Umgangsrecht
Umgangsrecht einklagen
Umgang per Telefon oder Skype?
Der Umgang mit dem Kind
Umgang verweigert: Pflicht zum Ordnungsgeld
Wechselmodell für Kleinkinder ohne Gutachten
Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht erfolgreich
Handlungsmöglichkeiten bei Umgangsverweigerung
Das Umgangsrecht gibt den Eltern des Kindes die Befugnis, ihr Kind in regelmäßigen Abständen zu sehen und mit ihm Zeit verbringen zu können. Es steht grundsätzlich beiden Elternteilen zu. Aus ihm lassen sich neben Rechten auch Umgangspflichten der Eltern ableiten, denn auch das Kind hat das Recht darauf, persönlichen Kontakt zu seinen Eltern zu pflegen. Das Familiengericht kann über den Umgang des Kindes auf Antrag eines Elternteils entscheiden, sofern die angestrebte Regelung dem Kindeswohl dient. Gerichtlich werden häufig auch ganz praktische Fragen geklärt, wie die Ausübung Umgangsrecht bei Krankheit eines Elternteils oder die Vereinbarkeit des Umgangsrecht mit dem Familienurlaub.