- – Strafbarkeit des Jugendamtes und Schmerzensgeld von 24.000 Euro
- Jugendamt: Helfer und Wächter
- Genau hinsehen – Fehlanzeige: Gerichte und Jugendämter prüfen oft nicht kritisch
- Ein Beispiel: Unnötige Inobhutnahme, überlange Verfahren und krimineller Boykott von Umgang
- Jugendamt als Hilfe und Wächter
- Inobhutnahme ohne Prüfung
- Mangelnde Sachprüfung durch das Familiengericht – Sorgerechtsentzug nach § 1666 BGB
- Umgangsregelung durch das Gericht bei Sorgerechtsentzug
- Gerichtsbeschlüsse sind verbindlich – auch für das Jugendamt
- Rückkehr des Kindes nach Inobhutnahme
- Der Weg zur Strafbarkeit des Jugendamts
- Strafbarkeit gem. § 235 StGB des Jugendamtes
- Zahlung von Schmerzensgeld wegen rechtswidrigem Boykott des Umgangs
– Strafbarkeit des Jugendamtes und Schmerzensgeld von 24.000 Euro
Jugendamt: Helfer und Wächter
Jugendämter haben eine schwere Aufgabe. Einerseits sollen sie Familien stützen und helfen, andererseits aber die Kinder auch vor den Familien schützen und rechtzeitig eingreifen. Was passiert, wenn das schief geht sehen wir gerade in Staufen.
Aber leider ist das Versagen des Kinderschutzes nicht nur in die eine Richtung häufig. Wenn Jugendämter und Gerichte zu spät eingreifen ist das in der Presse. Wenn das Jugendamt und die Familiengerichte zu früh und zu intensiv eingreifen bleibt das oft im Dunkeln und ohne Konsequenzen. Glück haben die Kinder und Familien, denen es gelingt die Familie über die oft langen und schwierigen Verfahren wieder zusammen zu bekommen.
Leider ist beides – sowohl der viel zu späte und geringe, als auch der viel zu frühe und heftige Eingriff in die Familien – in unserem oft versagenden familienrechtlichen System in der Spannung zwischen Jugendamt und Familiengericht sehr häufig. Dabei muss gesagt werden, dass die vielen engagierten und fähigen Jugendamtsmitarbeiter und Familienrichter sich mit Kraft gegen diese Tendenz stemmen und in der Mehrheit der Fälle engagiert und gut gearbeitet wird. Aber dennoch: viel zu oft kommt es zu Totalversagen.
Genau hinsehen – Fehlanzeige: Gerichte und Jugendämter prüfen oft nicht kritisch
Den Ausgangspunkt nehmen Verfahren in denen zu früh und zu stark eingegriffen wird meist in mangelnder Sachaufklärung. Weder Jugendamt noch Gericht (das Familiengericht ist eigentlich zur eigenen Sachaufklärung verpflichtet, § 26 FamFG) klären bei Inobhutnahmen immer genau auf, was der Hintergrund bestimmter Berichte sind. Oft werden bei Inobhutnahmen Angaben von unerfahrenen Fachleuten ungeprüft übernommen, einmal gefasste Eindrücke zu Fällen nicht hinterfragt und durch Gerichte bei Inobhutnahmen und Umgangsverfahren nicht ausreichend kritisch geprüft.
Wenn das zum „System“ wird und sich verfahrensrechtliche Standards im Brei der „ortsüblichen“ Vorgehensweisen und auf der wackligen Basis unkritisch übernommener Berufserfahrung bis zur Unkenntlichkeit auflösen, dann resultiert daraus nicht nur Schaden für das Kind und die Eltern, sondern immer wieder auch strafbares Verhalten der betroffenen professionellen Helfer.
