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Umgangs- und Sorgerechts-Blog
Familienpsychologische Gutachten – Vorbereitung und Begleitung

Familienpsychologische Gutachten – Vorbereitung und Begleitung

admin

Ein Beitrag von Linda Büchner, Jennifer Otto und Ramona Freitag

Familienpsychologische Gutachten – ein schwieriges und breit diskutiertes Thema vor Familiengerichten, in unserer anwaltlichen Arbeit sowie in der juristischen Presse und Literatur. Wir wagen einen neuen Ansatz bei familienpsychologischen Gutachten und wollen diesbezüglich zum Umdenken anregen. Entscheidend für die erfolgreiche Bewältigung eines nicht vermeidbaren familienpsychologischen Gutachtens ist eine ganzheitliche und nicht rein juristische Herangehensweise.

Interdisziplinäre Begleitung familienpsychologischer Gutachten

Als Team der Kanzlei Kind und Recht haben wir uns auf das Umgangsrecht und Sorgerecht spezialisiert. Die Fälle im Umgangsrecht und Sorgerecht, die wir begleiten, sind häufig hochstrittig und sehr emotional. Häufig kommt es dabei zur Erstellung familienpsychologischer Gutachten. Neben der juristischen Begleitung unterstützen wir unsere Mandant:innen deshalb bei vielen weiteren Themen und verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz. Hierzu arbeiten wir seit vielen Jahren mit der systemischen Familienberaterin Sina Töpfer zusammen und setzen damit einen Standard interdisziplinärer Arbeit, der im Familienrecht so bislang kaum zu finden ist.

Einer der Schwerpunkte unserer Zusammenarbeit mit Sina Töpfer liegt in der Vorbereitung und Begleitung von familienpsychologischen Begutachtungen. In diesem Blogbeitrag haben wir uns dieses Thema vorgenommen und für Sie Schritt für Schritt aufbereitet. Auf den folgenden Seiten können Sie nachlesen, welche Aufgaben wir als Kanzlei wahrnehmen, wenn wir Mandant:innen während einer familienpsychologischen Begutachtung begleiten. Sina Töpfer berichtet auf ihrem Blog davon, welche Bereiche sie für Betroffene bei familienpsychologischen Gutachten abdeckt.

Entstanden ist ein umfangreicher Überblick über diesen großen Teil unseres gemeinsamen Tagesgeschäfts – familienpsychologische Gutachten.


Inhaltsverzeichnis:

I – Gutachten im Sorgerecht und Umgangsrecht: Fluch oder Segen

II – Vorbereitung auf ein familienpsychologisches Gutachten

III – Das fertige Gutachten: Lesen, Verstehen, Umgang und Optionen


 

Gutachten im Sorgerecht und Umgangsrecht: Fluch oder Segen?

In meinen Erstberatungen spreche ich, Linda Büchner, immer wieder mit Menschen, für die eine familienpsychologische Begutachtung zum Fluch geworden ist. Sie haben ein für sie negatives, schriftliches Gutachten erhalten und wollen dagegen vorgehen. Denn im Gutachten wird ein Bild gezeichnet, welches mit ihnen und ihrem Leben nicht übereinstimmt.
Kein Wunder – eine Begutachtung ist mit Druck verbunden. Schnell entsteht der Eindruck auf die Probe gestellt zu werden und plötzlich sind Sie nicht mehr in der Lage, sich natürlich zu zeigen und so zu präsentieren, wie Sie sind. Auch unterliegen die familienpsychologischen Begutachtungen nach wie vor keinen ausreichenden gesetzlichen Standards, sodass viele Sachverständige von ihrem gerichtlichen Begutachtungsauftrag abweichen, mit veralteten und unzulässigen Methoden arbeiten und Gespräche mit Personen führen, mit denen sie nicht sprechen dürfen. Die Fehler in der familienpsychologischen Begutachtung sind zahlreich und die Fehlerquote bei den Ergebnissen damit hoch.

