Familienpsychologische Gutachten sind in der Praxis von Umgangsrecht und Sorgerecht sehr häufig. Streiten sich die Eltern (oder auch andere Beteiligte) um Belange der Kinder vor Gericht stellt sich grundsätzlich immer die Frage, was prognostisch für die Zukunft für die Kinder unter verschiedenen Szenarien zu erwarten ist. Dabei ist, je nach Rechtsfrage, entweder das Beste für das Kindeswohl der Maßstab, oder aber die Frage einer möglichen oder schon eingetretenen Kindeswohlgefahr. Diese Fragen können oft nur beantwortet werden, wenn bestimmte psychologische Tatsachen festgestellt werden. Die Richter, in deren Ausbildung Fragen von Psychologie und Pädagogik genauso wenig vorkommt wie eine intensivere Behandlung der speziellen Rechtsfragen des Umgangsrechts und Sorgerechts können diese Tatsachenfeststellung selbst nicht vornehmen. Sie sind Juristen, keine Psychologen. Leider aber nehmen die Gerichte sehr häufig auch die juristischen Aufgaben nicht oder nur mangelhaft wahr und delegieren die eigentliche richterliche Aufgabe der Entscheidungsfindung in die Hand der Psychologen oder Pädagogen. Gleichzeitig halten die meisten dieser Gutachter selbst die Minimalstandards wissenschaftlichen Arbeitens nicht ein (vor allem, weil die Gerichte das nicht erwarten). Daher sind familienpsychologische und auch sonstige familiengerichtliche Gutachten erschreckend häufig von extrem mangelhafter Qualität (vgl Presse). Hier ist es oft schwierig die richtige Vorgehensweise zu finden und es ergeben sich viele Fragen:
- Was erwartet mich bei einem familienpsychologischen Gutachten?
- Muss ich an einem familienpsychologischen Gutachten teilnehmen?
- Muss mein Kind an einer familiengerichtlichen Begutachtung teilnehmen?
- Was darf in einem familienpsychologischen Gutachten gefragt werden?
- Wann und warum wird ein familienpsychologisches Gutachten gemacht?
- Wer darf ein familienpsychologisches Gutachten machen?
- Wer darf andere familiengerichtliche Gutachten machen?
- Wie verstehe ich den Inhalt eines familienpsychologischen Gutachtens?
- Warum schreibt der Gutachter im familiengerichtlichen Gutachten so viele schlimme Dinge über mich, und wiederholt die Lügen der anderen Seite?
- Muss ich alle falschen und unwahren Aussagen im familiengerichtlichen Gutachten widerlegen und beweisen, dass das nicht stimmt?
- Was sollte ich dem Gutachter in einem familiengerichtlichen Gutachten erzählen?
- Muss ich dem Gutachter zeigen, dass ich Recht habe?
- Wann ist ein familiengerichtlicher Gutachter befangen?
- Darf der Gutachter im familiengerichtlichen Gutachten mit dritten Personen reden?
- Gibt es Qualitätsstandards an die sich ein Gutachter bei familienpsychologischen Gutachten halten muss?
- Gibt es Tests, die in einem familienpsychologischen Gutachten verwendet werden? Gibt es Tests, die nicht verwendet werden sollten?
- Darf ich zu der familienpsychologischen Begutachtung jemanden mitnehmen? Darf ich das Gespräch mit dem Gutachter aufnehmen?
- Was mache ich, wenn das Gutachten schlecht ist?
- Wie lange darf die Erarbeitung eines Gutachtens dauern? Wie lange dauert sie normalerweise?
Was erwartet mich bei einem familienpsychologischen Gutachten?
Bei einem familienpsychologischen Gutachten kommt es meist zu einer Reihe Gespräche zwischen Gutachter und den Erwachsenen. Dabei werden bisweilen Tests eingesetzt. Daneben wird meist mindestens eine sog. Interaktionsbeobachtung durchgeführt. Das ist eine Situation, in der der Gutachter die Eltern mit den Kindern beobachtet. Daneben wird ein Gutachter oft auch mit weiteren Personen reden, vor allem den Mitarbeitern vom Jugendamt, Umgangsbegleitern, Partnern, Kindergärtnern und Lehrern.
Wenn der Gutachter den Auftrag zu einem sog. lösungsorientierten familienpsychologischen Gutachten erhalten hat, so wird er versuchen zwischen den Parteien zu vermitteln. Eine solche Vermittlung ist aber nur zulässig, wenn der Gutachter hierzu durch das Gericht beauftragt wurde (§ 163 II FamFG). Ein Gutachter, welcher ohne so einen Auftrag trotzdem vermittelnd tätig wird, kann sich dadurch befangen machen (OLG Hamm, Beschluss vom 02.09.2010 – 4 WF 111/10 ; OLG Naumburg FamRZ 2012, 657 f.; auch Empfehlungen einer Arbeitsgruppe von Richterinnen und Richtern der Familiensenate des OLG Celle NZFam 2015, 814 (815)).