Ein Beispiel: Unnötige Inobhutnahme, überlange Verfahren und krimineller Boykott von Umgang
In dem Vorliegenden Fall geschah genau dies: Ungenaues, unkritisches Verhalten gepaart mit mangelnder Umsetzung rechtsstaatlicher Standards führte nicht nur zu rechtswidriger Inobhutnahme, rechtsstaatlich fragwürdigem Sorgerechtsentzug und einem Umgangsboykott durch das Jugendamt, sondern als Resultat auch zu einer Strafbarkeit der Mitarbeiter des Jugendamtes und einer Schmerzensgeldverpflichtung der Stadt. Zum großen Glück der Mitarbeiter sorgte eine Neuwahl des Bürgermeisters für eine glimpfliche und gütliche Auflösung der Misere.
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Der Ausgangspunkt des Falles in einem großen deutschen Flächenstaat, nahe der Grenze lag in einer grenzüberschreitenden Beziehung mit erheblichen Sprachbarrieren zwischen dem Vater und der deutschen Seite. Gleichzeitig war die Mutter dem Jugendamt bekannt, eins ihrer deutlich älteren Kinder aus erster Ehe war als Jugendliche schwer kriminell und mit Drogenproblemen aufgefallen. Die Mutter galt als psychisch labil und in der Zusammenarbeit schwierig.
Das Jugendamt trat hier zunächst in seiner Rolle als Helfer auf, mittels zur Verfügung gestellter Familienhebamme und Familienhelferin. Beide trafen auf eine Mutter, die nach der Geburt des Kindes unter einer erheblichen postnatalen Depression litt. Zwischen dem Kindesvater und der Kindesmutter kam es nach den Berichten der Mutter zu Spannungen. Eines Tages berichtete diese der jungen und unerfahrenen Familienhebamme von Schlägen und anderer Gewalt des Kindesvaters und wurde vom Jugendamt in ein Frauenhaus gebracht. Dem Kindesvater wurde mitgeteilt, er solle sich fernhalten. Als dieser aufgebracht reagierte, leitete die Familienhebamme einen Bericht an das Jugendamt weiter, in welchem sie die Schilderungen der Mutter von Gewalt als eigene Beobachtungen einfügte. Aufgrund des aufgebrachten Verhaltens des Kindesvaters bei der Mitteilung, dass er seinen Sohn nicht sehen sollte, hielt sie die Berichte der Kindesmutter für wahr. Und das Jugendamt schaltete in seine zweite Aufgabe um: Die des Wächters für das Wohl des Kindes. Es wurde mit der Mutter gesprochen, dass diese ein Gewaltschutzverfahren einleiten solle. Auf das Raten der Jugendamtsmitarbeiter tat sie das auch.
Bei Gericht ging der Antrag ein, zusammen mit dem Bericht der Familienhebamme, welcher sich anhörte, als ob sie selber Gewalt gesehen habe. Das Gewaltschutzverfahren wurde eröffnet und durch das Gericht ohne Prüfung oder mündliche Anhörung eine Gewaltschutzanordnung erlassen, dass der Kindesvater sich von Mutter und Sohn fern zu halten habe. Der Kindesvater verstand die deutschen Dokumente nicht. Die Kindesmutter, welche inzwischen mit der postnatalen Depression psychiatrische Hilfe erhalten hatte versöhnte sich mit dem Kindesvater. Beide berichteten dem Amt übereinstimmend, dass es nie zur Gewalt gekommen sei und alles wieder im Reinen sei.
Inobhutnahme ohne Prüfung
Als das Amt erfuhr, dass die Familie wieder zusammenwohne und sich die Mutter nicht dazu überreden ließ den Vater vor die Tür zu weisen wurde die Inobhutnahme durch das Jugendamt mit Hilfe der Polizei veranlasst. Denn der Vater sei gewalttätig und die Mutter psychisch krank (angeblich Borderline) und daher weder in der Lage das Kind vor dem Vater zu schützen noch in der Lage das Kind selbst zu erziehen.
Auf die Idee die Berichte der unerfahrenen Familienhelfer und Familienhebamme genau zu überprüfen kam das Amt nicht.
Mangelnde Sachprüfung durch das Familiengericht – Sorgerechtsentzug nach § 1666 BGB
Das nach § 1666 BGB eingeschaltete Gericht prüfte ebenfalls nicht weiter, sondern setzte allein die Akte als Grundlage der Prüfung an. Das Sorgerecht wurde nach § 1666 BGB entzogen, der kleine 6 Monate alte Sohn kam in eine Pflegefamilie.