Wenn ein solches qualitativ unzureichendes familienpsychologisches Gutachten erst einmal in der Welt ist, wird es schwer dagegen vorzugehen. Auch bei dem Kampf gegen bestehende schlechte Gutachten können wir Ihnen weiterhelfen. in diesem Beitrag soll es aber darum gehen, wie wir die Erstellung eines Gutachtens so begleiten, dass das Ergebnis mit der Realität übereinstimmt.

Lesen Sie auch auf dem Blog von Sina Töpfer nach, welche Erfahrungen sie mit Begutachtungen macht.

So muss es aber nicht laufen!

Uns ist es ein großes Anliegen, Ihnen die Angst vor einer Begutachtung zu nehmen und Ihnen während dieser Zeit zur Seite zu stehen, damit sie die Begutachtung für sich als Chance, vielleicht sogar als Segen begreifen können.
Schließlich ist eine familienpsychologische Begutachtung keine Prüfung, die es zu bestehen gilt. Das Familiengericht verschafft sich – wenn es korrekt vorgeht – lediglich eine Fachexpertise, die es selbst nicht hat.

Wir können großen Einfluss darauf nehmen, dass dieser Prozess rechtlich korrekt und inhaltlich sinnvoll verläuft. Bei aller Kritik an der oft mangelnden Qualität familienpsychologischer Gutachten können Gutachten auch notwendig und sinnvoll sein.
Denn das Familiengericht, welches Ihr sorgerechtliches oder umgangsrechtliches Verfahren bearbeitet, besteht aus Jurist:innen und nicht aus Pädagog:innen oder Psycholog:innen. Trotzdem muss eine Entscheidung getroffen werden, für die eine pädagogische oder psychologische Einschätzung unerlässlich ist. Um diesen Mangel an Fachkenntnis auszugleichen und die richterliche Entscheidung pädagogisch oder psychologisch zu fundieren, holt sich das Gericht die Expertise von einer anderen, objektiven Person, die sich in dem Bereich deutlich besser auskennt – der familienpsychologischen Sachverständigen, und beauftragt diese ein Gutachten zu erstellen.
Die Sachverständige spricht mit den Eltern und den Kindern, führt methodische Erhebungen, psychologische Tests und Hausbesuche durch und beobachtet Eltern und Kind im Kontakt miteinander. Am Ende führt sie alle Beobachtungen und die daraus folgenden Ergebnisse in einem schriftlichen Gutachten zusammen und reicht dies bei Gericht ein. Die Richterin liest das Gutachten und stützt die eigene Entscheidung auf die Erkenntnisse der Sachverständigen.
Dabei bekommt die Sachverständige einen viel umfassenderen Eindruck von Ihnen und Ihren Kindern, als es dem Gericht im Rahmen eines Gerichtsverfahrens überhaupt möglich ist.
Im Endeffekt birgt eine Begutachtung damit auch die Chance, dass eine realistische Einschätzung von Ihrer gesamten Lebenssituation Einzug in das Gerichtsverfahren findet, welches sich mit so wesentlichen und lebensverändernden Themen beschäftigt. So kann das Gericht dann eine Entscheidung treffen, die auch wirklich zu Ihnen und Ihren Kindern passt.

Allerdings muss die familienpsychologische Begutachtung für diesen positiven Ablauf von Anfang an sowohl rechtlich als auch systemisch beratend begleitet werden. Selbst wenn das familienpsychologische Gutachten trotz dieser Begleitung qualitativ schlecht erstellt wird, so ist dann die erfolgreiche Kritik an dem Gutachten wesentlich einfacher.

Gerne besprechen wir im Rahmen einer Erstberatung mit Ihnen, wie Sie mit einer anstehenden familienpsychologischen Begleitung umgehen.

