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Umgangs- und Sorgerechts-Blog
Wechselmodell als Leitbild? Überfällige Reform oder übergriffige Rechtsgestaltung?

Wechselmodell als Leitbild? Überfällige Reform oder übergriffige Rechtsgestaltung?

Matthias Bergmann
Wechselmodell als Leitbild? Überfällige Reform oder übergriffige Rechtsgestaltung?

Gedanken eines Praktikers zur politischen Debatte rund ums Wechselmodell

Der Rechtsausschuss des Bundestags debattierte am vergangenen Mittwoch das Wechselmodell.

Wechsel- was? Mag man denken. Wenn Ihnen das so geht, haben Sie Glück. Sie leben offensichtlich weder getrennt mit Kindern, noch sind Sie in beruflicher Funktion an den gerichtlichen Verfahren nach der Trennung der Eltern im Umgangsrecht und Sorgerecht beteiligt. Herzlichen Glückwunsch. Kurz gesagt: Das sogenannte Wechselmodell – auch Doppelresidenz genannt – beinhaltet die Idee, dass nach einer Trennung die Kinder durch beide Eltern gleichberechtigt versorgt werden. Dabei ist Kern der Idee eine paritätische, also zumindest annähernd gleiche zeitliche Verteilung der Betreuung.

Wer den Begriff „Wechselmodell“ googelt, wird schnell eine erhebliche Vielzahl von Einträgen finden und eine seit Jahren sehr heftig und oft ideologisch aufgeladen geführte Debatte, die schon seit einiger Zeit auch rechtlich und gesetzgeberisch geführt wird.

In der Politik wird die Idee des Leitbildes Wechselmodell vor allem durch die FDP propagiert. In der Presse dürfte vor allem die Spiegel Titelstory letzter Woche für Aufmerksamkeit gesorgt haben.

Wer sich fragt, worum es geht, muss aufpassen. Denn die Diskussion, gerade auch in der Presse, führt oft am eigentlichen Problem vorbei.

Wechselmodell als rechtliches Leitbild – worum geht es?

Es ist sehr wichtig, sich klar zu machen, worum es in der Debatte eigentlich geht, wie auch schon bei anderen Diskussionen zu Neuerungen im Familienrecht. Die Debatte um die Ehe für homosexuelle Paare ging nicht darum, dass Heterosexuellen etwas weggenommen werden sollte. Bei der Debatte um Elternzeit und einklagbares Recht auf Kindergartenplätze ging es nicht darum, Eltern (ich schreibe mal bewusst nicht einfach Müttern), die sich voll der Kinderbetreuung widmen wollen, das zu verbieten. Die Debatte um die Einführung der gemeinsamen Sorge nach der Trennung ging nicht darum, dass nunmehr unter keinen Umständen das alleinige Sorgerecht möglich wäre.

In dieser Debatte geht es darum, welchen Ausgangspunkt ein Richter für die Prüfung ansetzt, welche Betreuungsregel im Streitfall dem Wohl des Kindes am Besten entspricht.

Völlig unabhängig von dieser Diskussion braucht es auf jeden Fall eine Regelung im Unterhaltsrecht. Denn dort ist das Leitbild klar und eindeutig das Residenzmodell. Das führt unter anderem dazu, dass selbst Eltern, die sich über die Betreuung im Wechselmodell einig sind, durch die rechtliche Situation und die familiengerichtlichen Regeln in eine Eskalation getrieben werden können.

Das Wechselmodell kann gerichtlich angeordnet werden

Weitestgehend unbestritten ist, dass – völlig unabhängig vom Leitbild – die Gerichte immer das anordnen können, was dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Aus diesem Grunde hat der BGH auch mit der unsinnigen Rechtsprechung vieler OLGs aufgeräumt, dass man ein Wechselmodell rechtlich gegen den Willen eines Elternteils gar nicht anordnen könne.
Auch wenn das Gesetzt (wie momentan) gar nichts zum Wechselmodell sagt, kann das Gericht dies anordnen, vorausgesetzt, es ist zum Besten des Kindes. Allerdings ist ein solches Verfahren immer noch sehr schwer, aufwändig und von ungewisser Rechtslage geprägt.

Die immer noch vorhandenen und in der rechtlichen Kommentierung vorhandenen Stimmen, die diese Befugnis zur Anordnung des Wechselmodelles immer noch ablehnen, dürften hier kaum noch realen Einfluss haben.

 

Wozu soll dann aber das Leitbild Wechselmodell dienen?

Sinn und Zweck des Leitbilds Wechselmodell

Ein Leitbild setzt den Ausgangspunkt einer rechtlichen Prüfung. Am Beispiel des gemeinsamen Sorgerechtes (bei dessen Einführung eine sehr ähnliche Diskussion geführt wurde) lässt sich das aufzeigen. Vor Einführung des gemeinsamen Sorgerechts als Grundfall nach der Scheidung gab es zwar die Möglichkeit der gerichtlichen Anordnung der gemeinsamen Sorge, dies wurde auch durchaus bisweilen so gehandhabt. Jedoch musste dies positiv entschieden werden.