Der Verpflichtung des Familiengerichtes gem. § 26 FamFG umfassend und sorgfältig den Sachverhalt aufzuklären (BVerfG, Beschluss vom 07.04.2014, 1 BvR 3121/13) kam der Familienrichter nicht nach. In der leider üblichen schlechten fachlichen Durchführung wurde dann ein familienpsychologisches Gutachten in Auftrag gegeben.
Umgangsregelung durch das Gericht bei Sorgerechtsentzug
Richtigerweise erließ das Jugendamt eine Umgangsregelung. Die Eltern sollten das Kind jede Woche für mindestens zwei Stunden begleitet sehen können. Dies wurde auch in einem rechtsverbindlichen Umgangsbeschluss festgehalten.
Das geschah auch zunächst, bis die Eltern anlässlich eines Umgangs Sorge hatten, dass sich bei ihrem Sohn Anzeichen eines sexuellen Missbrauchs ergeben hätten. Als sie dies überprüfen ließen reagierte das Jugendamt mit einem vollständigen Umgangsausschluss. Dieser wurde einerseits als Eilantrag bei Gericht eingeleitet. Ohne dies jedoch abzuwarten wurde der Umgang durch das Jugendamt auch einfach ausgesetzt. Das Gericht reagierte auf den Umgangsantrag nicht (an dem betreffenden Gericht wurde das betroffene Familiendezernat innerhalb von 1,5 Jahren nacheinander mit insgesamt 5 Familienrichtern besetzt).
An dieser Stelle kamen die Eltern zu uns.
Gerichtsbeschlüsse sind verbindlich – auch für das Jugendamt
Wir machten das Jugendamt sofort darauf aufmerksam, dass gerichtliche Beschlüsse auch für das Jugendamt als Behörde verbindlich sind. Und auch darauf, dass sich die Mitarbeiter des Jugendamtes, und ganz besonders der Amtsvormund gem. § 235 StGB wegen Kindesentziehung strafbar machen, wenn sie einen Beschluss zum Umgang nicht einhalten.
Tatsächlich riefen wir nicht nur den Amtsvormund und die Sachbearbeiter mit zunehmender Dringlichkeit an, sondern machten auch den Jugendamtsleiter und den Bürgermeister auf die massiven Rechtsverstöße schriftlich und telefonisch aufmerksam. Eine Reaktion erfolgte nicht.
Rückkehr des Kindes nach Inobhutnahme
Über die folgenden 8 Monate wurde der Umgang nahezu komplett verweigert. Die Eltern sahen ihren kleinen Sohn insgesamt beinahe 11 Monate nicht. Das Jugendamt unterlag im Hauptsacheverfahren vor dem Amtsgericht, die Eltern erhielten die elterliche Sorge zurück. Das Jugendamt ging in die Beschwerde zum OLG. Bei der dort angesetzten mündlichen Verhandlung erschien das Jugendamt nicht. Das Oberlandesgericht war das erste Gericht, welches sich die Mühe machte eine tatsächliche eigene Ermittlung vorzunehmen. Und sowohl Familienhelferin als auch Familienhebamme von damals als Zeugen vernahm. Und es stellte sich sofort heraus, dass die beiden – anders als in ihrem Bericht geschildert – eben nicht selber Gewalt gesehen hatten. Sondern das die Kindesmutter im Zustand akuter psychischer Not Schilderungen abgegeben hatte, welche die beiden ungeprüft als eigene Beobachtungen in die Akte gebracht hatten. Daraufhin wurde das Sorgerecht rückübertragen und der Sohn kurz später in den Haushalt der Eltern verbracht. Dort lebt er bis heute gesund und munter.
Der Weg zur Strafbarkeit des Jugendamts
Die inzwischen angebrachten Strafanzeigen gegen die Mitarbeiter des Jugendamtes wurden zunächst nicht bearbeitet. Erst nachdem mit mehrfachen Dienstaufsichtsbeschwerden, einer Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt gegen den zuständigen Staatsanwalt und einer Beschwerde beim Justizminister des Landes über mehr als 1,5 Jahre Druck aufgebaut worden war kam es schließlich zur Anklage wegen Kindesentziehung gem. § 235 StGB.