Damit Sie die positiven Aspekte einer Begutachtung auch wirklich für sich und Ihre Familie nutzen können, ist es unerlässlich, Kontrolle und Verantwortung für die Situation zu übernehmen. Das heißt vor allem möglichst druckfrei und damit selbstsicher durch die Begutachtung zu gehen. Es bedeutet, dass Sie sich vorbereiten und stärken, dass Sie hinterfragen und den Überblick behalten.

Werfen Sie auch hier noch einen Blick in den sehr lesenswerten Text von Sina Töpfer und erfahren Sie, wie eine systemische Familienberaterin das Thema angeht.

Fazit 1:

Die familienpsychologische Begutachtung muss nicht zum Fluch für Sie und Ihre Familien werden. Viel lösungsorientierter und konstruktiver ist es, diese als Chance zu begreifen. Denn die gerichtlich in Auftrag gegebene psychologische Fachexpertise verschafft einen umfassenderen und realistischeren Einblick in Ihre Lebenssituation und ermöglicht dadurch Entscheidungen, die wirklich zu Ihnen passen. Unerlässlich ist aber eine gute Vorbereitung, eine druckfreie Haltung und eine möglichst fachliche Begleitung während der Begutachtung.

Wir als Rechtsanwältinnen stärken Sie gemeinsam mit Sina Töpfer umfassend, wenn eine familienpsychologische Begutachtung ansteht, begleiten wir Sie während des gesamten Verfahrens. Wie das im Einzelnen abläuft, erfahren Sie auf den folgenden Seiten. Im nächsten Kapitel beschäftigen wir uns mit dem Thema der Vorbereitung auf das familienpsychologische Gutachten.


 

Vorbereitung auf ein familienpsychologisches Gutachten

Bisher ging es vordergründig darum, ein anstehendes Gutachten als Chance zu begreifen und mit dieser Haltung den weiteren Verlauf maßgeblich mitzubestimmen sowie Verantwortung und Kontrolle für die Situation zu übernehmen.

Nun steigen wir direkt in die Begutachtung ein und zeigen Ihnen auf, wie Sie gestärkt und verantwortungsbewusst in die Begutachtung gehen und wie Sie die Kontrolle darüber nicht verlieren.

Auf dem Blog von Sina Töpfer können Sie erfahren, wie eine systemische Familienberaterin unsere Mandant:innen auf die Begutachtung vorbereitet.

Der Beweisbeschluss als Grundstein des familienpsychologischen Gutachten

Die Begutachtung beginnt immer mit einem Beweisbeschluss. Dabei handelt es sich um die Entscheidung des Gerichts, ein familienpsychologisches Gutachten einzuholen. In dem Beweisbeschluss legt das Gericht Fragen fest, die nur eine psychologische oder psychiatrische Fachperson beantworten kann und beauftragt eine bestimmte Sachverständige mit der Beantwortung dieser Fragen.

Der Beweisbeschluss legt den Grundstein für das familienpsychologische Gutachten und formuliert den konkreten Arbeitsauftrag an die Sachverständige. Die richtigen Beweisfragen sind damit das A und O der Begutachtung. Ein Gutachten kann nur so gut werden, wie die Fragen formuliert sind.

Wichtig ist deshalb, schon hier juristisch prüfen zu lassen, ob der Beweisbeschluss rechtlich zulässig ist. Häufig machen es sich Gerichte einfach und formulieren weitreichende juristische Fragestellungen, deren Beantwortung gar nicht auf andere Personen übertragen werden darf.

Als Anwältinnen nehmen wir den Beweisbeschluss genau unter die Lupe. Wir machen das Gericht auf mögliche Fehler aufmerksam und empfehlen, diesen abzuändern, sollte er unzulässige Fragestellungen oder Arbeitsaufträge enthalten.

Genau überprüft werden sollte auch, ob die gerichtlich bestellte Sachverständige tatsächlich die erforderlichen Fachqualifikationen zur Erstellung familienpsychologischer Gerichtsgutachten und zur Beantwortung der gerichtlichen Beweisfragen hat. So ist eine Psychologin beispielsweise nicht befugt, psychiatrische Fragestellungen zu bearbeiten.

