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Umgangs- und Sorgerechts-Blog
Familienpsychologische Gutachten  – Begleitung durch schwierige Situationen

Familienpsychologische Gutachten – Begleitung durch schwierige Situationen

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Familienpsychologische Gutachten – Begleitung durch schwere Zeiten

Ein Beitrag von Linda Büchner

Familienpsychologische Gutachten – ein schwieriges und breit diskutiertes Thema vor Familiengerichten, in unserer anwaltlichen Arbeit und der juristischen Presse und Literatur. Wir wagen einen neuen Ansatz bei familienpsychologischen Gutachten und wollen diesbezüglich zum Umdenken anregen. Entscheidend für die erfolgreiche Bewältigung eines nicht vermeidbaren familienpsychologischen Gutachtens ist eine ganzheitliche und nicht rein juristische Herangehensweise.

Interdisziplinäre Begleitung familienpsychologischer Gutachten

Als Team der Kanzlei Kind und Recht haben wir uns auf das Umgangsrecht und Sorgerecht spezialisiert. Die Fälle im Umgangsrecht und Sorgerecht, die wir begleiten, sind häufig hochstrittig und sehr emotional. Häufig kommt es dabei zur Erstellung familienpsychologischer Gutachten. Neben der juristischen Begleitung unterstützen wir unsere Mandant:innen deshalb bei vielen weiteren Themen und verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz. Hierzu arbeiten wir seit vielen Jahren mit der systemischen Familienberaterin Sina Töpfer zusammen und setzen damit einen Standard interdisziplinärer Arbeit, der im Familienrecht so bislang kaum zu finden ist.
Einer der Schwerpunkte unserer Zusammenarbeit mit Sina Töpfer liegt in der Vorbereitung und Begleitung von familienpsychologischen Begutachtungen. In diesem Blogbeitrag haben wir uns dieses Thema vorgenommen und für Sie Schritt für Schritt aufbereitet. Auf den folgenden Seiten können Sie nachlesen, welche Aufgaben wir als Kanzlei wahrnehmen, wenn wir Mandant:innen während einer familienpsychologischen Begutachtung begleiten. Sina Töpfer berichtet auf ihrem Blog davon, welche Bereiche sie für Betroffene bei familienpsychologischen Gutachten abdeckt.

Sina Töpfer hat auf Ihrem Blog hierzu auch einen umfangreichen Beitrag gepostet, diesen finden Sie hier.

Wir möchten Ihnen mit diesen Beiträgen zur Betreuung von Betroffenen bei familienpsychologischen Gutachten einen umfangreichen Überblick über diesen Teil unseres Tagesgeschäftes liefern.

Gutachten im Sorgerecht und Umgangsrecht: Fluch oder Segen?

In meinen Erstberatungen spreche ich immer wieder mit Menschen, für die eine familienpsychologische Begutachtung zum Fluch geworden ist. Sie haben ein für sie negatives, schriftliches Gutachten erhalten und wollen dagegen vorgehen. Denn im Gutachten wird ein Bild gezeichnet, welches mit ihnen und ihrem Leben nicht übereinstimmt.
Kein Wunder – eine Begutachtung ist mit Druck verbunden. Schnell entsteht der Eindruck auf die Probe gestellt zu werden und plötzlich sind Sie nicht mehr in der Lage, sich natürlich zu zeigen und so zu präsentieren, wie Sie sind. Auch unterliegen die familienpsychologischen Begutachtungen nach wie vor keinen ausreichenden gesetzlichen Standards, sodass viele Sachverständige von ihrem gerichtlichen Begutachtungsauftrag abweichen, mit veralteten und unzulässigen Methoden arbeiten und Gespräche mit Personen führen, mit denen sie nicht sprechen dürfen. Die Fehler in der familienpsychologischen Begutachtung sind zahlreich und die Fehlerquote bei den Ergebnissen damit hoch.
Wenn ein solches qualitativ unzureichendes familienpsychologisches Gutachten erst einmal in der Welt ist, wird es schwer dagegen vorzugehen. Auch bei dem Kampf gegen bestehende schlechte Gutachten können wir Ihnen weiterhelfen. in diesem Beitrag soll es aber darum gehen, wie wir die Erstellung eines Gutachtens so begleiten, dass das Ergebnis mit der Realität übereinstimmt.

Lesen Sie auch auf dem Blog von Sina Töpfer nach, welche Erfahrungen sie mit Begutachtungen macht.

Familienpsychologische Gutachten erfolgreich begleiten

Uns ist es ein großes Anliegen, Ihnen die Angst vor einer Begutachtung zu nehmen und Ihnen während dieser Zeit zur Seite zu stehen, damit sie die Begutachtung für sich als Chance, vielleicht sogar als Segen begreifen können.
Schließlich ist eine familienpsychologische Begutachtung keine Prüfung, die es zu bestehen gilt. Das Familiengericht verschafft sich – wenn es korrekt vorgeht – lediglich eine Fachexpertise, die es selbst nicht hat. Wir können großen Einfluss darauf nehmen, dass dieser Prozess rechtlich korrekt und inhaltlich sinnvoll verläuft. Bei aller Kritik an der oft mangelnden Qualität familienpsychologischer Gutachten können Gutachten auch notwendig und sinnvoll sein.
Denn das Familiengericht, welches Ihr sorgerechtliches oder umgangsrechtliches Verfahren bearbeitet, besteht aus Jurist:innen und nicht aus Pädagog:innen oder Psycholog:innen. Trotzdem muss eine Entscheidung getroffen werden, für die eine pädagogische oder psychologische Einschätzung unerlässlich ist. Um diesen Mangel an Fachkenntnis auszugleichen und die richterliche Entscheidung pädagogisch oder psychologisch zu fundieren, holt sich das Gericht die Expertise von einer anderen, objektiven Person, die sich in dem Bereich deutlich besser auskennt – der familienpsychologischen Sachverständigen, und beauftragt diese ein Gutachten zu erstellen.
Die Sachverständige spricht mit den Eltern und den Kindern, führt methodische Erhebungen, psychologische Tests und Hausbesuche durch und beobachtet Eltern und Kind im Kontakt miteinander. Am Ende führt sie alle Beobachtungen und die daraus folgenden Ergebnisse in einem schriftlichen Gutachten zusammen und reicht dies bei Gericht ein. Die Richterin liest das Gutachten und stützt die eigene Entscheidung auf die Erkenntnisse der Sachverständigen.
Dabei bekommt die Sachverständige einen viel umfassenderen Eindruck von Ihnen und Ihren Kindern, als es dem Gericht im Rahmen eines Gerichtsverfahrens überhaupt möglich ist.
Im Endeffekt birgt eine Begutachtung damit auch die Chance, dass eine realistische Einschätzung von Ihrer gesamten Lebenssituation Einzug in das Gerichtsverfahren findet, welches sich mit so wesentlichen und lebensverändernden Themen beschäftigt. So kann das Gericht dann eine Entscheidung treffen, die auch wirklich zu Ihnen und Ihren Kindern passt.

Allerdings muss die familienpsychologische Begutachtung für diesen positiven Ablauf von Anfang an sowohl rechtlich als auch systemisch beratend begleitet werden. Selbst wenn das familienpsychologische Gutachten trotz dieser Begleitung qualitativ schlecht erstellt wird, so ist dann die erfolgreiche Kritik an dem Gutachten wesentlich einfacher.

Gerne besprechen wir im Rahmen einer Erstberatung mit Ihnen, wie Sie mit einer anstehenden familienpsychologischen Begleitung umgehen.

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