Strafbarkeit gem. § 235 StGB des Jugendamtes
Voraussetzung der Strafbarkeit gem. § 235 StGB durch das Jugendamt ist der Verstoß gegen eine gerichtliche Umgangsregelung (das passiert leider erstaunlich oft). Diese war hier in vielfacher Form gegeben.
Parallel forderten wir das Jugendamt zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz auf.
Zahlung von Schmerzensgeld wegen rechtswidrigem Boykott des Umgangs
An dieser Stelle kam es zu einer – vor allem für die Mitarbeiter des Jugendamtes – glücklichen Fügung: Neuwahlen. Ein neuer Bürgermeister kam ins Amt und prüfte die Angelegenheit mit der Rechtsabteilung gründlich.
Es folgte ein Angebot, dass für meine Mandanten sehr gut war: 24.000 Euro Schmerzensgeld, die Zahlung der Rechtsanwaltskosten und eine persönliche Entschuldigung des Bürgermeisters. Gleichzeitig wurde der Jugendamtsleiter aus dem Dienst entfernt und die weiteren Mitarbeiter anderweitig versetzt.
Als Gegenleistung verpflichteten wir uns die Presse nicht zu informieren und keine weiteren Schritte in der Strafklage zu unternehmen. Erwartungsgemäß (das große Flächenland ist durchaus bekannt für den kleinen Dienstweg) wurde die Sache durch die Staatsanwaltschaft nicht weiterverfolgt.
Am Ende haben wir nicht nur den kleinen Jungen in seine Familie zurückgebracht, sondern auch für eine erhebliche finanzielle Ausgleichszahlung und einer Veränderung der Strukturen im betreffenden Jugendamt sorgen können.
Nur mit sehr viel Geduld und Mandanten, die sich streng an alles gehalten haben, was wir ihnen geraten haben war das möglich.
Ich gab meine Kinder (Geburtsjahr 09 und 10) aufgrund meiner damaligen Lebenssituation zu ihrem Schutz freiwillig ab. Dies sollte eine vorübergehende Maßnahme sein. Aufgrund von Obdachlosigkeit wurde mit Bescheid vom 10.10.2011 das Ruhen meiner elterlichen Sorge beschlossen. Diese sei sofort auf mich zu übertragen, wenn mein Aufenthaltsort wieder bekannt sei. 08/12 bezog ich eine neue Wohnung und informierte vorab das JA.
Die Umgänge wurden bereits seit geraumer Zeit durch meinen Ex-Stiefvater, bei dem meine Kinder sich in Pflegschaft befänden boykottiert.
Ich forderte eine schrittweise Rückführung meiner Kinder in meinen Haushalt.
Das JA lehnte dies ab und erklärte mir, dass mein Sorgerecht inzwischen gänzlich entzogen sei und eine Rückübertragung der elterlichen Sorge auf meine Person aufgrund meiner wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse ausgeschlossen sei. Ein Verfahren vor Gericht würde lediglich dazu führen, dass auch mein Umgangsrecht beendet werden würde.
Leider war ich damals so naiv, dem JA zu glauben. Hätte ich zum damaligen Zeitpunkt bereits gewusst, dass ich Autistin bin, wäre mir dies wohl nicht passiert.
Erst nachdem meine Kinder 2018 durch das JA in Obhut genommen wurden, nachdem meine Mutter sich von ihrem Ex getrennt hat und sie mit den Kindern überfordert war, kam heraus, dass mir die elterliche Sorge nie entzogen worden war.
Ärgerlich war zu diesem Zeitpunkt, dass ich initiieren wollte, dass meine Kinder in eine 5-Tages-Wohngruppe kämen, um ihre Rückführung anzustreben & der Vormund, der eigentlich kein Vormund hätte sein dürfen, dies unterband.
Mir wurde also zu Unrecht für eine Dauer von 8 Jahren das Sorgerecht vom Jugendamt vorenthalten.
Zusätzlich wurden meine Kinder systematisch von mir entfremdet.
