Telefonischer Kontakt

Zwischen 8:30 und 14 Uhr sind wir telefonisch grundsätzlich erreichbar. Für einen Erstkontakt nutzen Sie bitte die Möglichkeit sich zur Erstberatung anzumelden.

040 – 36 036 217

Anmeldung zur Erstberatung

Was bedrückt Sie? Wie können wir Ihnen und Ihrem Kind helfen? Unsere Erstberatung hilft Ihnen bei allen Fragen zu Sorgerecht, Umgangsrecht, Inobhutnahme oder Gutachten. Wir sind für Sie da.

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Online Anmeldung, wir können telefonisch keine Erstkontakte entgegennehmen. Die Online Anmeldung ist der schnellste Weg zu einer Beratung.

Hier anmelden

Umgangs- und Sorgerechts-Blog
Familienpsychologische Gutachten – <br>Probleme und Fragen

Familienpsychologische Gutachten –
Probleme und Fragen

Matthias Bergmann

Familienpsychologische Gutachten sind in der Praxis von Umgangsrecht und Sorgerecht sehr häufig. Streiten sich die Eltern (oder auch andere Beteiligte) um Belange der Kinder vor Gericht stellt sich grundsätzlich immer die Frage, was prognostisch für die Zukunft für die Kinder unter verschiedenen Szenarien zu erwarten ist. Dabei ist, je nach Rechtsfrage, entweder das Beste für das Kindeswohl der Maßstab, oder aber die Frage einer möglichen oder schon eingetretenen Kindeswohlgefahr. Diese Fragen können oft nur beantwortet werden, wenn bestimmte psychologische Tatsachen festgestellt werden. Die Richter, in deren Ausbildung Fragen von Psychologie und Pädagogik genauso wenig vorkommt wie eine intensivere Behandlung der speziellen Rechtsfragen des Umgangsrechts und Sorgerechts können diese Tatsachenfeststellung selbst nicht vornehmen. Sie sind Juristen, keine Psychologen. Leider aber nehmen die Gerichte sehr häufig auch die juristischen Aufgaben nicht oder nur mangelhaft wahr und delegieren die eigentliche richterliche Aufgabe der Entscheidungsfindung in die Hand der Psychologen oder Pädagogen. Gleichzeitig halten die meisten dieser Gutachter selbst die Minimalstandards wissenschaftlichen Arbeitens nicht ein (vor allem, weil die Gerichte das nicht erwarten). Daher sind familienpsychologische und auch sonstige familiengerichtliche Gutachten erschreckend häufig von extrem mangelhafter Qualität (vgl Presse). Hier ist es oft schwierig die richtige Vorgehensweise zu finden und es ergeben sich viele Fragen:

Inhaltsverzeichnis

Was erwartet mich bei einem familienpsychologischen Gutachten?

Bei einem familienpsychologischen Gutachten kommt es meist zu einer Reihe Gespräche zwischen Gutachter und den Erwachsenen. Dabei werden bisweilen Tests eingesetzt. Daneben wird meist mindestens eine sog. Interaktionsbeobachtung durchgeführt. Das ist eine Situation, in der der Gutachter die Eltern mit den Kindern beobachtet. Daneben wird ein Gutachter oft auch mit weiteren Personen reden, vor allem den Mitarbeitern vom Jugendamt, Umgangsbegleitern, Partnern, Kindergärtnern und Lehrern.
Wenn der Gutachter den Auftrag zu einem sog. lösungsorientierten familienpsychologischen Gutachten erhalten hat, so wird er versuchen zwischen den Parteien zu vermitteln. Eine solche Vermittlung ist aber nur zulässig, wenn der Gutachter hierzu durch das Gericht beauftragt wurde (§ 163 II FamFG). Ein Gutachter, welcher ohne so einen Auftrag trotzdem vermittelnd tätig wird, kann sich dadurch befangen machen (OLG Hamm, Beschluss vom 02.09.2010 – 4 WF 111/10 ; OLG Naumburg FamRZ 2012, 657 f.;  auch Empfehlungen einer Arbeitsgruppe von Richterinnen und Richtern der Familiensenate des OLG Celle NZFam 2015, 814 (815)).
Insgesamt dauert ein solches Gutachten normalerweise ca. 4-7 Monate. Sodann wird das Gutachten den Parteien zur Stellungnahme zugesendet und das Gericht setzte einen Erörterungstermin an.