Rückhalt und Expertise während des familienpsychologischen Gutachten

Hat die Begutachtung einmal begonnen, gilt es, nicht alles blind mitzumachen und alle Verantwortung über den Ausgang des Gutachtens an die Sachverständige abzugeben.

Viele gerichtlich bestellte Sachverständige überschreiten während einer Begutachtung ihre Befugnisse und sehen sich als Ermittlungspersonen des Gerichts mit unbeschränkten Befugnissen – sie klären unzureichend über Datenschutzrechte auf, sprechen mit Personen, mit denen sie nicht sprechen dürfen und nehmen Einsicht in Akten, die Ihnen nicht vom Gericht überlassen wurden.

Wichtig ist, den Überblick zu behalten und Vertrauen in das eigene Bauchgefühl zu haben. Falls Ihnen etwas komisch vorkommt, hinterfragen Sie die Handlungen der Sachverständigen und halten Sie bei Zweifeln über deren Zulässigkeit mit einer spezialisierten Rechtsanwältin Rücksprache.

Halte ich als Rechtsanwältin das Vorgehen einer Sachverständigen für unzulässig, wende ich mich diesbezüglich an das Gericht und bitte einzugreifen. Die Sachverständige handelt nämlich streng im Auftrag des Gerichts und ist diesem weisungsuntergeben.

Auf folgende Punkte sollten Sie ein besonderes Augenmerk richten:

  • Die Gutachterin ist verpflichtet Sie vor Beginn der Begutachtung umfassend über ihre Datenschutzrechte und den Begutachtungsverlauf aufzuklären
  • Möchte die Gutachterin mit dritten Personen (nicht dem/den betroffenen Elternteil/en) sprechen, dann braucht sie dafür Schweigepflichtentbindungen von Ihnen
  • Ohne Ihre Zustimmung darf die Sachverständige nicht mit dritten Personen (nicht dem/den betroffenen Elternteil/en) sprechen
  • Die Sachverständige darf nur Akten (z.B. Gerichtsakten, Jugendamtsakten, ärztliche Patientenakten) einsehen, wenn ihr diese vom Gericht überlassen wurden. Möchte sie Akten einsehen, die ihr nicht vorliegen, muss sie das Gericht danach fragen.
  • Die Sachverständige darf keine Untersuchungen anstellen, die nicht vom Beweisbeschluss gedeckt sind. Sie müsste das Gericht erst um Erweiterung ihres Auftrages ersuchen.

In dem Blog von Sina Töpfer finden Sie noch beachtenswerte Punkte und Blickwinkel aus nicht-juristischer Sicht.

Fazit 2:

Es ist also unerlässlich, Kontrolle und Verantwortung für die Situation bei familienpsychologischen Gutachten zu übernehmen. Das bedeutet, dass Sie sich vorbereiten und stärken und dass Sie während der Erstellung des familienpsychologischen Gutachten hinterfragen und den Überblick behalten. Der Beweisbeschluss legt den Grundstein für die familienpsychologische Begutachtung und definiert den Arbeitsauftrag und die Person der Sachverständigen. Sie sollten diesen von einer spezialisierten Rechtsanwältin prüfen lassen, bevor die Begutachtung losgeht. Während der Erstellung des familienpsychologischen Gutachten gilt es, das Ruder nicht aus der Hand zu geben, sondern Handlungen der Gutachterin verantwortungsbewusst zu hinterfragen und auch hier im Zweifel mit einer spezialisierten Rechtsanwältin Rücksprache zu halten.

Ich habe in meiner Arbeit als Rechtsanwältin immer wieder mit familienpsychologischen Gutachten zu tun und weiß genau, wie ein Beweisbeschluss formuliert sein sollte und wann man in das Verhalten einer Sachverständigen eingreifen sollte und wann nicht. Wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite und helfen Ihnen, sicher durch eine rechtlich zulässige Begutachtung zu kommen.

