerecht. Was hier vom Jugendamt und jeglicher Behörde praktiziert wird ist 80 zu 20 Sorgerecht .Ich bitte also um Lösungen oder Hilfe. Das ich bald Arbeitsunfähig durch die ganze Korruption hier werde muss ich hier nicht erwähnen oder . Was hat der Staat davon?? Wenn er die bereits zahlungswilligen Väter kaputt macht . Ich würde sogar der Mutter den Unterhalt geben und mein Kind zu mir holen. Geld ist für mich Wertlos jedoch zeigt es Mir wie Wertlos die Menschen sind.

Christian
Christian
vor 3 Monaten
Antwort an  Niemand

Der Text könnte 1 zu 1 von mir stammen, es ist so unfassbar traurig.

Sarah Wurst
Sarah Wurst
vor 5 Monaten

Mir geht genauso, ich habe auch sämtliches Vertrauen in das Rechtssystem verloren. Ich weine jeden Tag und kriege meinen Alltag kaum noch bewältigt wegen dieser Hölle.

Stefan
Stefan
vor 4 Monaten
Antwort an  Sarah Wurst

Uns geht es nicht anders kinder weg weil man dem wissenschaftlichen Gutachten mehr glaubt , kann es psychisch schwer ertragen weinen jeden Tag.

Ulrich Loos
Ulrich Loos
vor 1 Monat
Antwort an  Sarah Wurst

Hi,meiner Frau und mir ergeht es genauso.
Meine Frau und mein Sohn waren in einer Mutter-Kind Einrichtung,weil wir angeblich nicht in der Lage waren unser Kind vernünftig zu ernähren und zu betreuen.
Desweiteren hat das Jugendamt behauptet,ich wäre ein Tyrann gegenüber meiner Frau und meinem Sohn und würde die beiden unterdrücken und schlecht behandeln und würde beide schlagen,was ich niemals gemacht habe.
Es wurde dem Gericht sogar gesagt das mein Sohn keinen bezug zu mir als leiblichen Vater und das mein Sohn Angst vor mir hätte,was überhaupt gar nicht wahr ist.
Die Mutter Kind Einrichtung hat meine Frau sogar fast zerstört indem sie von mir isoliert, kontrolliert, eingeschüchtert,bedroht, manipuliert und verängstigt wurde.
Meine Frau hat mich ständig angerufen und hat nach Hilfe von außen gerufen,aber mir waren die Hände gebunden.
Desweiteren wurden uns die ganze Zeit über falsche Informationen zugespielt und meiner Frau wurde sogar untersagt die Ortschaft zu verlassen und das nicht befolgen die sofortige inobhutnahme von unserem Sohn zur folge haben würde.
Die Geschichte ist so lang das ich Stunden bräuchte um hier alles wieder zu geben.
Fakt ist aufjedenfall das ich nach mehreren Versuchen meine Frau und meinen Sohn zu unterstützen und gefahr für unsere Gesundheit keine andere Wahl sah,als meine Frau aus dieser Mutter Kind Einrichtung raus zu holen,dabei wollten wir eigentlich unseren Sohn mitnehmen,doch bereits da wurde uns schon zugetragen,dass wenn wir ihn mitnehmen wollten uns eine Anzeige drohen würde wegen angeblicher Kindesentführung aus einer staatlichen Einrichtung.
Es gab vor dem Familiengericht Detmold ein Verfahren wo noch nicht einmal der Sachverhalt richtig geprüft wurde und wir einfach nicht wirklich angehört und einfach vom Gericht und vom Jugendamt überrollt wurden.
Jetzt wurde beschlossendas uns das Sorgerecht entzogen wird und wir Beschwerde gegen die Vorgehensweise des Gerichtes und des Jugendamtes und müssen mit unserem Anwalt vor das Oberlandesgericht in Hamm ziehen,weil die bereits erwähnten Personen durch falsche Berichte die über uns als Eltern vorgelegt wurden voreingenommen waren und nicht vorurteilsfrei gehandelt haben.
Wir wurden hier als Täter dargestellt,dabei sind wir hier die Opfer und ich als Vater und Ehemann fühle mich betrogen,verraten und verkauft.
Meine Frau,unser Anwalt und ich hoffen das wir unseren Sohn wieder nach Hause bekommen,denn er braucht uns beide.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich und Ramona Loos.