Muss ich an einem familienpsychologischen Gutachten teilnehmen?

Nein. Die Teilnahme an familienpsychologischen Gutachten (und auch anderen familiengerichtlichen Begutachtungen) ist freiwillig. Sie können die Teilnahme verweigern. Das Gericht darf aus dieser Verweigerung keinerlei negative Schlussfolgerungen ziehen (BGH, Beschluss vom 17. 2. 2010 – XII ZB 68/09 (OLG München)).
Es darf sie allerdings zum Termin laden (sie müssen dann auch kommen) und den Gutachter ebenfalls zum Termin laden. Das Ziel wäre dann, dass der Gutachter aus den Beobachtungen ihres Verhaltens im Termin Schlüsse zieht. Allerdings gibt es auch hierauf eine klare Antwort. Denn sie können zwar gezwungen werden am Termin teil zu nehmen, aber niemand kann Sie zwingen etwas zu sagen oder mehr zu tun, als im Termin zu sitzen und still zu sein. Und aus einem Verhalten, dass aus reinem Schweigen besteht kann kein Gutachter etwas schließen.
Dennoch ist eine völlige Verweigerung eines familienpsychologischen Gutachtens nur in Ausnahmefällen vernünftig. Vielmehr sollte eine Verweigerung im Normalfall lediglich als taktisches Mittel genutzt werden, mit dem erreicht werden kann, dass das Gericht einen fachlich einwandfreien und rechtlich tragfähigen Auftrag gibt und der Gutachter fachliche Standards einhält.
Im Einzelfall sollte eine Begutachtung aber schlicht verweigert werden.

Muss mein Kind an einer familiengerichtlichen Begutachtung teilnehmen?

Das entscheidet der Sorgeberechtigte, bei gemeinsamen Sorgerecht beide Sorgeberechtigten. Wenn Sie alleine sorgeberechtigt sind können Sie die Teilnahme verweigern. Allerdings kann das Gericht dann das Sorgerecht insoweit gem. § 1666 BGB entziehen, wie in der dadurch nicht vorhandenen Möglichkeit der Aufklärung eine Gefahr für das Kind zu sehen ist. Das ist dann wiederum ein getrenntes, neues Verfahren. Und dieser Entzug darf auch nur geschehen, wenn belegt werden kann, dass andernfalls eine Kindeswohlgefahr vorliegt.
Eine solche Verweigerung sollte man nur nach reiflicher Überlegung und als Teil eines sorgsam erarbeiteten strategischen Plans vornehmen.

Was darf in einem familienpsychologischen Gutachten gefragt werden?

Es darf nur nach (psychologischen) Tatsachen gefragt werden. Rechtliche Fragen scheiden aus. Hier sind Fehler im Beweisbeschluss häufig.

Wann und warum wird ein familienpsychologisches Gutachten gemacht?

Rechtlich eigentlich nur, wenn der Richter eine Tatsache abgeklärt haben will, die er selber (mangels Fachkenntnis) nicht feststellen kann. Leider wird häufig dann ein Gutachten eingeholt, wenn der Richter einfach ratlos, entscheidungsschwach oder überfordert ist. Hier gilt es frühzeitig lenkend ein zu greifen.

*

Wer darf ein familienpsychologisches Gutachten machen?

Psychologen. Laut geltender Fachstandards (Fachtstandards 2015) sollen als Sachverständige „in erster Linnie Personen benannt werden, die über ein abgeschlossenes Studium der Psychologie (Diplom oder Master) oder der Medizin (Staatsexamen) verfügen.“

Wer darf andere familiengerichtliche Gutachten machen?

Jeweils die qualifizierten Professionen, das bedeutet psychiatrische Fragen dürfen nur Psychiater beantworten, psychologische Fragen nur Psychologen etc. Ggf. müssen mehrere Gutachter für unterschiedliche Fragen herangezogen werden.

Wie verstehe ich den Inhalt eines familienpsychologischen Gutachtens?