Gab es in DE schon mal einen vergleichbaren Fall?
Ob es in DE einen vergleichbaren Fall gab wissen wir nicht. Aber es ist gut denkbar. Grundsätzlich hätten Sie wohl zumindest Schadensersatzforderungen geltend machen können, diese dürften aber inzwischen verjährt sein.
Sehr geehrte Damen und Herren
Jungenamt hat abgeholt der Sohn von Meine Tochter mit falsch Grund ,mit Gewalt, der Sohn schockiert ist ,trotzdem hat gesagt in Videosn:ich will mit Mama bleiben aber hat ihm abgeholt und die Mama (meine Tochter) verletzt …
Alles mit beweist sind….
Seit 26.04.2023 und Jungenamt will nicht meine Tochter Besuch ihr Sohn ,nur ein Termin erste am 10.05.2023 zu sprechen mit meine Tochter und ex Man…
Wir haben Angst von Jungenamt weil kann andere Spiele…wir brauchen in diese Woche ein gute Rechtantwalt von euch am 10.05 mit meine Tochter da gehen in die Termin bitte und das Recht von meine Tochtet und Ihr Sohn zuruck geben…aber erst mein Enkel muss ab soffort zuruck für sein Mutter weil er in Depression ist…
Hilfe hilfe bitte🙏
Mit freundlichen Grüße
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Mein Sohn und ich sind aufgrund von Kindeswohlgefährdenden Behauptungen 2,5 Jahre getrennt worden. Es gab nur merkwürdige Anschuldigungen, Interpretationen von Familienhelferinnen und dem Jugendamt. Grundlage war meine psychische Erkrankung, die mich scheinbar ohne Beweise und Fakten zu einer Kindesmisshandlerin und Vernachlässigerin gemacht hat. Für die Behauptungen wurden nie medizinische oder psychologische Gutachten als Beweis vorgelegt und vom Gericht auch nie gefordert oder überprüft. Sich dagegen zu wehren hatte zur Folge, dass mein Sohn mich über eineinhalb Jahre nicht zu sehen bekam und im Endeffekt nur das nackig machen bei einem Rechtspsychologischem Gutachten dazu geführt hat, dass ich die elterliche Sorge wiederbekam und mein Kind dann sofort rückgeführt wurde.
Dieses Erlebnis mit diesem Rechts und Hilfesystem, hat tiefe seelische Wunden bei ihm hinterlassen und meine Wunden, als Opfer von Kindesmisshandlung und Missbrauch komplett aufgerissen.
Als Erzieherin, mehrfache Mutter und durchtherapierte Behinderte hatte ich trotz dieser negativen Erfahrungen in meiner Kindheit und Jugend immer daran geglaubt, dass es ok ist um Hilfe zu bitten und dass die Gesetze in unserem Land, gute Gesetze sind.
Doch nun mit 55 Jahren, nachdem mein Sohn und ich alles verloren haben, Existenz, Familie und das Vertrauen in dieses System, würde ich niemanden raten sich an das Jugendamt oder irgendwelche Träger der Jugendhilfe zu wenden.
Mein Sohn ist 12 Jahre alt. Er hasst das Jugendamt, leidet unter dem, was er in seiner Wohngruppe miterleben musste und sagt, er vertraut niemandem mehr.
Wir haben nicht grundlos um Hilfe gebeten, aber wir sind uns einig, wir werden nie wieder um Hilfe bitten. Doch wir sind uns auch einig, dass bloß weil andere Menschen, so mit uns umgegangen sind, wir selber nicht auch so mit uns umgehen werden und auch nicht mit anderen Menschen so umgehen werden.
Mit der Wut, der Fassungslosigkeit und der Trauer, die diese Erfahrung in uns ausgelöst, bzw bei mir erneuert hat, müssen wir nun alleine klar kommen.
Mein Sohn ist wieder zuhause. Die ihm zustehenden Gelder fließen nur zäh, weil das Jugendamt es versäumt hat, den zuständigen Stellen die notwendigen Mitteilungen zu machen.