Welche wichtige Rolle Sina Töpfer als systemische Familienberaterin bei der Begutachtungsvorbereitung und Gutachtenbegleitung spielt, erfahren Sie auf ihrem Blogbeitrag zur Begleitung familienpsychologischer Gutachten.

Bei Ihnen liegt das familienpsychologische Gutachten schon auf dem Tisch?

Und Sie lesen erst jetzt, dass es wichtig gewesen wäre, sich darauf vorzubereiten, begleiten zu lassen und kritisch zu hinterfragen? Kein Problem!

Das fertige Gutachten: Lesen, Verstehen, Umgang und Optionen

Zunächst ging es darum, ein anstehendes familienpsychologisches Gutachten als Chance zu begreifen und mit dieser Haltung den weiteren Verlauf maßgeblich mitzubestimmen. Im weiteren Verlauf hat unsere ehemalig angestellte Anwältin Linda Büchner aufgezeigt, wie wir unsere Mandant:innen auf bevorstehende Gutachten vorbereiten und welche Möglichkeiten der juristischen Begleitung wir während der laufenden Begutachtung haben.

Haben Sie schon auf dem Blog von Sina Töpfer nachgelesen, wie sie unsere Mandant:innen auf familienpsychologische Gutachten vorbereitet?

Nun liegt das fertige Gutachten auf dem Tisch. Auf den folgenden Seiten erläutern unsere Rechtsfachwirtin Ramona Freitag und unsere Anwältin Jennifer Otto, wie wir in der Kanzlei vorgehen, wenn wir ein familienpsychologisches Gutachten bekommen und welche Gestaltungsmöglichkeiten wir dann noch haben.

Ein familienpsychologisches Gutachten lesen und verstehen

Das schriftliche Gutachten besteht aus verschiedenen Teilen. Es beginnt mit einem Einführungsteil, in welchem der Beweisbeschluss und die Arbeitsgrundlagen der familienpsychologischen Begutachtung dargelegt werden. Danach folgt die Wiedergabe und Dokumentation der gutachterlichen Untersuchungen. Anschließend werden die auf diesen Beobachtungen beruhenden Befunde dargelegt. Das Gutachten schließt dann mit der Beantwortung der gerichtlichen Beweisfragen ab.

Wenn uns ein schriftliches familienpsychologisches Gutachten vorgelegt wird, beginnen wir mit dem Lesen und Prüfen des Gutachtens immer am Ende. Die gutachterlichen Befunde und die Beantwortung der gerichtlichen Beweisfragen sind das, worauf es für den weiteren Verlauf des familiengerichtlichen Verfahrens ankommt. Stimmt das Gutachtenergebnis mit unseren Zielen überein, können wir uns zurücklehnen und müssen das Gutachten gegebenenfalls nur gegen Angriffe einer unzufriedenen Gegenseite verteidigen.

Wie gehen wir mit einem Gutachten um, dessen Ergebnis uns nicht gefällt?

Sind wir mit dem Gutachtenergebnis aber nicht einverstanden, müssen wir genauer hinschauen. Wir lesen und prüfen das Gutachten sodann unter verschiedenen Gesichtspunkten, zum Beispiel:

  • In Bezug auf die Sachverständige: Wer ist die Sachverständige? Liegen die fachlichen Voraussetzungen für die psychologische Sachverständigentätigkeit vor? Wurden die Rahmenbedingungen eingehalten? In welchen Bereichen ist die Sachverständige hier tätig? Wurde der Gutachtenauftrag eingehalten?
  • In Bezug auf die fachliche Gutachtenqualität: Wurden die Kriterien zur Beurteilung der Qualität rechtspsychologischer Gutachten eingehalten? Welche Testverfahren wurden angewendet? Ist das Gutachten insgesamt schlüssig und nachvollziehbar?

Warum ist diese Qualitätssicherung notwendig?