Langsam und vorsichtig lesen. Die Struktur des Gutachtens ist wichtig. Für den ungeübten Leser ist vieles missverständlich und schwierig richtig zu gewichten. Bei jedem familiengerichtlichen Gutachten das sie betrifft sollten sie zu allererst das Ergebnis lesen und sich fragen, ob sie damit leben können. Dann kann Ihnen relativ egal sein, wie der Gutachter dorthin gekommen ist. Sie haben als Betroffene genug Baustellen, legen sie sich nicht unnötig weitere Streitfelder zu.
Wenn das Ergebnis nicht zufriedenstellend ist, lesen sie das familienpsychologische Gutachten vollständig. Hier sind einige Regeln zum Verständnis zu beachten:
Große Teile eines Gutachtens beinhalten einfach die Wiedergabe dessen, was der Gutachter von den verschiedenen Personen gehört hat. Diese Schilderungen wird der Gutachter im Konjunktiv wiedergeben. Damit signalisiert er, dass dies nicht seine Auffassung ist, und er diese auch nicht als wahr unterstellt.
Davon zu trennen sind methodische Ausführungen (wie geht der Gutachter vor), Berichte zu Gegebenheiten die der Gutachter selber beobachtet hat und Schlussfolgerungen. In einem brauchbaren Gutachten sind diese Dinge klar erkennbar von einander getrennt.

Warum schreibt der Gutachter im familiengerichtlichen Gutachten so viele schlimme Dinge über mich, und wiederholt die Lügen der anderen Seite?

Der Gutachter im familienpsychologischen Gutachten muss alles wiedergeben, was für sein Ergebnis relevant ist. Das bedeutet, dass er auch erkennbare Lügen wiedergeben wird, darauf sein Ergebnis aber nicht unbedingt stützt.

Muss ich alle falschen und unwahren Aussagen im familiengerichtlichen Gutachten widerlegen und beweisen, dass das nicht stimmt?

Nein. Sie müssen nur den Aussagen gegenübertreten, die für das Ergebnis relevant sind. Hier gilt es mit ihrem Anwalt eine kluge Strategie zu entwickeln, mir der sich die Wirkung eines fachlich schlechten Gutachtens abmildern lässt. Auf keinen Fall sollten sie versuchen alleine und direkt bei Gericht ihre Sicht der Dinge zu schildern. Dies wird nahezu immer gegen Sie verwendet werden.

Was sollte ich dem Gutachter in einem familiengerichtlichen Gutachten erzählen?

Ein Gutachter ist keine Kummerkiste. Bitte überlegen Sie sich, welche Schilderungen Sie abgeben, und wie sie sich verhalten. Orientieren Sie sich daran, dass ein „guter“ Elternteil sich stets reflektiert, kritikfähig und deeskalierend verhalten wird. Außerdem sollten die Kinder immer im Mittelpunkt der Schilderungen stehen.

*

Muss ich dem Gutachter zeigen, dass ich Recht habe?

Nein. Damit erreichen sie normalerweise eher das Gegenteil dessen was sie wollen.

Wann ist ein familiengerichtlicher Gutachter befangen?

Wenn er sich in einer Weise verhält, die begründeten Anlass zu Zweifeln an seiner Objektivität gibt. Das ist auf jeden Fall der Fall, wenn der
– Gutachter lösungsorientiert arbeitet ohne dafür von Gericht beauftragt zu sein
– Das Umgangsrecht tatsächlich regelt oder dazu anregt, obwohl er nur für das Sorgerecht beauftragt ist
– Streitigen Sachverhalt einseitig als wahr annimmt
– Seine Fachkompetenz überschreitet (psychiatrische Diagnosen durch Psychologen)
– Das Gutachten durch Mitarbeiter erstellen lässt
– Erklärungen des Sachverständigen wie das Gericht entscheiden wird gegenüber den Beteiligten
– Mitfahren bei einem Elternteil zur Abholung des Kindes
– Unsachliche, kränkende oder beleidigende Äußerungen
Auch hier sollte sorgfältig überlegt werden, ob ein Befangenheitsgesuch Sinn macht.

Darf der Gutachter im familiengerichtlichen Gutachten mit dritten Personen reden?

