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Umgangs- und Sorgerechts-Blog

Reisepass oder Ausweis beantragen: ein Problem der elterlichen Sorge?

Matthias Bergmann
Ausweis und elterliche Sorge, geteilte elterliche Sorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht

Reisepass und elterliche Sorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgang und Urlaub

Ausweise beantragen – schwierig bei gemeinsamer Sorge?

Konflikte gibt es über alles mögliche, gerade zwischen streitenden Eltern. Egal ob bei gemeinsamen Sorgerecht oder alleinigem Sorgerecht, die Grenzen dessen, was man mit dem anderen Elternteil absprechen muss sind den Betroffenen oft unklar. Und auch in der Rechtsprechung nicht immer einheitlich.
Eins der häufigsten Probleme gemeinsamer elterlicher Sorge ist die Frage des Reisepasses der Kinder. Wer verreisen will – besonders ins nicht europäische Ausland – braucht einen Reisepass fürs Kind. Sonst ist am Flughafen ziemlich schnell das Ende der Reise erreicht. Aber was tun, wenn es diesen Reisepass noch nicht gibt, oder der alte abgelaufen oder verloren ist? Braucht man beim gemeinsamen Sorgerecht das Einverständnis des anderen Elternteils um einen Reisepass zu beantragen? Muss der andere Elternteil unterschreiben? Darf man als Elternteil alleine einen Reisepass beantragen?

Gemeinsame Sorgerecht und Reisen ins Ausland

Zunächst einmal ist es wichtig klar zu stellen, dass Reisen ins Ausland nicht zwingend Fragen des Sorgerechtes sind, die das Einverständnis des anderen Elternteils voraussetzen. Der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält darf Angelegenheiten des alltäglichen Lebens alleine bestimmen. Auch bei geteiltem Sorgerecht. Und der Elternteil, bei dem das Kind zum Umgang ist darf die Angelegenheit der tatsächlichen Versorgung bestimmen, während das Kind bei ihm ist. Das ergibt sich aus § 1867 I BGB. Gegenseitiges Einverständnis braucht es bei gemeinsamen Sorgerecht nur für Angelegenheiten erheblicher Bedeutung. Nur, was heisst das jetzt? Wichtig ist ja irgendwie vieles. Mit den genauen Details der Frage nach den Grenzen „erheblicher Bedeutung“ beim gemeinsamen Sorgerecht werden wir uns in einem anderen Beitrag beschäftigen. Für die Auslandsreise ist festzuhalten, dass grundsätzlich nur dann eine Angelegenheit erheblicher Bedeutung vorliegt, wenn die Reise mit besonderen Gefahren einhergeht. Das ist nach der Rechtsprechung zum Beispiel der Fall, wenn eine Reise
– länger und mit Gefahren verbunden ist (OLG Frankfurt FamRZ 2016, 1595)
– in Länder mit politischen Unruhen erfolgt (Ostukraine, Kolumbien, eventl. Türkei)
– bei sehr langen Flügen mit sehr kleinen Kindern (OLG Köln, FamRZ 1999, 249 f.)
Bei Reisen innerhalb der EU und in bekannte und oft besuchte Urlaubsländer dürfte inzwischen das Einverständnis des anderen Elternteils auch bei gemeinsamen Sorgerecht nicht mehr nötig sein. Damit stellt sich dann die Frage des Reisepass.

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Reisepass und Ausweise beantragen bei gemeinsamen Sorgerecht

Sehr häufig gibt es bei gemeinsamen Sorgerecht Streit zwischen den Eltern um die Beantragung des Reisepasses. Oder ein Elternteil ist gar nicht erreichbar oder reagiert nicht.
Die Antwort hierauf ist jedoch relativ einfach: die bloße Beantragung eines Ausweisdokumentes ist eine reine Formalie ohne weitreichende Folgen für das Kind und somit eine Angelegenheit des täglichen Lebens. Dies kann damit der Elternteil, welcher das Kind hauptsächlich betreut auch bei gemeinsamen Sorgerecht alleine und ohne Einverständnis erledigen (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2008, 163). Tatsächlich ergibt sich dies auch aus der vom Bundesinnenministerium erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (PassVwV). Unter Ziffer 6.1.3.4. heißt es dort, dass der Elternteil, bei dem das Kind sich gewöhnlich aufhält den Pass beantragen darf. Ein Einverständnis des anderen Elternteils muss nicht nachgewiesen werden, es sei denn, dass es Anzeichen dafür gibt, dass der andere Elternteil mit dem gewöhnlichen Aufenthalt nicht einverstanden ist. Ein Indiz hierfür ist die Eintragung des Kindes im Melderegister beim beantragenden Elternteil.
Der Elternteil, bei dem das Kind nicht gewöhnlich seinen Aufenthalt hat kann den Reisepass nur mit dem expliziten Einverständnis des anderen Elternteils beantragen. Notfalls ist dann gem. § 1628 BGB ein entsprechender Antrag zu stellen.

Reisepass und Ausweise beantragen bei alleinigem Sorgerecht

Noch einfacher wird es mit der Beantragung von Ausweispapieren bei alleinigem Sorgerecht. Die Entscheidung über Urlaubsreisen ist Teil des Aufenthaltsbestimmungsrechtes (OLG Karlsruhe, FamRZ 2015, 150, 151). Daraus ergibt sich, dass auch die für solche Reisen erforderliche Beantragung von Ausweispapieren im Aufenthaltsbestimmungsrecht enthalten ist (OLG Karlsruhe, FamRZ 2015, 150).

Reisepass und Ausweise beantragen für Umgang

Der Umgangsberechtigte hat zwar grundsätzlich auch das Recht mit seinem Kind Reisen anzutreten. Das beinhaltet aber hier nicht das Recht selber Ausweispapiere zu beantragen. Ggf. muss die Beantragung und Übergabe solcher Ausweispapiere, bzw. die Übertragung des Rechtes diese zu beantragen in einem gerichtlichen Verfahren erzwungen werden.

Wechselmodell und Ausweise oder Reisepass

Wie so häufig nimmt weder die einschlägige Rechtsprechung, noch die relevanten Rechtsverordnungen Rücksicht auf ein denkbares Wechselmodell.
In einem solchen wäre keiner der Eltern berechtigt ein Ausweispapier zu beantragen ohne das Einverständnis des anderen Elternteils einzuholen. Vermutlich würde der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist auf dem Amt mit seinem Antrag jedoch Erfolg haben, da dort die Indizwirkung des Melderegisters nach PassVwV greifen würde. In allen anderen Fällen müsste diese Frage im Streitfall gerichtlich geklärt werden.

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