Ich frage mich, wer sind hier in diesem Land eigentlich wirklich die Kindeswohlgefährder?
Ja, das Recht ist mühselig und nach über 2,5 Jahre wieder hergestellt.
Aber Gerechtigkeit gibt es nicht. Das ist mir klar. Außer man hat genug Geld um für Gerechtigkeit weiter zu kämpfen.
Wir müssen mit den Konsequenzen dieser Erfahrung klarkommen. Ansonsten hat es für alle anderen Beteiligten keinerlei Konsequenzen. Die Akte ist geschlossen.
Das alles ist einfach nur eine sehr traurige Bilanz für unser Rechts und Hilfesystem.
Ja, das ist wirklich eine traurige Bilanz. Trotzdem alles Gute für Sie und Ihren Sohn.
Hallo bräuchten auch Hilfe .Agieren Sie auch Deutschlandweit ?
Wir übernehmen Mandate und Gerichtstermine deutschlandweit, ja. Kontaktieren Sie uns gern über unser Kontaktformular oder buchen direkt eine Erstberatung.
Ja, wir arbeiten bundesweit. Buchen Sie gerne eine Erstberatung. https://www.anwalt-kindschaftsrecht.de/erstberatung/
Sie schreiben hier, dass es ein positives Auskommen gab, aber das arme Kind das die Eltern 8 Monate lang nicht sehen durfte und dadurch massiv traumatisiert worden sein muss, dem wird ein Schmerzensgeld auch nicht helfen. Auch die Eltern, die ihr kleines Kind 8 Monate lang (!!) vermissen mussten. Unfassbar.
Es geht doch hauptsächlich darum, dass die Kanzlei soweit gegangen ist und das Kind überhaupt wieder bei den Eltern ist. Dass die 24000 Euro im Artikel erwähnt wurden, ist nicht das Wichtigste. Hier wurden diejenigen, die falsch und schludrig gearbeitet haben, zur Rechenschaft gezogen.
Danke, genau so.
Das ist richtig.
Lieber Herr Bergmann,
vielen Dank für den Blogartikel. Er zeigt sehr gut auf, wie nachlässig von Jugendamtsmitarbeitern mit dem Thema In-Obhutnahme umgegangen wird. Der Artikel zeigt aber auch sehr gut auf, wo die rechtlichen Grenzen sind und wie man gegen ungerechtfertigte In-Obhutnahme durch Jugendämter vogehen kann. Das macht Mut für alle Betroffenen. Schade nur, dass man sieht dass auf verschiedenen Instanzen nicht korrekt gearbeitet wird und dass sich derartige Verfahren so lange hinziehen. Insbesondere für betroffene Kinder muß das eine schlimme Traumatisierung sein, die mit jedem Tag die so ein Verfahren dauert, schlimmer wird.
Viele Grüße
Hope for the brave and honest people
Danke für die Rückmeldung
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir kämpfen schon länger gegen das Jugendamt leider hoffnungslos daher brauchen wir dringend und schnell Hilfe
Wir brauchen auch Hilfe gegen das Jugendamt. Es wird immer gedroht bei Kleinigkeiten das sie uns die kids weg nehmen. Sie mischen sich( Jugendamt) in unser Familien Leben. Ich kann nicht mehr.
Buchen Sie bitte eine Erstberatung. https://www.anwalt-kindschaftsrecht.de/erstberatung/
Sehr geehrte Damen und Herren,
kann man das Urteil öffentlich einsehen?
Mit freundlichen Grüßen
Es gab hier kein Urteil, sondern einen Vergleich mit der Stadt.
Sehr geehrte Damen und Herren. Wir haben ein Problem mit dem Jugendamt. Wir brauchen Hilfe.
Melden Sie sich sehr gern bei uns über die Erstberatungsanmeldung. Dann können wir nach einem Termin suchen, an dem wir Sie telefonisch beraten, wenn Sie mögen.
Kaum vorstellbar, was für ein Albtraum für die Eltern. Große Leistung, dass da interveniert werden konnte. Traurig, dass teilweise so unprofessionell gearbeitet wird und werden kann.
Haben Sie vielen Dank für Ihren Kommentar!