Hier gibt es einen erheblichen Graubereich. Grundsätzlich ist es nämlich Aufgabe des Gerichtes einen Sachverhalt festzustellen und Zeugen zu vernehmen. Wenn es also um Gegebenheiten geht, welche die Eltern unterschiedlich beschreiben (die Sachschilderung des Ablaufes ist unterschiedlich), dann dar f der Gutachter dass nicht selber durch Anhörung Dritter aufklären. Andererseits ist die Anhörung Dritter (Lehrer, Kindergärtner, Partner) zulässig als weiteres Erkenntnismittel für eine psychologische Bewertung. Hier ist allerdings wichtig, dass jeweils Schweigepflichtentbindungen vorliegen (bei Lehrern kann nur die Schulbehörde von der Schweigepflicht entbinden, die Eltern können das nicht).

Gibt es Qualitätsstandards an die sich ein Gutachter bei familienpsychologischen Gutachten halten muss?

Ja. Es gibt etablierte Qualitätsstandards. Leider werden diese – trotz eindeutiger wissenschaftlicher Belege darüber, dass diese nahezu flächendeckend nicht eingehalten werden (Studie Fernuni Hagen) – aber durch die Gerichte immer noch nicht konsequent angewendet. Hier gilt es einen starken Vortrag aus psychologischen Gegengutachten und fundiertem rechtlichen Vortrag zu machen. Dabei wird dies meist erst beim OLG Wirkung zeigen.

Gibt es Tests, die in einem familienpsychologischen Gutachten verwendet werden? Gibt es Tests, die nicht verwendet werden sollten?

Ja, es gibt eine hohe Bandbreite an Tests. Nicht verwendbar als Grundlage einer Schlussfolgerung sind die sog. „projektiven Tests“, zum Beispiel der Schloßzeichen Test, der Sonnen Test oder der Düss-Fabel Test

Darf ich zu der familienpsychologischen Begutachtung jemanden mitnehmen? Darf ich das Gespräch mit dem Gutachter aufnehmen?

Ja. Sie dürfen jemanden mitnehmen oder auf einer Aufzeichnung bestehen.

Was mache ich, wenn das Gutachten schlecht ist?

Ein qualitatives Gutachten gilt es frühzeitig mit einem guten Gegengutachten und einem umfangreichen und rechtlich aussagekräftigen anwaltlichen Schriftsatz entgegen zu treten. Hier ist schnelles, gründliches und koordiniertes Handeln nötig. Leider haben schlechte familienpsychologische Gutachten eine hohe faktische Wirkung.

Wie lange darf die Erarbeitung eines Gutachtens dauern? Wie lange dauert sie normalerweise?

Dem Gutachter ist eine Frist durch das Gericht zu setzen. Normalerweise werden hier 4-5 Monate angesetzt. Tatsächlich sind längere Bearbeitungszeiten die Norm. Rechnen Sie mit 6-8 Monaten. Sollte der Gutachter eine Frist nicht einhalten gibt es inzwischen die Möglichkeit ihm Druck zu machen. Auch lässt sich mittels der Verzögerungsrüge (§ 155 b FamFG) gegen ein zu lang dauerndes Verfahren angehen.

*
4.4 5 Bewertungen
Bewerten Sie diesen Artikel
Subscribe
Notify of
guest
31 Kommentare
Neueste zuerst
Älteste zuerst Am besten bewertete zuerst
Inline Feedbacks
View all comments
Oksi
Oksi
vor 2 Monaten

Hallo,
Kann ich Kopien der Aufzeichnungen unserer Gespräche erhalten, die während der Sitzungen mit der Gutachter gemacht wurden?

Jennifer Otto
Admin
Jennifer Otto
vor 2 Monaten
Antwort an  Oksi

Hallo Oksi,

es kann immer versucht werden eine Herausgabe der Aufzeichnungen über das Gericht von der Gutachterin/ dem Gutachter zu erhalten. Es kommt aber darauf an, um welche Aufzeichnungen genau es geht. Der richtige Weg ist über einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Gericht.

Oksi
Oksi
vor 2 Monaten
Antwort an  Jennifer Otto

danke für die Antwort! Unser Gutachter sagt, dass ich sie nicht sofort erhalten kann, da dies der Schutz personenbezogener Daten ist, aber das sind meine Daten. In seiner Praxis soll er sie vor dem Zugriff Dritter schützen, aber wie können meine Daten vor mir geschützt werden?