Insgesamt dauert ein solches Gutachten normalerweise ca. 4-7 Monate. Sodann wird das Gutachten den Parteien zur Stellungnahme zugesendet und das Gericht setzte einen Erörterungstermin an.
Muss ich an einem familienpsychologischen Gutachten teilnehmen?
Nein. Die Teilnahme an familienpsychologischen Gutachten (und auch anderen familiengerichtlichen Begutachtungen) ist freiwillig. Sie können die Teilnahme verweigern. Das Gericht darf aus dieser Verweigerung keinerlei negative Schlussfolgerungen ziehen (BGH, Beschluss vom 17. 2. 2010 – XII ZB 68/09 (OLG München)).
Es darf sie allerdings zum Termin laden (sie müssen dann auch kommen) und den Gutachter ebenfalls zum Termin laden. Das Ziel wäre dann, dass der Gutachter aus den Beobachtungen ihres Verhaltens im Termin Schlüsse zieht. Allerdings gibt es auch hierauf eine klare Antwort. Denn sie können zwar gezwungen werden am Termin teil zu nehmen, aber niemand kann Sie zwingen etwas zu sagen oder mehr zu tun, als im Termin zu sitzen und still zu sein. Und aus einem Verhalten, dass aus reinem Schweigen besteht kann kein Gutachter etwas schließen.
Dennoch ist eine völlige Verweigerung eines familienpsychologischen Gutachtens nur in Ausnahmefällen vernünftig. Vielmehr sollte eine Verweigerung im Normalfall lediglich als taktisches Mittel genutzt werden, mit dem erreicht werden kann, dass das Gericht einen fachlich einwandfreien und rechtlich tragfähigen Auftrag gibt und der Gutachter fachliche Standards einhält.
Im Einzelfall sollte eine Begutachtung aber schlicht verweigert werden.
Muss mein Kind an einer familiengerichtlichen Begutachtung teilnehmen?
Das entscheidet der Sorgeberechtigte, bei gemeinsamen Sorgerecht beide Sorgeberechtigten. Wenn Sie alleine sorgeberechtigt sind können Sie die Teilnahme verweigern. Allerdings kann das Gericht dann das Sorgerecht insoweit gem. § 1666 BGB entziehen, wie in der dadurch nicht vorhandenen Möglichkeit der Aufklärung eine Gefahr für das Kind zu sehen ist. Das ist dann wiederum ein getrenntes, neues Verfahren. Und dieser Entzug darf auch nur geschehen, wenn belegt werden kann, dass andernfalls eine Kindeswohlgefahr vorliegt.
Eine solche Verweigerung sollte man nur nach reiflicher Überlegung und als Teil eines sorgsam erarbeiteten strategischen Plans vornehmen.
Was darf in einem familienpsychologischen Gutachten gefragt werden?
Es darf nur nach (psychologischen) Tatsachen gefragt werden. Rechtliche Fragen scheiden aus. Hier sind Fehler im Beweisbeschluss häufig.
Wann und warum wird ein familienpsychologisches Gutachten gemacht?
Rechtlich eigentlich nur, wenn der Richter eine Tatsache abgeklärt haben will, die er selber (mangels Fachkenntnis) nicht feststellen kann. Leider wird häufig dann ein Gutachten eingeholt, wenn der Richter einfach ratlos, entscheidungsschwach oder überfordert ist. Hier gilt es frühzeitig lenkend ein zu greifen.
Noch Fragen? Wir helfen Ihnen weiter. Kontaktieren Sie uns.Wer darf ein familienpsychologisches Gutachten machen?
Psychologen. Laut geltender Fachstandards (Fachtstandards 2015) sollen als Sachverständige „in erster Linnie Personen benannt werden, die über ein abgeschlossenes Studium der Psychologie (Diplom oder Master) oder der Medizin (Staatsexamen) verfügen.“
Wer darf andere familiengerichtliche Gutachten machen?
Jeweils die qualifizierten Professionen, das bedeutet psychiatrische Fragen dürfen nur Psychiater beantworten, psychologische Fragen nur Psychologen etc. Ggf. müssen mehrere Gutachter für unterschiedliche Fragen herangezogen werden.
Wie verstehe ich den Inhalt eines familienpsychologischen Gutachtens?
Langsam und vorsichtig lesen. Die Struktur des Gutachtens ist wichtig. Für den ungeübten Leser ist vieles missverständlich und schwierig richtig zu gewichten. Bei jedem familiengerichtlichen Gutachten das sie betrifft sollten sie zu allererst das Ergebnis lesen und sich fragen, ob sie damit leben können. Dann kann Ihnen relativ egal sein, wie der Gutachter dorthin gekommen ist. Sie haben als Betroffene genug Baustellen, legen sie sich nicht unnötig weitere Streitfelder zu.