Jennifer Otto
Admin
Jennifer Otto
vor 1 Monat
Antwort an  Ulrich Loos

Vielen Dank für diesen ausführlichen Bericht.

In der Tat erleben auch wir immer mal wieder, dass Sachverhalte nicht vollständig aufgeklärt werden. Hier bedarf es dann bestenfalls anwaltlicher Unterstützung, um die richtigen Punkte gegenüber den Verfahrensbeteiligten aufzuzeigen.

Wir wünschen Ihnen alles Gute für das laufende Verfahren.

nicole
nicole
vor 8 Monaten

mir geht es so ähnlich wie obigen Artikel beschrieben wurde. Meine kinder sind zu Unrecht inobhutnahme genommen worden, das Jugendamt verdreht alles und zerreißt unsere Familie. Meine Mutter als arbeitende standhafte Frau wird nicht mal akzeptiert, sogar meine Oma mit 87 wird als falsch angesehen weil meine Kinder mittags bei ihr essen wird mir die fehlende Versorgung zur last gelegt. Sie essen bei ihr, dass Oma auch noch genug isst, sie sich „gebraucht“ fühlt und weil meine kinder sehr gerne mit ihrer uroma die zeit verbringen so lange es noch geht. (Mein Sohn hat eigene Schuhe neben ihren Garten-Schuhen extra um ihr zu helfen von selbst.) mir wird sowas verdreht vorgehalten. ich bin als Lügnerin und zu labil abgestempelt. Die Gerechtigkeit und das Wohl der Kinder geht aus sicht vom Jugendamt komplett in eine falsche Richtung. Und das traurige keiner kann sich gegen das Jugendamt wehren und keiner beaufsichtigt was das Jugendamt eigentlich tut. sagen dir gutes und tun dir nur schlechtes, das habe ich nie gesagt wird dann gemeint, oder da haben sie was falsch vertsanden und son mist. das wohl der kinder sieht in meinen augen anders aus. aber ich bin die falsche…einfach traurig sowas

Joha
Joha
vor 7 Monaten
Antwort an  nicole

Dieses Amt gehört abgeschafft!
Empathie und Transparenz der Bildung Fehlanzeige…… Diese Arbeitsweise ist nicht mehr zeitgemäß und sobald JA die Finger im Spiel hat ist es vorbei! JA ist gesetzlich verpflichtet alles zu unterlassen was das wohl des Kindes einschränkt. Leider ist die Realität anders! Um nicht viel Arbeit zu haben wird nur der betreuender Elternteil begünstigt der andere komplett abgeschafft! Null Informationen, Gespräche werden kurzfristig abgesagt, jedoch der betreuende Elternteil bekommt sogar Einzelgespräche! Sie werden zur Flying Monkeys und nicht neutral. Belasten kleine Kinder Seelen mit Befragungen, machen Kindeswohl Gefährdung, entziehen Umgänge und benutzen kinder als Schneeballsystem gegen den anderen Elternteil.
Für mich persönlich sollte ein neues Gesetz her. Wenn sich Eltern trennen sollte innerhalb der 12 Monate Trennungsjahres der Umgang sowie der Unterhalt gesetzlich geregelt werden.
So gäbe es weniger Armut und weniger Entfremdungen. Ich habe meinen Sohn seit 10 Monaten nicht mehr gesehen und gehört bei einer Entfernung von nur 5 km !!! Und dem Jugendamt ist das völlig schnuppe! Allerdings muss ich dazu sagen dass ich mich von denen nicht an der Nase herum führen lasse , und schon gar nicht ihre Regeln befolge. Den in unserem Familiengericht/ System werden wir leider zunehmend diktiert und dürfen keine eigenen Sichtweisen haben, Menschenrechte/ Menschenwürde interessiert hier niemanden. Nicht einmal die Gesetze. Die gehen über Leichen!
Ich wurde komplett vollstreckt habe nicht mal mehr eigenen Lebensunterhalt. Musste meinen Job kündigen weil ich den Arbeitsweg nicht mehr finanzieren kann….. Wollte das Wechselmodell wurde von allen Seiten abgelehnt!!!! Als Mutter keine Rechte!!!

Chiara
Chiara
vor 6 Monaten
Antwort an  nicole

Ich habe auch solche Probleme.Meine älteste Tochter hab ich bei mir aber die beiden kleinen ehelichen Kinder bekomm ich nicht.