Darüber hinaus haben wir bereits einmal eine ähnliche Prozedur durchlaufen und ich habe, genau wie der Vater des Kindes, in aller Ruhe Kopien der Aufzeichnungen unserer Gespräche erhalten.
Das Anfordern von Daten über das Gericht ist immer ein langwieriges Verfahren.
Ist es wirklich üblich, dass Mutter und Vater des Kindes diese Aufzeichnungen nicht selbst erhalten?

Jennifer Otto
Admin
Jennifer Otto
vor 2 Monaten
Antwort an  Oksi

Inhaltlich kann man über die Frage sicherlich sehr lange diskutieren – und auch unterschiedliche Standpunkte vertreten.

Gehandhabt wird es momentan in der Praxis leider üblicherweise so.

Jens
Jens
vor 4 Monaten

Hallo,
Erst mal Glückwunsch zu dieser sehr guten Seite mit umfassenden Informationen.

Meine Frage betrifft ein psychologisches Gutachten in einem Umgangsstreit. Ich wohne etwa 250 km vom Kind und damit auch vom Gutachter entfernt. Ich habe angeregt, dass meine Termine mit der Psychologin per Videokonferenz stattfinden sollen, da ich den Aufwand der Anreise für nicht verhältnismäßig halte. Das lehnt die Psychologin ab. Auch das Gericht fordert einen persönlichen Termin (oder mehrere) und droht mir mit der Kostenübernahme des Verfahrens, wenn ich mich weigere anzureisen- obwohl ich natürlich nicht gezwungen werden kann (normalerweise würden die Kosten ja geteilt) .

Kann die Psychologin auf einen vor Ort Termin bestehen, nachdem in der Pandemie der artige Gespräche standardmäßig über Videokonferenzen stattfinden konnten?
Kann ich das Gericht bitten, eine andere Psychologin zu beauftragen?
Kann das Gericht mich unter Druck setzen mit der Androhung, dass mir die Verfahrenskosten aufgebürdet wurden?
Vielen Dank für die Hilfe.

Jennifer Otto
Admin
Jennifer Otto
vor 4 Monaten
Antwort an  Jens

Hallo und danke für die Frage!

Also zunächst zu den Verfahrenskosten:
Diese werden in Kindschaftssachen in der Regel hälftig geteilt. In Einzelfällen kann das Gericht hiervon abweichen und die Kosten auf eine Partei übertragen – das steht im Ermessen des Gerichts. Die Ankündigung, die Kosten aufzuerlegen, darf aber nicht als reines Druckmittel verwendet werden, um damit die Partei zu einer Teilnahme an einzelnen Gutachtenteilen zu bewegen.

Zu den persönlichen Terminen:
Da die Teilnahme am Gutachten freiwillig ist, steht es grundsätzlich auch frei, einzelne Gutachtenteile zu verweigern. Ob das sinnvoll ist, ist jedoch eine Frage, die ohne Kenntnis des Einzelfalls nicht beantwortet werden kann – denn es hängt ganz maßgeblich davon ab, welchen Zweck das Gutachten verfolgt und mit welchem Ziel man als Elternteil in das Verfahren gegangen ist. Die Entscheidung, einzelne Teile oder gar das gesamte Gutachten zu verweigern sollte stets gut überlegt sein.

Die Tatsache, dass die Psychologin keine Videotermine anbietet, reicht jedoch nicht aus, um die Beauftragung einer anderen Gutachterin zu beantragen.

Eventuell gibt es auch die Möglichkeit, noch Kompromisse anzubieten, um das Verfahren sinnvoll weiter zu führen.

Eine genaue Einschätzung einer solch konkreten Frage lässt sich nur im Rahmen einer individuellen Einzelfallberatung abbilden, da die Frage des weiteren Vorgehens ganz maßgeblich vom konkreten Verfahren, dem Verfahrensstand, dem Verlauf der Begutachtung bislang und der Situation insgesamt abhängt.

Sollten Sie Interesse haben, Ihren Fall durch uns einmal rechtlich einschätzen zu lassen, können Sie gerne eine Erstberatung bei einer unserer Rechtsanwältinnen buchen.

