Umgangs- und Sorgerechts-Blog

Sorgerecht

Das elterliche Sorgerecht umfasst das Recht zur Regelung aller Angelegenheiten des täglichen Lebens Ihres Kindes. Es steht den (verheirateten) Eltern grundsätzlich gemeinsam zu, wenn das Kind in der Ehe geboren wird. Das alleinige Sorgerecht steht zunächst der Kindesmutter zu, sofern die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet sind. Gerichtlich durchsetzbar ist auch die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf einen Elternteil, sofern die hierfür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen bestehen. Diese Verfahren sind in der Regel aufwendig und bedürfen eingehender Vorbereitung, nicht zuletzt, falls das Gericht im Wege der Amtsermittlung die Einholung eines familienpsychologischen Sachverständigengutachtens anordnet.