Wenn das Ergebnis nicht zufriedenstellend ist, lesen sie das familienpsychologische Gutachten vollständig. Hier sind einige Regeln zum Verständnis zu beachten:
Große Teile eines Gutachtens beinhalten einfach die Wiedergabe dessen, was der Gutachter von den verschiedenen Personen gehört hat. Diese Schilderungen wird der Gutachter im Konjunktiv wiedergeben. Damit signalisiert er, dass dies nicht seine Auffassung ist, und er diese auch nicht als wahr unterstellt.
Davon zu trennen sind methodische Ausführungen (wie geht der Gutachter vor), Berichte zu Gegebenheiten die der Gutachter selber beobachtet hat und Schlussfolgerungen. In einem brauchbaren Gutachten sind diese Dinge klar erkennbar von einander getrennt.
Warum schreibt der Gutachter im familiengerichtlichen Gutachten so viele schlimme Dinge über mich, und wiederholt die Lügen der anderen Seite?
Der Gutachter im familienpsychologischen Gutachten muss alles wiedergeben, was für sein Ergebnis relevant ist. Das bedeutet, dass er auch erkennbare Lügen wiedergeben wird, darauf sein Ergebnis aber nicht unbedingt stützt.
Muss ich alle falschen und unwahren Aussagen im familiengerichtlichen Gutachten widerlegen und beweisen, dass das nicht stimmt?
Nein. Sie müssen nur den Aussagen gegenübertreten, die für das Ergebnis relevant sind. Hier gilt es mit ihrem Anwalt eine kluge Strategie zu entwickeln, mir der sich die Wirkung eines fachlich schlechten Gutachtens abmildern lässt. Auf keinen Fall sollten sie versuchen alleine und direkt bei Gericht ihre Sicht der Dinge zu schildern. Dies wird nahezu immer gegen Sie verwendet werden.
Was sollte ich dem Gutachter in einem familiengerichtlichen Gutachten erzählen?
Ein Gutachter ist keine Kummerkiste. Bitte überlegen Sie sich, welche Schilderungen Sie abgeben, und wie sie sich verhalten. Orientieren Sie sich daran, dass ein „guter“ Elternteil sich stets reflektiert, kritikfähig und deeskalierend verhalten wird. Außerdem sollten die Kinder immer im Mittelpunkt der Schilderungen stehen.
Noch Fragen? Wir helfen Ihnen weiter. Kontaktieren Sie uns.Muss ich dem Gutachter zeigen, dass ich Recht habe?
Nein. Damit erreichen sie normalerweise eher das Gegenteil dessen was sie wollen.
Wann ist ein familiengerichtlicher Gutachter befangen?
Wenn er sich in einer Weise verhält, die begründeten Anlass zu Zweifeln an seiner Objektivität gibt. Das ist auf jeden Fall der Fall, wenn der
– Gutachter lösungsorientiert arbeitet ohne dafür von Gericht beauftragt zu sein
– Das Umgangsrecht tatsächlich regelt oder dazu anregt, obwohl er nur für das Sorgerecht beauftragt ist
– Streitigen Sachverhalt einseitig als wahr annimmt
– Seine Fachkompetenz überschreitet (psychiatrische Diagnosen durch Psychologen)
– Das Gutachten durch Mitarbeiter erstellen lässt
– Erklärungen des Sachverständigen wie das Gericht entscheiden wird gegenüber den Beteiligten
– Mitfahren bei einem Elternteil zur Abholung des Kindes
– Unsachliche, kränkende oder beleidigende Äußerungen
Auch hier sollte sorgfältig überlegt werden, ob ein Befangenheitsgesuch Sinn macht.
Darf der Gutachter im familiengerichtlichen Gutachten mit dritten Personen reden?
Hier gibt es einen erheblichen Graubereich. Grundsätzlich ist es nämlich Aufgabe des Gerichtes einen Sachverhalt festzustellen und Zeugen zu vernehmen. Wenn es also um Gegebenheiten geht, welche die Eltern unterschiedlich beschreiben (die Sachschilderung des Ablaufes ist unterschiedlich), dann dar f der Gutachter dass nicht selber durch Anhörung Dritter aufklären. Andererseits ist die Anhörung Dritter (Lehrer, Kindergärtner, Partner) zulässig als weiteres Erkenntnismittel für eine psychologische Bewertung. Hier ist allerdings wichtig, dass jeweils Schweigepflichtentbindungen vorliegen (bei Lehrern kann nur die Schulbehörde von der Schweigepflicht entbinden, die Eltern können das nicht).