Sarah
Sarah
vor 7 Monaten

Hallo,

Ich hätte zwei Fragen da mich das Warten auf das Gutachten langsam beunruhigt:

Wird eine Fristverlängerung vom Gericht bekannt gegeben wenn die Gutachter eine beantragen? Die Frist ist bereits seit einer Woche abgelaufen und ich habe noch keine Nachricht erhalten.

Kann ich den Tonmitschnitt vom Gutachtertermin anfordern? Wenn ja wie genau?

Vielen Dank im voraus!

Jennifer Otto
Admin
Jennifer Otto
vor 6 Monaten
Antwort an  Sarah

Für die Frage der Fristverlängerung – am besten einfach einmal nachfragen. Häufig dauert es auch einfach ein wenig über den Postweg, bis das Gutachten tatsächlich bei den Beteiligten ankommt.

Sollten mit dem Gutachten weitergehende Probleme oder Schwierigkeiten bestehen, können Sie gern eine Erstberatung buchen, in der wir über Möglichkeiten und Wege im Umgang mit einem Gutachten in einer individuellen Beratung aufklären. In diesem Rahmen lässt sich auch die Frage der Tonmitschnitte individuell beantworten.

Sarah
Sarah
vor 7 Monaten

Hallo, ich habe zwei Fragen zum Thema Gutachten:
wird eine Fristverlängerung der Gutachten über das Gericht bekannt gegeben wenn sie von den Gutachtern gefordert wird?
Die Frist ist nun seit über einer Woche abgelaufen und ich habe bisher keine Nachricht erhalten.

Und kann ich die Tonaufnahme des Gutachtens anfordern? Und wenn ja wie? Die Befragung ging so lange und liegt so weit zurück dass ich mich langsam nicht mehr erinnern kann was wir besprochen haben.

Vielen Dank im voraus!

Jennifer Otto
Admin
Jennifer Otto
vor 6 Monaten
Antwort an  Sarah

Hallo!
Ob die Mitteilung über die Fristverlängerung von alleine an die Beteiligten weitergegeben wird oder nicht hängt nach unserer Erfahrung vom jeweiligen Gericht ab. Im Zweifel lohnt es sich, selbst bzw. durch die betreuende Anwält*in eine Sachstandsanfrage an das Gericht zu richten, so kann man ganz sichergehen, dass man informiert ist. Gutachten werden jedoch häufig auch mit der Post versendet – sodass es durchaus auch ein paar Tage länger als eine Woche dauern kann. Sehr oft werden Fristen zur Abgabe von Gutachten aber auch noch einmal verlängert.

Die Tonaufnahme, die während des Gutachtens angefertigt wurde, dient meist erst einmal nur der Verschriftlichung. Es ist häufig nicht so einfach, die Tonaufnahme tatsächlich weitergeleitet zu bekommen. Sollten sich aus dem schriftlichen Gutachten Unstimmigkeiten ergeben/ Hinweise darauf, dass etwas nicht richtig wiedergegeben wurde, können Sie versuchen die Tonaufnahme anzufordern, denn dann dient sie auch dem Nachweis, dass Teile des Gutachtens nicht richtig verfasst wurden – auch dies am besten über die betreuende Anwältin oder den Anwalt und dann schriftlich über das Gericht.

Heiling
Heiling
vor 7 Monaten

Hallo wie kann es sein das ein Richter nach der Kindsanhörung der Kindsmutter mitteilt das derzeit kein Umgang stattfinden kann,die Kindsmutter auch noch fragt ob sie darauf besteht weiter auf Umgang zu klagen wenn ja dann müsste ein Familiengutachten erstellt werden??? Das Kind lebt beim Papa und hat in der Anhörung klar und deutlich gesagt er möchte seine Mama nicht mehr sehen..der junge ist fast 9 Jahre alt…heißt es nicht das kindeswohl steht im Fordergrund? Wir leben in Rheinland-Pfalz

Jennifer Otto
Admin
Jennifer Otto
vor 6 Monaten
Antwort an  Heiling

Vielen Dank für die Schilderung.