Stefan
Stefan
vor 4 Monaten
Antwort an  nicole

Nicole viel Kraft und geht es nicht anders suchen dringend einen neuen Anwalt bei uns liegt die Beschwerde schon im OLG unsere Kids sind traumatisiert und wir auch was das Jugendamt und Richter vorwerfen unser Anwalt kann leider aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr weiter machen. Psychisch haltet man das bald nicht mehr aus .

Nadine Querfurth
Nadine Querfurth
vor 4 Monaten
Antwort an  nicole

Ich finde mich so in deinen Worten wieder es werden dinge behauptet und unterstellt ohne Nachweis.Und um das wohl der Kinder geht es lange nicht mehr…Selbst dad Umgangsrecht wird ignoriert trotz versprechungen dazu[Weinachten etc]

Jennifer Otto
Admin
Jennifer Otto
vor 3 Monaten
Antwort an  Nadine Querfurth

In derartigen Verfahren ist es immer wichtig, gut zu dokumentieren und falsche Behauptungen immer wieder sachlich richtig zu stellen.

Sollte das Umgangsrecht, wie es teilweise passiert, einfach ignoriert werden, ist es in der Regel ratsam, zeitnah ein gerichtliches Umgangsverfahren zu starten und dort den Umgang fest durch einen Beschluss regeln zu lassen. Denn wenn dies dann nicht umgesetzt wird, gibt es rechtliche Möglichkeiten, eine Umsetzung des Umgangsbeschlusses durchzusetzen. Hier machen wir regelmäßig die Erfahrung, dass ein gerichtlicher Umgangsbeschluss Klarheit und Verlässlichkeit für alle bringt.

Melissa
Melissa
vor 8 Monaten

Meinem Autistische Soh mit psych.stwllungnahme fur Lernbehinderung musste 4 jahrw geistige schule besuchen weil die schule mochte nicht akzeptieren dass.In diese schule er habe gewahlt erleben von THA und nach mundliche erklerung von meinem sohn alle schul team trotz war gegen Uns,wir konten nichtbeweisen.Ich habe beschwerde an Jugendamt und Schulamt gemacht beiden habe nicht geholfen,JA habe schutzauftragt gegen mich gemacht,meine sohn beswerdr habe gehort aber nicht dokumentiert und weiter am Amten gegeben.In diede situation meine Tochter hat ihn viel zu gekommen und siw wunschte in inobutnahme gehen ohne meine weise,weil icj musste viele aufmerksamkeit an meinem sohn geben.Wo ich kann beschwerden × miarbeite4 von Jugendamt,schulamt und Schule???? Und bringst das Erfolg? Ich mochte alle bestrafunfen haben und anderem kinder mussen nicht weinen…. Danke am Voraus.

Jannine
Jannine
vor 8 Monaten

Guten Tag,
vor 2 Jahren wurde mir das Sorgerecht abgesprochen aufgrund meiner psychischen Erkrankung. Habe laut Gericht aber Umgangsrecht erhalten, dies wurde bis jetzt vom Vater nicht eingehalten. (Jugendamt informiert keine Hilfe bekommen)
Der Vater hat mir mehrmals gedroht, bezüglich des Unterhalts und sogar vor meinem Sohn gesagt ich solle mir doch endlich das Leben nehmen, alles was passierte meldete ich. Mein Sohn reagierte mit einem nerven Zusammenbruch, ich ging zu Ärzten weil ich mir große Sorgen machte um ihn, hab mir viele Hilfen gesucht.
Dann beschlossen mein Sohn und ich, das er nur alle 14 Tage zu seinem Vater geht, darauf hin sagte sein Vater, wenn er dieses tut, haut er ab nach Spanien, was meinem Sohn solche Angst machte worauf hin er auf mich einschlug, nach dem Wochenende kam mein Sohn dann nicht mehr zu mir zurück (Inobhutnahme des Jugendamt für den Vater) mit der Begründung ich hätte meinen Sohn verprügelt.
Gericht sowie Jugendamt sind nie auf meine Meldungen eingegangen, nicht mal als mein Sohn aufgrund Depression und Angst in eine Klinik kam.
Dort holte der Vater ihn wieder raus, mit der Begründung an den Jungen, Mama hat dich einsperren lassen, alles was ich tat hab ich immer mit meinem Sohn besprochen und nie gegen seinen Willen.
Nun treibt der Junge sich bis morgens rum, raucht etc.
Ich habe noch nie soviel leid ertragen müssen.
Wie lange kann man gegen vor gehen, da mein Sohn mir regelrecht entfremdet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Jannine