Gibt es Qualitätsstandards an die sich ein Gutachter bei familienpsychologischen Gutachten halten muss?
Ja. Es gibt etablierte Qualitätsstandards. Leider werden diese – trotz eindeutiger wissenschaftlicher Belege darüber, dass diese nahezu flächendeckend nicht eingehalten werden (Studie Fernuni Hagen) – aber durch die Gerichte immer noch nicht konsequent angewendet. Hier gilt es einen starken Vortrag aus psychologischen Gegengutachten und fundiertem rechtlichen Vortrag zu machen. Dabei wird dies meist erst beim OLG Wirkung zeigen.
Gibt es Tests, die in einem familienpsychologischen Gutachten verwendet werden? Gibt es Tests, die nicht verwendet werden sollten?
Ja, es gibt eine hohe Bandbreite an Tests. Nicht verwendbar als Grundlage einer Schlussfolgerung sind die sog. „projektiven Tests“, zum Beispiel der Schloßzeichen Test, der Sonnen Test oder der Düss-Fabel Test
Darf ich zu der familienpsychologischen Begutachtung jemanden mitnehmen? Darf ich das Gespräch mit dem Gutachter aufnehmen?
Ja. Sie dürfen jemanden mitnehmen oder auf einer Aufzeichnung bestehen.
Was mache ich, wenn das Gutachten schlecht ist?
Ein qualitatives Gutachten gilt es frühzeitig mit einem guten Gegengutachten und einem umfangreichen und rechtlich aussagekräftigen anwaltlichen Schriftsatz entgegen zu treten. Hier ist schnelles, gründliches und koordiniertes Handeln nötig. Leider haben schlechte familienpsychologische Gutachten eine hohe faktische Wirkung.
Wie lange darf die Erarbeitung eines Gutachtens dauern? Wie lange dauert sie normalerweise?
Dem Gutachter ist eine Frist durch das Gericht zu setzen. Normalerweise werden hier 4-5 Monate angesetzt. Tatsächlich sind längere Bearbeitungszeiten die Norm. Rechnen Sie mit 6-8 Monaten. Sollte der Gutachter eine Frist nicht einhalten gibt es inzwischen die Möglichkeit ihm Druck zu machen. Auch lässt sich mittels der Verzögerungsrüge (§ 155 b FamFG) gegen ein zu lang dauerndes Verfahren angehen.
Noch Fragen? Wir helfen Ihnen weiter. Kontaktieren Sie uns.
Das Gericht hat ein Familiengutachten im November 2022 in Auftrag gegeben.. Frist zur Erstellung des Gutachtens wurde auf den 15.02.2023 bestimmt. Es passierte nichts. Die Gegenseite fragte Mitte März 2023 beim Gericht nach. Das Gericht erließ eine neue Frist bis zum 15. April 2023. Am 21.04.2023 schrieb die Gutachterin an dass Gericht, sie habe die Akten erst im Februar 2023 erhalten und braucht Zeit bis Mitte Mai. Kann hier eine Beschleunigungsrüge sinnvoll sein? Dass Gericht hat bereits der KM dreimal das alleinige Sorgerecht (Schule und medizinische Versorgung) übertragen, weil der KV leider querulantische Klagenverhalten zeigt. Das Gutachten kann keine Sachverhaltsaufklärung bringen. Es geht um das alleinige Sorgerecht für die Mutter um die Rechtskosten zu reduzieren.
Ja, da kann und sollte man (dringend) Beschleunigungsrüge erheben. Viel wichtiger aber: wenn der Fall so eindeutig ist, warum gibt es dann überhaupt ein Gutachten? Was will denn das Gericht herausfinden mit dem Gutachten?
Was bedeutet es wenn bei dem Gutachten parenthifizierung beinhaltet. Muss das Gericht darauf reagieren?
Das kommt sehr darauf an, was genau damit gemeint ist, wie die weiteren Umstände sind, wie das Gutachten qualitativ gehalten ist, etc.. Wir können das gerne im Rahmen einer Erstberatung mit Ihnen einschätzen. https://www.anwalt-kindschaftsrecht.de/erstberatung/
Die Gutachter verweigern einen Zeugen. Dieser würde mich angeblich bei den Tests stören.
Das ist eine übliche Rückmeldung. In dieser Situation müssen Sie mit Ihrem Rechtsanwalt/Rechtsanwältin erwägen wie Sie weiter vorgehen. Das hängt enorm von der individuellen Verfahrenssituation ab. Die Oberlandesgerichte haben inzwischen eine unterschiedliche Rechtsprechung zu der Frage, ob man auf einem Zeugen und/oder einer Aufnahme bestehen kann. Eine genauere Analyse können wir gerne im Rahmen einer Erstberatung geben. Diese können Sie über unsere Website buchen.
Guter und hilfreicher Artikel. Vielen Dank.