Ohne nähere Einzelheiten zu kennen, grundsätzlich gilt:

Für die Frage, wie und in welchem Umfang Umgang eines Elternteils mit dem Kind stattfinden kann, spielt das Wohl des Kindes eine entscheidende Rolle.
Die Aufgabe des Gerichtes ist es, zu ermitteln, welche Umgangsregelung für das Kind am besten ist. Umgang kann nur dann beschränkt oder ausgeschlossen werden, wenn durch den Umgang eine Gefährdung des Kindeswohles eintritt.
Der durch das Kind geäußerte Wille ist hierfür ein Faktor, aber weder der einzige noch der allein entscheidende. Mit steigendem Alter des Kindes und stabil und autonom geäußertem Willen steigt die Beachtlichkeit des geäußerten Willens, da mit Älterwerden des Kindes der selbst gebildete Wille auch Ausdruck der Selbstwirksamkeit des Kindes ist – und daher in die Entscheidung über den Umgang einbezogen werden muss.

Bei einem fast 9-jährigen Kind ist jedoch genau zu prüfen, ob der Wille, einen Elternteil nicht mehr zu sehen, unveränderbar feststehend und durch das Kind selbst, unbeeinflusst, gebildet wurde. Bei Kindern unter 10 erfordert dies in vielen Fällen, dass ein familienpsychologisches Gutachten eingeholt werden muss, um aus psychologischer Sicht einen Blick auf die Umstände und das Kind zu werfen und dadurch gerade herauszufinden, welche Faktoren für eine Entscheidung über den Umgang zu berücksichtigen sind.

Im Endeffekt bedeutet es, dass wenn das Gericht nicht vollumfassend beurteilen kann, ob der Umgang ausgeschlossen werden muss oder nicht, dass dann ein Gutachten eingeholt werden muss.

Wie genau dies in Ihrer Situation zu bewerten ist, ob es sinnvoll ist, sich an der Begutachtung zu beteiligen und welche Möglichkeiten es rechtlich weitergehend gibt, können auf den Einzelfall bezogen nur im Rahmen einer Beratung beantwortet werden. Sollten Sie hierzu eine individuelle Beratung wünschen, können Sie gerne hier eine Erstberatung buchen!

Line
Line
vor 7 Monaten

Hallo, ich habe eine sehr wichtige Frage.
Was tut man, wenn ein Gutachter viele falsch aussagen getätigt hat. Und Sachen beurteilt die nicht so stimmen. Und das Gericht mit Jugendamt zusammen arbeitet anstatt wirklich sachlich zu bleiben.
Kann ein anderes Kind weg genommen werden wegen einem Gutachten von einem vorigen Kind ? Obwohl ich laut Information weiß daß sie nicht jedes Kind weg nehmen dürfen weil eins weg ist.
Was macht man, wenn Betreuer und weitere Fachkräfte, der gleichen Meinung wie die Eltern sind, und das alles auch sehen. Nur das Gericht nicht, wie das Jugendamt Tätigt und der Gutachter.

Liebe Grüße

Steffi
Steffi
vor 10 Monaten

Kann ein anwalt es ist so das Jugendamt war 2 mal schon bei mir weil der KV Unwahrheiten erzählt, das Jugendamt hat zwei mal einen haus besuch gemacht einmal in Wien wie ich noch gelebt habe und jetzt in Niederösterreich das Jugendamt was bei mir war beide haben einen Bericht geschrieben das keine Gefährdung bei mir ist..

Die Anwältin von KV der ja ständig lügt bei Gericht und usw weil er mir das auch schriftlich schon mal geschrieben hat das er mir mein Leben zu Hölle macht und dafür sorgt das man mir das kind weg nimmt.. ( wo ich als Mutter beim Jugendamt freiwillig einen Drogen test gemacht habe weil es um meinen Sohn geht)

Schrieb die Anwältin von KV ich musste ein pyschologisches Gutachten machen da ich als Mütter angeblich überfordert wäre was gar nicht stimmt

Der kv bekommt sämtliche schriftlich. Persönlich, e Mails was unsern Sohn betrifft 16 Monat alt ( Arzt Attest, wenn er krank ist die Bestätigung) das kein Kontaktrecht statt findet da die Richterin ein Kontaktrecht ohne Begleitung ein geführt hat mit Mittwoch 1 Std, Freitag 2std, Sonntag 3 Std wo der kv das Kind mit nehmen kann!