Frank
Frank
vor 8 Monaten

Guten Tag uns wurde unser Sohn 2013 entführt, angebliche häusliche Gewalt die wir grundsätzlich widerlegt haben. Nach 6 Jahren entschied das OLG Düsseldorf, das unser Sohn zu lange von uns getrennt sei und er bei der pflegefamilie Grund dessen verbleiben solle. In den 6 Jahren wurde von dem pflegeeltern und dem lugendamt heinsberg jeglicher Umgang boykottiert.
Seit dem versuchen wir weiter Kontakte zu bekommen, haben Anträge mündlich sowie schriftlich gestellt und werden seit mittlerweile 10 Jahren vertröstet. Dies zieht sich bis zum heutigen Tag hin.

Könne wir das Jugendamt zur Rechenschaft ziehen ?

MMein Sohn ist 12 Jahre alt. Er hasst daaria Weber
MMein Sohn ist 12 Jahre alt. Er hasst daaria Weber
vor 5 Monaten
Antwort an  Matthias Bergmann

Heißt es ja mal nun so, das JA nun zu keiner Verantwortung ziehen kann?
Was ist denn nun mit unseren durch Fehlverhalten des Jugendamts erkranke Kinder?

Friederike G.
Friederike G.
vor 9 Monaten

Hallo, ich habe eine kurze Frage. Der Vater meiner Kinder war gewalttätig (teils auch gegen mich). Das Ganze fand zwischen 2006-2013 statt. Habe alles sauber dokumentiert, mit Fotos usw. Ich rief damals mehrmals Polizei und informierte auch das Jugendamt, aber so richtig passierte nichts. Er musste einmal die Wohnung verlassen, kam danach aber wieder. 2013 zog er dann endlich aus. Ich würde gerne wissen, ob hier eine Verjährung (seine Gewalt) eingetreten ist. Und ich würde gerne wissen, weil das Jugendamt meiner Meinung nach damals total untätig blieb, ob auch dieses nun mittlerweile verjährt ist. Ich habe was von Untätigkeits- oder Amtshaftungsklage gelesen. Können Sie mir auch hier kurz mitteilen, wie die Verjährungsfristen sind? Der „Spaß“ mit dem Jugendamt ging nach 2013 nämlich noch weiter. Danke schön!

Salewski
Salewski
vor 11 Monaten

Ich gab meine Kinder (Geburtsjahr 09 und 10) aufgrund meiner damaligen Lebenssituation zu ihrem Schutz freiwillig ab. Dies sollte eine vorübergehende Maßnahme sein. Aufgrund von Obdachlosigkeit wurde mit Bescheid vom 10.10.2011 das Ruhen meiner elterlichen Sorge beschlossen. Diese sei sofort auf mich zu übertragen, wenn mein Aufenthaltsort wieder bekannt sei. 08/12 bezog ich eine neue Wohnung und informierte vorab das JA.
Die Umgänge wurden bereits seit geraumer Zeit durch meinen Ex-Stiefvater, bei dem meine Kinder sich in Pflegschaft befänden boykottiert.

Ich forderte eine schrittweise Rückführung meiner Kinder in meinen Haushalt.
Das JA lehnte dies ab und erklärte mir, dass mein Sorgerecht inzwischen gänzlich entzogen sei und eine Rückübertragung der elterlichen Sorge auf meine Person aufgrund meiner wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse ausgeschlossen sei. Ein Verfahren vor Gericht würde lediglich dazu führen, dass auch mein Umgangsrecht beendet werden würde.

Leider war ich damals so naiv, dem JA zu glauben. Hätte ich zum damaligen Zeitpunkt bereits gewusst, dass ich Autistin bin, wäre mir dies wohl nicht passiert.