Die Ergebnisse eines fachpsychologischen Gutachtens haben häufig einen großen Einfluss auf das familiengerichtliche Verfahren. Entsprechend hoch sollten daher auch die Qualitätsstandards sein, die als Maßstäbe an das Gutachten im Familienrecht angelegt werden können.

Deshalb wurden vom Bundesjustizministerium für Justiz Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht entwickelt und – leider nach wie vor unverbindlich – festgeschrieben. Die wichtigsten Qualitätsaspekte sind wissenschaftlich fundiertes Vorgehen, Transparenz und Nachvollziehbarkeit.

Mit diesen Mindestanforderungen liegen damit interdisziplinär erarbeitete Standards vor, an denen sich auch die Rechtsprechung orientieren kann; das Vorgehen der Sachverständigen wird damit überprüfbarer. Auch wenn die Befolgung dieser Richtlinien mangels verbindlicher Rechtsvorgaben im Ermessen der psychologischen Sachverständigen liegt, ist sie dennoch unverzichtbar, um Verfahrensgerechtigkeit und damit die Gleichstellung aller Beteiligten vor dem Familiengericht zu gewährleisten.

Welche weiteren Optionen habe ich?

Es kommt vor, dass das fertige Gutachten allerdings nicht so schlecht ist, dass wir es erfolgreich anfechten könnten, es fehlt die Zeit oder das Geld für eine umfassende Gutachtenanfechtung oder wir sind mit großen Teilen des Gutachtens zufrieden, wünschen uns aber an der ein oder anderen Stelle eine klarere Einschätzung oder Positionierung der Gutachterin.

Auch in solchen Fällen gibt es noch diverse Möglichkeiten, gestalterisch auf die Verwendung und Interpretation des Gutachtens im familiengerichtlichen Verfahren Einfluss zu nehmen.

Wenn wir beispielsweise mit dem Gutachtenergebnis nicht zufrieden sind, das Gutachten aber nicht genug Anhaltspunkte gibt, dieses erfolgreich anzufechten, können wir als Anwältinnen schriftlich vortragen und argumentieren, dass die gutachterlichen Befunde eine andere rechtliche Subsumtion unter die gerichtliche Beweisfrage gebieten.

Wenn einzelne Positionen oder Einschätzungen der Sachverständigen nicht klar genug geworden sind, erarbeiten wir, auch zusammen mit Sina Töpfer, ergänzende Nach- oder Aufbau-Fragen, welche wir der Gutachterin dann schriftlich oder mündlich vor Gericht stellen.

Wie wir mit Sina Töpfer in Fällen familienpsychologischer Gutachten zusammenarbeiten, können sie auch auf ihrem spannenden Blog nachlesen.

Fazit 3:

Auch wenn das fertige Gutachten auf dem Tisch liegt und nicht das widergibt, was Sie sich erhofft haben – Ihre Familiensituation nicht so wiedergibt, wie Sie es empfinden, ist noch lange nicht Alles verloren.

Auch hier gilt es einen kühlen Kopf zu bewahren und nicht Stunden damit zu verbringen, die gutachterliche Exploration der Gegenseite zu lesen und sich darüber zu ärgern. Konzentrieren Sie sich auf die psychologischen Befunde und die Beantwortung der Beweisfrage. Wenn sich daraus Probleme für den weiteren Verlauf des familiengerichtlichen Verfahrens ergeben könnten, suchen Sie sich spätestens jetzt Unterstützung einer spezialisierten Rechtsanwältin.

Wir arbeiten regelmäßig mit familienpsychologischen Gutachten.

Wir wissen genau, worauf es beim Lesen eines Gutachtens ankommt.

Wir gehen mit Ihnen im Detail Ihre Möglichkeiten durch.

 

Wir helfen Ihnen dabei, die Begutachtung und deren Verwendung beim Familiengericht aktiv zu Ihren Gunsten mitzugestalten.

Sie sind nicht allein – viele Betroffene suchen sich Unterstützung und Begleitung bei der familienpsychologischen Begutachtung.

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