Was überhaupt nicht funktioniert da mein Sohn bei der übergabe höllisch weint sich an mich fest kallmert nach den Kontaktrecht schlaf probleme abends hat wo er alle 2 Std aufwacht weint mama mama ruft und im schlaf zittert

Wird dies ignoriert obwohl es immer heisst wohl des Kindes

Kann man das einfach so anfordern? Ein pyschologisches Gutachten? Wobei vom Jugendamt 2 Berichte an Gericht geschickt worden sind das ich eine liebe fürsorglich Mutter bin und es meinen Sohn sehr gut bei mir geht

Jennifer Otto
Admin
Jennifer Otto
vor 10 Monaten
Antwort an  Steffi

In Deutschland entscheidet das Gericht selbst, ob ein Gutachten notwendig ist für die Entscheidung oder nicht. Ihrem Text entnehmen wir, dass Sie in Österreich leben. Über die österreichische Rechtslage in solchen Fällen können wir leider keine Auskunft geben.

Sabi
Sabi
vor 1 Jahr

Hallo , bei einem psychologischen Familiengutachten müssen doch alle befragt werden? Darf Gutachterin Diagnose und Behauptungen ins Gutachten stellen über Familienmitglieder die gar nicht begutachtet wurden mit denen sie nicht gesprochen hat ? Vielen Dank für eine Antwort
Gruß Sabi

Mucki
Mucki
vor 1 Jahr

Hallo, ich habe eine Frage:
Warum finden viel mehr Termine bei meiner Ex Frau statt und bei mir nur zwei???
Ist das ein gutes oder schlechtes Zeichen ???

Lutz Petras
Lutz Petras
vor 1 Jahr

Hallo, sind Gutachten, welche keine geltenden Standards erfüllen, inhaltliche Fehler und keine Beweisführung enthalten, sowie auch mit Bauchgefühlen zu Meinungen kommt, dennoch zu bezahlen, wenn sie vom Gericht beauftragt wurden?
Vielen Dank für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
L.P.

Johanna
Johanna
vor 1 Jahr

Wie ist der Ablauf des Gutachtens? In welchen Abständen trifft man den Gutachter, wie oft in diesem Zeitraum?

Miiram
Miiram
vor 1 Jahr

Das Gericht hat ein Familiengutachten im November 2022 in Auftrag gegeben.. Frist zur Erstellung des Gutachtens wurde auf den 15.02.2023 bestimmt. Es passierte nichts. Die Gegenseite fragte Mitte März 2023 beim Gericht nach. Das Gericht erließ eine neue Frist bis zum 15. April 2023. Am 21.04.2023 schrieb die Gutachterin an dass Gericht, sie habe die Akten erst im Februar 2023 erhalten und braucht Zeit bis Mitte Mai. Kann hier eine Beschleunigungsrüge sinnvoll sein? Dass Gericht hat bereits der KM dreimal das alleinige Sorgerecht (Schule und medizinische Versorgung) übertragen, weil der KV leider querulantische Klagenverhalten zeigt. Das Gutachten kann keine Sachverhaltsaufklärung bringen. Es geht um das alleinige Sorgerecht für die Mutter um die Rechtskosten zu reduzieren.

Iris
Iris
vor 1 Jahr

Was bedeutet es wenn bei dem Gutachten parenthifizierung beinhaltet. Muss das Gericht darauf reagieren?

Anna
Anna
vor 1 Jahr

Die Gutachter verweigern einen Zeugen. Dieser würde mich angeblich bei den Tests stören.

Wiebke
Wiebke
vor 2 Jahren

Guter und hilfreicher Artikel. Vielen Dank.

Sofortkontakt

Was bedrückt Sie? Wie können wir Ihnen und Ihrem Kind helfen? Egal ob Sorgerecht, Umgangsrecht, Inobhutnahme oder Gutachten. Wir sind für Sie da!

Bitte schildern Sie uns kurz Ihr Problem im Kontaktformular oder rufen Sie uns direkt an.

Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen zurück!
Anmeldung zur Erstberatung

Nutzen Sie die Möglichkeit der Online Anmeldung, wir können telefonisch keine Erstkontakte entgegennehmen. Die Online Anmeldung ist der schnellste Weg zu einer Beratung.

Termin buchen

Kontaktformular

    SorgerechtUmgangsrechtGutachtenInobhutnahmePflegekindSonstiges

    Powered by