Voraussetzung des gemeinsamen Sorgerechtes war und ist bis heute ein Mindestmaß einer „sozial tragfähigen Beziehung“ der Eltern. Denn wer gemeinsam sinnvolle Entscheidungen treffen muss, muss noch in der Lage sein, Informationen auszutauschen. Klingt einleuchtend.

Und damit zum Problem: Legen Sie einmal dar, dass es KEINEN schwerwiegenden Konflikt gibt. Wie wollen Sie das machen? Vor allem, wenn der andere Elternteil weiß, dass er zur Abwehr dieses Anliegens einfach den Streit eskalieren lassen muss?

Es lässt sich nun einmal schwer die Abwesenheit von etwas beweisen.

Nachdem das gemeinsame Sorgerecht zum Regelfall wurde, ergab sich dann eine andere Situation. Nunmehr musste ein Elternteil positiv darlegen, dass es ausreichend schwerwiegende Konflikte gab. Während in Abwesenheit solcher Beweise die Annahme des Gerichtes war, dass es eine tragfähige Sozialbeziehung gibt.

Sinn des Leitbildes Wechselmodell wäre es also, dass die Gerichte beim Streit über die Ausgestaltung der Betreuung (Wenn die Eltern sich einig sind, kommt es gar nicht zu einem gerichtlichen Verfahren) in Abwesenheit konkreten Vortrages davon ausgehen sollen, dass die Eltern die Kinder gemeinsam betreuen  können und ihre elterlichen Rollen gemeinsam in der Betreuung ausüben können. Ist ein Elternteil anderer Meinung, so muss dieser dann beweisen, dass die Beziehung und der Umgang der Eltern miteinander in der Tat so schlecht ist, dass er eine solche Betreuung ausschließt.

*

Wir wollen kein Leitbild – der Mythos des fairen Familienrechts

Viele im politischen Spektrum argumentieren, dass man kein Leitbild festschreiben sollte, denn man sollte den Familien nichts „überstülpen“. So auch die Linke.

Diese Position klingt gut. Sie hat aber mit der Realität vor den Familiengerichten nichts zu tun, denn auch wenn im Gesetz dazu nichts explizit steht: es gibt derzeit ein Leitbild. Und dieses Leitbild heißt „Residenzmodell“.

Der Ausgangspunkt der richterlichen Prüfung ist (in Abwesenheit gesetzlicher Festlegung) immer das, was der Richter als „normal“ empfindet. Und in der Gesellschaft, aber vor allem in der Rechtsprechung, ist das „Residenzmodell“ sehr klar als der Normalfall verankert.

Das bedeutet, dass die Option „kein Leitbild für die Betreuung nach der Trennung“ de facto nicht existiert. Die Wahl ist ein gesetzlich normiertes Leitbild, oder das Leitbild, welches im Kopf der zuständigen Richter tradiert ist.

Und die Justiz ist sehr traditionell. Oh, Sie können an eine progressive Richterin kommen. Klar. Und dann kann dieses Leitbild auch ganz anders aussehen. Es kann sogar das Wechselmodell sein.

Aber auch das dürfte nicht dem Ziel von Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit dienen. Denn dann (also momentan) ist es reine Glücksache, wie die richterliche Prüfung sich gestaltet.

By the way: Jeder, der meint, Richter hätten keine Vorfestlegungen hat in der Klasse Entscheidungspsychologie geschlafen. Einen Entscheidungsbias hat jeder.

 

Warum ist das Leitbild Wechselmodell wichtig?

Das Leitbild Wechselmodell ist vor allem wichtig, weil es die gerichtlichen Umgangsverfahren deeskaliert.

Eine der Kernschwierigkeiten des Kindschaftsrechtes ist, dass die kindschaftsrechtlichen Verfahren selbst, also jedes Gerichtsverfahren um Umgangsrecht und Sorgerecht, die Eskalation antreiben. Stellen Sie sich vor, Sie haben sich getrennt und müssen jetzt beweisen, dass die Kommunikation zwischen Ihnen und Ihrem Expartner ziemlich gut ist, jedenfalls was die Kinder angeht.

Wie machen Sie das?

Sie könnten zum Beispiel die gesamte Email – und Whats-App-Kommunikation des letzten Jahres dem Gericht vorlegen. Darin finden sich jede Menge Verabredungen, flexible Problemlösungen zwischen den Eltern, sinnvoller Austausch über logistische Probleme, Kinderwünsche und Sorgen der Eltern.

Klasse, denkt man.