Erst nachdem meine Kinder 2018 durch das JA in Obhut genommen wurden, nachdem meine Mutter sich von ihrem Ex getrennt hat und sie mit den Kindern überfordert war, kam heraus, dass mir die elterliche Sorge nie entzogen worden war.
Ärgerlich war zu diesem Zeitpunkt, dass ich initiieren wollte, dass meine Kinder in eine 5-Tages-Wohngruppe kämen, um ihre Rückführung anzustreben & der Vormund, der eigentlich kein Vormund hätte sein dürfen, dies unterband.

Mir wurde also zu Unrecht für eine Dauer von 8 Jahren das Sorgerecht vom Jugendamt vorenthalten.
Zusätzlich wurden meine Kinder systematisch von mir entfremdet.

Gab es in DE schon mal einen vergleichbaren Fall?

Ouided
Ouided
vor 11 Monaten

Sehr geehrte Damen und Herren
Jungenamt hat abgeholt der Sohn von Meine Tochter mit falsch Grund ,mit Gewalt, der Sohn schockiert ist ,trotzdem hat gesagt in Videosn:ich will mit Mama bleiben aber hat ihm abgeholt und die Mama (meine Tochter) verletzt …
Alles mit beweist sind….
Seit 26.04.2023 und Jungenamt will nicht meine Tochter Besuch ihr Sohn ,nur ein Termin erste am 10.05.2023 zu sprechen mit meine Tochter und ex Man…
Wir haben Angst von Jungenamt weil kann andere Spiele…wir brauchen in diese Woche ein gute Rechtantwalt von euch am 10.05 mit meine Tochter da gehen in die Termin bitte und das Recht von meine Tochtet und Ihr Sohn zuruck geben…aber erst mein Enkel muss ab soffort zuruck für sein Mutter weil er in Depression ist…
Hilfe hilfe bitte🙏
Mit freundlichen Grüße

simone
simone
vor 10 Monaten
Antwort an  Matthias Bergmann

hallo helfen sie immer bei jeder jugendamtsache

Sabrina Spring
Sabrina Spring
vor 1 Jahr

Mein Sohn und ich sind aufgrund von Kindeswohlgefährdenden Behauptungen 2,5 Jahre getrennt worden. Es gab nur merkwürdige Anschuldigungen, Interpretationen von Familienhelferinnen und dem Jugendamt. Grundlage war meine psychische Erkrankung, die mich scheinbar ohne Beweise und Fakten zu einer Kindesmisshandlerin und Vernachlässigerin gemacht hat. Für die Behauptungen wurden nie medizinische oder psychologische Gutachten als Beweis vorgelegt und vom Gericht auch nie gefordert oder überprüft. Sich dagegen zu wehren hatte zur Folge, dass mein Sohn mich über eineinhalb Jahre nicht zu sehen bekam und im Endeffekt nur das nackig machen bei einem Rechtspsychologischem Gutachten dazu geführt hat, dass ich die elterliche Sorge wiederbekam und mein Kind dann sofort rückgeführt wurde.
Dieses Erlebnis mit diesem Rechts und Hilfesystem, hat tiefe seelische Wunden bei ihm hinterlassen und meine Wunden, als Opfer von Kindesmisshandlung und Missbrauch komplett aufgerissen.
Als Erzieherin, mehrfache Mutter und durchtherapierte Behinderte hatte ich trotz dieser negativen Erfahrungen in meiner Kindheit und Jugend immer daran geglaubt, dass es ok ist um Hilfe zu bitten und dass die Gesetze in unserem Land, gute Gesetze sind.
Doch nun mit 55 Jahren, nachdem mein Sohn und ich alles verloren haben, Existenz, Familie und das Vertrauen in dieses System, würde ich niemanden raten sich an das Jugendamt oder irgendwelche Träger der Jugendhilfe zu wenden.
Mein Sohn ist 12 Jahre alt. Er hasst das Jugendamt, leidet unter dem, was er in seiner Wohngruppe miterleben musste und sagt, er vertraut niemandem mehr.
Wir haben nicht grundlos um Hilfe gebeten, aber wir sind uns einig, wir werden nie wieder um Hilfe bitten. Doch wir sind uns auch einig, dass bloß weil andere Menschen, so mit uns umgegangen sind, wir selber nicht auch so mit uns umgehen werden und auch nicht mit anderen Menschen so umgehen werden.
Mit der Wut, der Fassungslosigkeit und der Trauer, die diese Erfahrung in uns ausgelöst, bzw bei mir erneuert hat, müssen wir nun alleine klar kommen.
Mein Sohn ist wieder zuhause. Die ihm zustehenden Gelder fließen nur zäh, weil das Jugendamt es versäumt hat, den zuständigen Stellen die notwendigen Mitteilungen zu machen.
Ich frage mich, wer sind hier in diesem Land eigentlich wirklich die Kindeswohlgefährder?
Ja, das Recht ist mühselig und nach über 2,5 Jahre wieder hergestellt.
Aber Gerechtigkeit gibt es nicht. Das ist mir klar. Außer man hat genug Geld um für Gerechtigkeit weiter zu kämpfen.
Wir müssen mit den Konsequenzen dieser Erfahrung klarkommen. Ansonsten hat es für alle anderen Beteiligten keinerlei Konsequenzen. Die Akte ist geschlossen.
Das alles ist einfach nur eine sehr traurige Bilanz für unser Rechts und Hilfesystem.