Aber jetzt stellen Sie sich das bitte einmal in der Praxis vor. Der Richter hat eine relativ dünne Akte, einen Antrag auf Wechselmodell. Der sagt: Alles prima. Wir können uns bezüglich der Kinder einigen. Für die Kinder wäre das toll. Aber es kommt der Antrag der Gegenseite: der sagt: Geht gar nicht, ist schlecht für die Kinder, wir streiten uns nur.

Und dann geht ein Schriftsatz ein. 28 Seiten Auflistung der Kommunikation der Eltern mit 158 Beispielen aus den letzten 1,5 Jahren, beigefügt 134 Seiten Anlagen mit ausgedruckten Emails und Whats-App-Nachrichten.

Das hinterlässt doch durchaus einen Beigeschmack. Um Gottes Willen, denkt man. Was geht denn bei denen? Wie kaputt muss eine Beziehung sein, bis man das alles vorlegt?

Und beim anderen Elternteil ist die Empörung groß. Da hat man im Vertrauen mit dem Arsch von Expartner kommuniziert und der geht hin und breitet das alles genüsslich bei Gericht aus. Was für ein Verrat.

Und Peng. Selbst wenn bisher alles eigentlich gut lief, jetzt sicherlich nicht mehr. Das Verfahren eskaliert, der Streit der Eltern eskaliert.

Gut. Dann tragen wir nichts vor. Klappt aber auch nicht. Die andere Seite trägt vor: dort habe man gestritten, hier sei man sich uneinig gewesen.

Man antwortet, stimmt nicht, siehe diese Email. War eine Ausnahme…..ja? Dann legen Sie mal Gegenbeispiele vor.

Vor allem aber: Was das Gericht durch das Widerlegen der Angaben vor allem erfährt ist… genau. Streit der Eltern. Also genau das, was es doch eigentlich nicht gibt.

Wer nicht will, dass gerichtliche Verfahren zu einem Betreuungsmodell eskalieren, der sollte dafür sorgen, dass das Verfahren immer den begünstigt, der sich auf die Behauptung stützt, dass der Konflikt weniger ausgeprägt ist.

Selbst wenn man das Wechselmodell dem Residenzmodell nicht als überlegen ansieht, wäre es dennoch aus diesem Grunde sinnvoll, das Wechselmodell als Regelfall einzuführen.

 

Der Streit um das Wechselmodell – Ausnahmecharakter

Dabei sollte außerdem unbedingt im Auge behalten werden, dass diese gesetzliche Regelung die große Mehrzahl der Trennungsfamilien gar nicht betrifft.

Die größte Zahl der Trennungseltern regeln die Betreuung der Kinder zusammen ohne Gericht. Für die ist ein gerichtliches Leitbild völlig irrelevant. Sie sind genauso wenig an der Durchführung eines Residenzmodells oder ihres ganz eigenen Modells gehindert, wie das verbindliche Recht auf Kindergartenplatz jemanden daran hindert selber die Kinder zu betreuen.

Unter denjenigen, die eine gerichtliche Entscheidung brauchen, ist ein erheblicher Anteil der, bei denen das Wechselmodell aus verschiedensten Gründen überhaupt nicht zur Diskussion steht. Selbst wenn es als Leitbild der Prüfung angesetzt wird, würde sich hieran nichts ändern.

Nur wenn ein Wechselmodell überhaupt im Streit der Eltern zur Diskussion steht, greift die Wirkung des Leitbildes. Gibt es vernünftige Gründe gegen das Modell (zu hoher logistischer Aufwand, besondere Bedürfnisse des Kindes, massiver Streit der Eltern), so kann der dem Wechselmodell entgegenstehende Elternteil dies relativ leicht aufzeigen. Aber das Verfahren ist nicht so angelegt, dass derjenige, welcher ein geringeres Streitniveau behauptet, nahezu automatisch den Konflikt eskaliert.

Erstaunlich sind in diesen Diskussionen übrigens die Rollenverteilungen. Das Leitbild Wechselmodell bedeutet auch eine Pflicht, nämlich die Pflicht zur gleichmäßigen Teilnahme an den Belastungen des Elterndaseins. Das war mal Inhalt unserer gesellschaftlichen Wunschvorstellung. Vielleicht sollten alle Menschen, die zu Recht und mit guten Gründen dafür kämpfen, dass die massiven Nachteile des Mutterdaseins beseitigt werden, unter diesem Blickwinkel noch einmal das Wechselmodell betrachten.

Abschließend sei gesagt: Ich habe ganz bewusst das Wort „Kindeswohl“ nicht benutzt, denn es geht hier nicht um Elternrechte contra Kinderrechte, sondern darum, auf welcher Ausgangsbasis wir prüfen, was besser für die Kinder ist. Und vielleicht macht es Sinn als generellen Ausgangspunkt einer Einzelfallprüfung das Modell anzusetzen, dass generell und allgemein jedenfalls das für die Kinder beste Modell ist.

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