Franziska Rasehorn
Franziska Rasehorn
vor 8 Monaten
Antwort an  Sabrina Spring

Hallo Sabrina Spring,

Ich habe gerade Ihren Bericht gelesen und ich stecke gerade in einer ähnlichen Situation und bin der Auffassung das nicht alles rechtens entschieden wurde/wird. Ich bin auch damals freiwillig zum Jugendamt gegangen um Hilfe für meine Tochter und mich zubekommen, da ich psychisch krank bin (Depressionen und Borderline). Ich habe inzwischen 3 Kinder wovon 2 im Kinderheim untergebracht sind. Und genau das wollte ich damals verhindern mit dem Gang zum Jugendamt, dass ich Hilfe gestellt bekomme. Regelmäßig finden Hilfeplangespräche statt, wo ich nie die Möglichkeit habe/bekomme für meine Seite Zeugen hinzu zu holen oder ähnliches. Teilweise wurde auf mich eingeredet von der Mitarbeiterin vom Jugendamt und meiner Familienhilfe, mein 2 Kind im Heim unter zu bringen um eine Therapie machen zu können. Meine psychische Erkrankungen werden immer wieder herunter gespielt bzw beurteilt was ich wie zu tun habe, können zu habe, was ich trotz dessen zu leisten habe etc pp. Würde ich diesem nicht nachkommen, wurde mir mehrfach angedroht mir alle meine Kinder weg zu nehmen. Es wird sich in meine Beziehungen eingemischt, dass ich mich trennen muss oder ich die Kinder nicht in die Nähe meines Freundes lassen darf etc pp. Ich muss dazu sagen, dass ich auf Grund meiner psychischen Verfassung dass es mir leider sehr oft schwer fällt mit FH+JA Regelmäßig zusammen zu arbeiten wie Sie es erwarten, auch Termine bei Behörden einhalten etc pp ist für mich schwer. Es gibt 2-3 Dinge wo ich weiß, dass es so nicht geht und ich auf jeden Fall was ändern muss aber genau das waren meine Gründe warum ich Hilfe suchte beim JA. Es wird mir immer alles negative zur Last gelegt und ich habe das Gefühl es wird oft mit Absicht Forderungen an mich gestellt werden mit dem Wissen ich kann sie nicht so erfüllen auf Grund meiner Krankheit, um mir meinen kleinsten wegen Kindswohlgefährdung höchsten Grades weg nehmen zu können. Ich weiß einfach nicht weiter, weil ich denke ich habe keine Chance gegen JA+FH an zukommen da diese Frauen schon 20+30 Jahre im Amt sind und das vermitteln Sie mir ehrlich gesagt auch. Fazit ich suche einen Anwalt der mir da helfen kann und möchte(da ich selber nicht zahlen kann,(sondern nur über Gerichtskostenbeihilfe))der nicht aus dem selben Ort kommt wie meine Kinder, JA+JH und ich. Da man hier wohl weniger Erfolgschancen haben soll auf Grund dessen, dass das Jugendamt,die Richter und Anwälte zusammen arbeiten.

Chiara
Chiara
vor 6 Monaten

So ähnlich geht’s mir auch gerade.Aus Welcher Region kommst du?

MMein Sohn ist 12 Jahre alt. Er hasst daaria Weber
MMein Sohn ist 12 Jahre alt. Er hasst daaria Weber
vor 5 Monaten
Antwort an  Sabrina Spring

Zitate:
..Mein Sohn ist 12 Jahre alt.

Er hasst das Jugendamt, leidet unter dem, was er in seiner Wohngruppe miterleben musste und sagt, er vertraut niemandem mehr.
Das stimmt alles leider und auch das, dass .die Kinder ihre Vertrauen an die Leute verlieren.,
Für JA ist es vollkommen egal.
Die Folge nach dem Entzug interessiert das Jugendamt vollkommen NICHT:

Alois
Alois
vor 1 Jahr

Hallo bräuchten auch Hilfe .Agieren Sie auch Deutschlandweit ?

Daniela Rittgarn
Admin
Daniela Rittgarn
vor 1 Jahr
Antwort an  Alois

Wir übernehmen Mandate und Gerichtstermine deutschlandweit, ja. Kontaktieren Sie uns gern über unser Kontaktformular oder buchen direkt eine Erstberatung.

Maryam
Maryam
vor 1 Jahr

Sie schreiben hier, dass es ein positives Auskommen gab, aber das arme Kind das die Eltern 8 Monate lang nicht sehen durfte und dadurch massiv traumatisiert worden sein muss, dem wird ein Schmerzensgeld auch nicht helfen. Auch die Eltern, die ihr kleines Kind 8 Monate lang (!!) vermissen mussten. Unfassbar.

Silke
Silke
vor 1 Jahr
Antwort an  Maryam

Es geht doch hauptsächlich darum, dass die Kanzlei soweit gegangen ist und das Kind überhaupt wieder bei den Eltern ist. Dass die 24000 Euro im Artikel erwähnt wurden, ist nicht das Wichtigste. Hier wurden diejenigen, die falsch und schludrig gearbeitet haben, zur Rechenschaft gezogen.

Hope for the brave and honest people
Hope for the brave and honest people
vor 1 Jahr

Lieber Herr Bergmann,
vielen Dank für den Blogartikel. Er zeigt sehr gut auf, wie nachlässig von Jugendamtsmitarbeitern mit dem Thema In-Obhutnahme umgegangen wird. Der Artikel zeigt aber auch sehr gut auf, wo die rechtlichen Grenzen sind und wie man gegen ungerechtfertigte In-Obhutnahme durch Jugendämter vogehen kann. Das macht Mut für alle Betroffenen. Schade nur, dass man sieht dass auf verschiedenen Instanzen nicht korrekt gearbeitet wird und dass sich derartige Verfahren so lange hinziehen. Insbesondere für betroffene Kinder muß das eine schlimme Traumatisierung sein, die mit jedem Tag die so ein Verfahren dauert, schlimmer wird.

Viele Grüße
Hope for the brave and honest people

Sarah
Sarah
vor 1 Jahr

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir kämpfen schon länger gegen das Jugendamt leider hoffnungslos daher brauchen wir dringend und schnell Hilfe

Heike
Heike
vor 1 Jahr
Antwort an  Sarah

Wir brauchen auch Hilfe gegen das Jugendamt. Es wird immer gedroht bei Kleinigkeiten das sie uns die kids weg nehmen. Sie mischen sich( Jugendamt) in unser Familien Leben. Ich kann nicht mehr.

Sophia Löber
Sophia Löber
vor 1 Jahr

Sehr geehrte Damen und Herren,
kann man das Urteil öffentlich einsehen?
Mit freundlichen Grüßen

Thomas Hanack
Thomas Hanack
vor 1 Jahr

Sehr geehrte Damen und Herren. Wir haben ein Problem mit dem Jugendamt. Wir brauchen Hilfe.

Daniela Rittgarn
Admin
Daniela Rittgarn
vor 1 Jahr
Antwort an  Thomas Hanack

Melden Sie sich sehr gern bei uns über die Erstberatungsanmeldung. Dann können wir nach einem Termin suchen, an dem wir Sie telefonisch beraten, wenn Sie mögen.

Chris
Chris
vor 1 Jahr

Kaum vorstellbar, was für ein Albtraum für die Eltern. Große Leistung, dass da interveniert werden konnte. Traurig, dass teilweise so unprofessionell gearbeitet wird und werden kann.

Daniela Rittgarn
Admin
Daniela Rittgarn
vor 1 Jahr
Antwort an  Chris

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